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   OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02   

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https://dejure.org/2002,5838
OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02 (https://dejure.org/2002,5838)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.10.2002 - 13 W 54/02 (https://dejure.org/2002,5838)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 13 W 54/02 (https://dejure.org/2002,5838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 607 BGB
    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende Ehefrau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs gegen die mithaftende Ehefrau

  • zvi-online.de

    BGB § 242
    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruches gegen einkommenslose, mitverpflichtete Ehefrau bei Versäumnis der Inanspruchnahme über zwanzig Jahre bei fehlendem Schufa-Eintrag und trotz Erreichbarkeit auf Grund regelmäßiger polizeilicher Anmeldung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 242
    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruches gegen einkommenslose, mitverpflichtete Ehefrau bei Versäumnis der Inanspruchnahme über zwanzig Jahre bei fehlendem Schufa-Eintrag und trotz Erreichbarkeit aufgrund regelmäßiger polizeilicher Anmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 242 607
    Verwirkung eines titulierten Darlehensrückzahlungsanspruchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 17.07.1998 - 2 U 308/97

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Beschränkung der Erbenhaftung auf den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Ein im Wege eines Vollstreckungsbescheids titulierter Rückzahlungsanspruch gegen die aus einem Ehegattendarlehen mithaftende Ehefrau ist verwirkt, wenn der Titel vor 21 Jahren erwirkt wurde, die letzte Zahlung auf die Schuld vor 18 Jahren erfolgte, und der letzte Vollstreckungsversuch gegenüber dem Bürgen vor 16 Jahren stattfand, so dass sich die Darlehensschuldnerin darauf eingestellt hat und einstellen durfte, nicht mehr aus dem Darlehen in Anspruch genommen zu werden (Anschluss OLG Koblenz, 17. Juli 1998, 2 U 308/97, OLGR Koblenz 1999, 427).

    Die Antragstellerin durfte sich nach Senatsansicht auch darauf einstellen, nicht mehr von der Antragsgegnerin nach rund 20 Jahren in Anspruch genommen zu werden (vgl.OLG Koblenz, Urt. v. 17.7.1998 - 2 U 308/97, OLGReport Koblenz 1999, 427 ff., denn diese ist während der gesamten Zeitspanne bei der Antragstellerin nicht mehr vorstellig geworden.

    deutlich zu machen, dass sie, die Antragsgegnerin, auf Tilgung der titulierten Schuld bestehe (in diesem Sinne auch das OLG Koblenz, Urt. v. 17.7.1998 - 2 U 308/97, OLGReport Koblenz 1999, 427 ff.).

  • OLG Hamm, 18.08.1989 - 11 U 35/89

    Sittenwidrigkeit ; Ausnutzung rechtskräftiger Vollstreckungsbescheide;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Wenn auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft gem. § 826 BGB vorliegend nicht gegeben sein dürften (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380 = MDR 1988, 126; OLG Hamm, Urt. v. 18.8.1989 - 11 U 35/89, NJW-RR 1990, 306, sowie speziell für die Fallgestaltung der Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten auch OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001, WM 2002, 438) - die materielle Unrichtigkeit des Titels allein genügt nicht -, so kann doch nicht übersehen werden, dass im Lichte des heutigen Erkenntnisstandes in der Rechtsprechung die Antragsgegnerin keinen Titel gegen die Antragstellerin hätte mehr erwirken können.
  • OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Gerade in Fällen titulierter Forderungen könne auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden (vgl. u.a. in diesem Sinne OLG Brandenburg, Urt. v. 17.5.2000 - 9 WF 76/01, OLGReport Brandenburg 2001, 412 [413]).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 31/79

    Voraussetzungen der Verwirkung; Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen lange

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Nach allgemeinem Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Rechtslehre ist ein Recht verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und auch eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. v.a. BGH, Urt. v. 22.11.1979 - VII ZR 31/79, MDR 1980, 302 = NJW 1980, 380).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01

    Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Wenn auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft gem. § 826 BGB vorliegend nicht gegeben sein dürften (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380 = MDR 1988, 126; OLG Hamm, Urt. v. 18.8.1989 - 11 U 35/89, NJW-RR 1990, 306, sowie speziell für die Fallgestaltung der Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten auch OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001, WM 2002, 438) - die materielle Unrichtigkeit des Titels allein genügt nicht -, so kann doch nicht übersehen werden, dass im Lichte des heutigen Erkenntnisstandes in der Rechtsprechung die Antragsgegnerin keinen Titel gegen die Antragstellerin hätte mehr erwirken können.
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein titulierter Darlehensrückzahlungsanspruch wegen Zeitablaufes als verwirkt anzusehen ist, kann sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 4.7.2002 - V ZB 16/02, BGHReport 2002, 948 = NJW 2002, 3029).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.10.2002 - 13 W 54/02
    Wenn auch die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft gem. § 826 BGB vorliegend nicht gegeben sein dürften (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. BGH, Urt. v. 24.9.1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380 = MDR 1988, 126; OLG Hamm, Urt. v. 18.8.1989 - 11 U 35/89, NJW-RR 1990, 306, sowie speziell für die Fallgestaltung der Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten auch OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001, WM 2002, 438) - die materielle Unrichtigkeit des Titels allein genügt nicht -, so kann doch nicht übersehen werden, dass im Lichte des heutigen Erkenntnisstandes in der Rechtsprechung die Antragsgegnerin keinen Titel gegen die Antragstellerin hätte mehr erwirken können.
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    In der Rechtsprechung (vgl. u.a.: OLG Nürnberg , Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 28.06.2007, Az.: 5 U 13/07, u.a. in: BeckRS 2007, Nr.: 11932; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 13 W 54/02, u.a. in: OLG-Report 2002, Seiten 347 ff.; LG Trier , Urteil vom 29.05.1992, Az.: 2 O 174/91, u.a. in: NJW-RR 1993, Seiten 55 f.; AG Worms , Urteil vom 30.05.2000, Az.: 3 C 9/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 415 f. ) und in der Literatur (vgl. u.a.: Berger , in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 488 BGB, Rn. 86; Olzen/Looschelders , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2015, § 242 BGB, Rn. 758 ) werden die Voraussetzungen, unter denen eine Verwirkung aus einem Kredit-/Darlehensvertrag bejaht wird, zwar teilweise schon dann als berechtigt angesehen, wenn die Bank/Sparkasse bzw. deren Rechtsnachfolger - mithin hier die Beklagte - über einen Zeitraum von mehr als 7 bis 8 Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Darlehens-Schuldner nicht mehr durchgeführt haben.

    Ob im konkret gegebenen Fall dann ggf. seit dem 18. Juli 2006 das Zeitmoment für eine Verwirkung (§ 242 BGB) im o.g. Sinne (vgl.: OLG Nürnberg , Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 28.06.2007, Az.: 5 U 13/07, u.a. in: BeckRS 2007, Nr.: 11932; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 13 W 54/02, u.a. in: OLG-Report 2002, Seiten 347 ff.; LG Trier , Urteil vom 29.05.1992, Az.: 2 O 174/91, u.a. in: NJW-RR 1993, Seiten 55 f.; AG Worms , Urteil vom 30.05.2000, Az.: 3 C 9/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 415 f.; Berger , in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 488 BGB, Rn. 86; Olzen/Looschelders , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2015, § 242 BGB, Rn. 758 ) hätte zum Tragen kommen können, da der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung des Klägers vom 18. Juli 2006 und dem Zwangsvollstreckungsauftrag der Beklagten vom 28. Dezember 2015 mehr als 9 Jahre betrug, konnte jedoch hier dahingestellt bleiben, weil insofern das Umstandsmoment für eine solche Verwirkung vorliegend fehlt ( OLG Nürnberg , Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff. ).

  • VG München, 17.01.2012 - M 16 K 11.209

    Vollstreckungsabwehrklage; Verjährung; Verwirkung (verneint)

    Dabei ist auch nicht entscheidungserheblich, ob diese Untätigkeit länger als 10 Jahre angedauert hat und damit eine Zeit vergangen ist, von der vielfach angenommen wird, dass sie ausreichend lang ist, um die erste Voraussetzung einer Verwirkung - das Zeitmoment - zur erfüllen (vgl. OLG Frankfurt vom 8.10.2002 ZVI 2003, 116).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt vom 8.10.2002 a.a.O), auf die die Klägerin ausdrücklich Bezug nimmt.

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