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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03   

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https://dejure.org/2003,15653
OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03 (https://dejure.org/2003,15653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.12.2003 - 13 W 48/03 (https://dejure.org/2003,15653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 13 W 48/03 (https://dejure.org/2003,15653)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO
    Streitwertbemessung: Klage auf Löschung von Grundschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbestimmung für das Interesse an der Löschung eines Grundpfandrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 05.09.2000 - 4 W 165/00

    Zugrundelegung des Nominalwerts des Grundpfandrechts bei Erteilung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03
    Der Streitwert bestimmt sich vorliegend bei begehrter Löschung einer Grundschuld nach dem Valutenstand zuzüglich 20 % des restlichen Nominalwerts, des Grundpfandrechts, um dem Charakter eines abstrakten Sicherungsmittels Rechnung zu tragen, nach oben begrenzt durch den Nominalwert (wie hier auch Beschluss des 4. ZS des OLG Celle vom 05.09.2000 in MDR 2000, 1456).
  • BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94

    Zur Bestimmung des Streitwerts eines Anspruchs auf Löschung einer nicht mehr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.12.2003 - 13 W 48/03
    Im Hinblick auf die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 16. November 1999 (u. a. abgedruckt in NJW-RR 2000, 946) möchte der Senat nicht der Auffassung folgen, dass der Streitwert dem Nominalwert des zu löschenden Grundpfandrechts entspricht.
  • OLG Frankfurt, 21.12.2007 - 1 W 85/07

    Streitwert einer Klage auf Löschungsbewilligung für eine nicht mehr valutierte

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348; OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Frankfurt, 14.06.2017 - 23 U 111/16

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf

    20 % der Differenz zum Nennbetrag von EUR 129.000,00 (EUR 3.580,54); siehe Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 21. Dezember 2007, Az.: 1 W 85/07; Beschluss vom 15. Dezember 2003, Az.: 13 W 48/03];Hilfswiderklage: EUR 111.097,32, wobei dieser wegen § 45 Abs. 1 S. 3 GKG nicht berücksichtigt wurde.
  • OLG Rostock, 05.08.2009 - 3 W 44/09

    Streitwertbemessung: Klage auf Bewilligung der Löschung einer Sicherungshypothek

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 21.12.2007, 1 W 85/07, OLGR Frankfurt 2008, 321; OLG Celle, Beschluss v. 05.09.2000, 4 W 165/00, MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 30.07.2004, 2 W 42/04, OLGR 2004, 348; OLG Celle, Beschluss v. 23.02.2005, 16 W 11/05, MDR 2005, 1196, 1197; OLG Dresden, Beschluss v. 03.06.2008, 6 W 139/08, MDR 2008, 1005) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt.
  • OLG Stuttgart, 05.03.2010 - 10 W 7/10

    Streitwertbemessung: Klage auf Zustimmung zur Löschung einer Sicherungshypothek

    Zu Recht wird deshalb bei der Frage, ob sich der Streitwert einer Klage auf Bewilligung einer Löschung einer Tilgungshypothek nach der offenen Restschuld richtet, darauf abgestellt, ob der Fortbestand einer Forderung im genannten Umfang streitig ist (OLG Koblenz a.a.O., Juris RN 5; OLG Celle MDR 2000, 1456; MDR 2005, 1196, Juris RN 9; abweichend OLGR Frankfurt 2004, 348, das allein auf den Valutenstand abstellt).
  • OLG München, 22.01.2016 - 19 W 142/16

    Streitwert bei Widerruf eines Darlehens

    Es kann nicht ohne Berücksichtigung bleiben, dass es bei der Löschung einer nicht mehr valutierten Grundschuld darum geht, für den Fall einer anderweitigen Belastung oder einer Veräußerung des Grundstücks Beschwernisse, welche sich aus dem fortdauernden Eintrag eines Grundpfandrechts im Grundbuch ergeben, zu beseitigen (vgl.OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 348).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 1 W 35/08

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Erteilung der Löschungsbewilligung für eine

    Der Senat hält dies mit der neueren Rechtsprechung (OLG Celle MDR 2000, 1456, 1457; OLG Frankfurt am Main, 13. ZS, OLGR 2004, 348; OLG Celle MDR 2005, 1196, 1197) in verfassungskonformer Auslegung des § 6 ZPO (vgl. BVerfG NJW-RR 2000, 946) jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden für nicht gerechtfertigt (Senat, Beschl. v. 21.12.2007 - 1 W 85/07 -, juris Rn. 4 und 5).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2003 - 13 W 48/03   

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https://dejure.org/2003,12149
OLG Stuttgart, 17.10.2003 - 13 W 48/03 (https://dejure.org/2003,12149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2003 - 13 W 48/03 (https://dejure.org/2003,12149)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 13 W 48/03 (https://dejure.org/2003,12149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Räumung und Herausgabe von Mieträumen; Übertragung der Prozessführungsbefugnis; Aktive gewillkürte Prozessstandschaft

  • Judicialis

    ZPO § 51 I; ; BGB § 185 I

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 51 Abs. 1; BGB § 185 Abs. 1
    Zur Wirkung einer Übertragung der Prozessführungsbefugnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2003 - 13 W 48/03
    Insofern unterscheidet sich dieser Fall von dem vom Bundesgerichtshof am 12. Juli 1985 entschiedenen (vgl. NJW-RR 1986, 158).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2015 - 9 U 2/15

    Lange Standzeit zwischen Herstellung und Erstzulassung als Sachmangel eines

    Die Ermächtigung zur Prozessführung beinhaltet aber nicht zugleich die Ermächtigung, die Leistung an sich verlangen zu dürfen (OLG Stuttgart, Beschluss v. 17.10.2003 - 13 W 48/03).
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