Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.05.2016

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   OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 13 W 53/16   

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OLG Frankfurt, 28.10.2016 - 13 W 53/16 (https://dejure.org/2016,70347)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2016 - 13 W 53/16 (https://dejure.org/2016,70347)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 13 W 53/16 (https://dejure.org/2016,70347)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widersprüchliches Bestreiten der Aktivlegitimation

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Berlin-Mitte, 13.02.2024 - 104 C 127/23
    schalen Verweis, welcher ohne Tatsachengrundlage "ins Blaue hinein" erfolgt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 30.04.2015 - 22 U 31/14, juris, Rn. 34; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2016 - 13 W 53/46, BeckRS 2016, 127777; siehe umfassend auch AG Darmstadt, Urteil vom 24.02.2020 - 303 C 142/17, BeckRS 2020, 2995).
  • AG Solingen, 08.04.2021 - 12 C 298/20
    unstreitig, ist ein Bestreiten im gerichtlichen Verfahren belanglos (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 28.10.2016 - 13 W 53/16).
  • AG Siegen, 19.07.2018 - 14 C 1769/17

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall; niederländisches Recht; internationale

    Dieser Widerspruch im Vorbringen der Beklagten führt damit zur Unbeachtlichkeit des diesbezüglichen Vortrags (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2016 - 13 W 53/16).
  • AG Dillenburg, 24.04.2019 - 50 C 321/18

    Unfallregulierung, Mietwagen

    Das pauschale Bestreiten stellt sich als "venire contra factum proprium" und damit gemäß § 242 BGB als rechtsmissbräuchlich dar (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.10.2016, 13 W 53/16; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.03.2019, 7 U 8/18 Rn. 48 BeckRS 5925).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16   

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OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16 (https://dejure.org/2016,77455)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2016 - 13 W 53/16 (https://dejure.org/2016,77455)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 13 W 53/16 (https://dejure.org/2016,77455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 17 O 335/15
  • OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16
    Aus dem Beschluss des XI. Zivilsenats des Bundesgerichthofs vom 4.3.2016 (XI ZR 39/15) folgt nichts anderes, denn in dem diesem Beschluss zu Grunde liegenden Fall war die Bewilligung der Löschung der Grundschuld Streitgegenstand.
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16
    Demgegenüber hat der XI. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 12.1.2016 (XI ZR 366/15) den Wert der ausweislich des dem Beschluss vorgehenden Urteils des 6. Zivilsenats des OLG Stuttgart vom 21.7.2015 (6 U 41/15) den widerrufenen Darlehensverträgen zugeordneten, nicht streitgegenständlichen Sicherheiten bei seiner Gegenstandswertfestsetzung nicht berücksichtigt.
  • OLG Stuttgart, 21.07.2015 - 6 U 41/15

    Widerruf von Darlehensverträgen: Kausalität eines Mangels in der

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2016 - 13 W 53/16
    Demgegenüber hat der XI. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 12.1.2016 (XI ZR 366/15) den Wert der ausweislich des dem Beschluss vorgehenden Urteils des 6. Zivilsenats des OLG Stuttgart vom 21.7.2015 (6 U 41/15) den widerrufenen Darlehensverträgen zugeordneten, nicht streitgegenständlichen Sicherheiten bei seiner Gegenstandswertfestsetzung nicht berücksichtigt.
  • OLG Köln, 22.01.2019 - 12 W 46/18

    Streitwert bei Geltendmachung des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Daraus, dass der dinglichen Sicherheit für den widerrufenden Darlehensnehmer ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommt und er im Falle wirksamen Widerrufs Rückgewähr der gestellten Sicherheiten verlangen kann, lässt sich nicht herleiten, dass dem Nennwert einer Grundschuld selbst dann bei der Wertfestsetzung Bedeutung zukäme, wenn die diesbezügliche Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses nicht zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht worden ist (so auch OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2016, 12 W 9/16; Beschluss vom 9.5.2016, 13 W 53/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2016, 6 W 45/16, zitiert nach juris, Rn. 9).
  • OLG Köln, 19.10.2016 - 12 W 9/16
    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln zur Nichtberücksichtigung nicht streitgegenständlicher Grundschulden bei der Wertbemessung an (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9.5.2016, 13 W 53/16, ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.8.2016, 6 W 45/16, zitiert nach juris, Rn. 9).
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