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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12   

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https://dejure.org/2012,24844
OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12 (https://dejure.org/2012,24844)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.08.2012 - 13 W 56/12 (https://dejure.org/2012,24844)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. August 2012 - 13 W 56/12 (https://dejure.org/2012,24844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 18 Abs. 3 EnWG; § 39 Abs. 2 EnWG
    Klagebefugnis des Stromliferanten und Gaslieferanten auf Duldung der Unterbrechung der Versorgung und Zutritt durch den Netzbetreiber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis des Stromliferanten und Gaslieferanten auf Duldung der Unterbrechung der Versorgung und Zutritt durch den Netzbetreiber

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Prozessführungsbefugnis für eine Klage auf Duldung der Unterbrechung der Energieversorgung und Zutritt durch den Beauftragten des Netzbetreibers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 18 Abs. 3; EnWG § 39 Abs. 2
    Klagebefugnis des Strom- und Gaslieferanten auf Duldung der Unterbrechung der Versorgung und Zutritt durch den Netzbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Meldorf, 27.10.2011 - 81 C 1215/11

    Kein Anspruch des Gasversorgers auf Gewährung eines Zutrittsrechts zur

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    Nach der ablehnenden Ansicht des Landgerichts besteht für den Lieferanten weder ein eigenes Recht auf Zutritt noch kann er den Anspruch des Netzbetreibers auf Zutritt - abgesehen von der Möglichkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft - geltend machen (unklar AG Meldorf, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 81 C 1215/11, RdE 2012, 75 f.).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 63/03

    Entscheidung durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    Die statthaft Rechtsbeschwerde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - VI ZB 63/03, juris Rn. 5) war zuzulassen, weil die Sache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 Nr. ZPO).
  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 126/05

    Durchsetzung der Verurteilung zur Gewährung des Zutritts zur Wohnung zur Sperrung

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, dass dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Energieversorgung zu dulden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2006 - I ZB 126/05, juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    Die Klägerin nimmt als Grundversorgerin im Rahmen der Klage auf Duldung der Einstellung der Energieversorgung und des Zutritts durch den Beauftragten des Netzbetreibers nach wie vor ein eigenes Recht wahr, so dass von ihrer Prozessführungsbefugnis auszugehen und die Klage nicht schon als unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - XII ZR 181/08, juris Rn. 7) abzuweisen gewesen wäre.
  • LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06

    Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    Nach einschränkender Auffassung kann der Grundversorger im eigenen Namen den Anschlussnehmer dahin in Anspruch nehmen, dass jener den Zutritt eines vom Netzbetreiber Beauftragten nach §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NAV/NDAV duldet (Senat, Beschluss vom 17. November 2011 - 13 W 83/11, Umdruck S. 2 f.; LG Kassel, Urteil vom 10. Mai 2007 - 1 S 430/06, RdE 2008, 257, 258; Morell, NDAV/GasGVV, 2. Aufl., § 24 NDAV Rn. 40 und § 19 GasGVV Rn. 45 ff.).
  • LG Siegen, 25.07.2011 - 3 T 2/11

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Energieversorgers gegen den

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    11 Nach einer Ansicht hat der Lieferant auch ein eigenes Zutrittsrecht (vgl. LG Siegen, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 3 T 2/11, juris Rn. 11 [Recht auf Zutritt nach § 241 Abs. 2 BGB]; Rottnauer, RdE 2008, 105, 110 f.).
  • OLG München, 05.07.2010 - 21 U 2843/10

    Gasversorgung: Eigenes Recht des Netzbetreibers auf Unterbrechung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.08.2012 - 13 W 56/12
    Zwar mag der Netzbetreiber aus eigenem Recht eine Unterbrechung nach § 24 Abs. 2 NAV/NDAV und damit den Zutritt nach § 21 Abs. 1 Satz 1 NAV/ NDAV auch dann gerichtlich geltend machen können, wenn es um Entgelte für die Lieferung von Energie geht (vgl. OLG München, Urteil vom 5. Juli 2010 - 21 U 2843/10, RdE 2011, 70).
  • AG Wiesbaden, 26.04.2013 - 93 C 850/13

    Darlegungslast zur Begründung der Grundversorgung. Es besteht kein eigenes

    b) Aus § 19 StromGVV ergibt sich kein eigenes Zutrittsrecht des Grundversorgers (zumindest insoweit auch OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.13 - zitiert nach juris).

    Die Norm sieht ein Zutrittsrecht für den Netzbetreiber (zumindest insoweit auch OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.14 - zitiert nach juris) nicht aber auch für die Klägerin zum Zwecke der Unterbrechung des Anschlusses vor.

    Es würde einen Widerspruch darstellen, wenn man einerseits ein eigenes Recht des Grundversorgers auf Zugang zum Zwecke der Energieunterbrechung verneint (s.o. Ziffer II.), das Zutrittsrecht des Verteilnetzbetreibers bejaht und sodann meint, der Grundversorger würde ein eigenes Recht wahrnehmen, wenn er beantragt, dass der Zutritt durch den Beauftragten des Verteilnetzbetreibers geduldet werden müsse (OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.7 und 15 - zitiert nach juris).

    Denn der - ggf. konzernfremde - Lieferant ist im Regelfall Schuldner der Netzentgelte und trägt daher allgemein das Risiko der Nichtzahlung durch den Kunden (OLG Celle Beschluss vom 20.08.2012, AZ: 13 W 56/12 Rn.21 - zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2019 - 3 Kart 801/18

    Zulässigkeit der Abmeldung von Letztverbrauchern aus der Ersatzversorgung und

    Vielmehr kann in einer solchen Konstellation der Grundversorger den Haushaltskunden auf Duldung der Unterbrechung der Versorgung und auf Zutritt durch den Netzbetreiber verklagen (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 20.08.2012, Az. 13 W 56/12 - juris).
  • AG Brandenburg, 25.01.2016 - 31 C 332/14

    Stromsperre - Zutritt zum Stromzähler und Duldung der Unterbrechung

    Für eine klagweise Geltendmachung des Anspruchs auf Duldung der Versorgungsunterbrechung bestand hier nämlich aufgrund des erheblichen Zahlungsverzuges des Beklagten ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin gegenüber dem hiesigen Beklagten ( BGH , Urteil vom 14.04.2015, Az.: EnZR 13/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 2032 ff.; OLG Celle , Beschluss vom 20.08.2012, Az.: 13 W 56/12, u.a. in: NdsRpfl.
  • AG Bad Segeberg, 27.02.2013 - 17 C 174/12

    Energielieferungsvertrag: Klage eines Energieversorgers auf Duldung der

    Der Anspruch aus § 19 StromGVV steht dem Grundversorger zu (Anschluss OLG Celle, 20. August 2012, 13 W 56/12, NdsRpfl 2012, 341 und LG Kassel, 10. Mai 2007, 1 S 430/06, NJW-RR 2007, 1651; entgegen LG Lüneburg, 16. April 2012, 4 O 283/11 und AG Meldorf, 27. Oktober 2011, 81 C 1215/11, ZMR 2012, 109).(Rn.18).

    Der Anspruch aus § 19 StromGVV steht nach zutreffender Auffassung dem Grundversorger zu (s. hierzu überzeugend OLG Celle, Beschl. v. 20.08.2012 - 13 W 56/12, NdsRpfl 2012, 341 ff.; LG Kassel, Urt. v. 10.05.2007 - 1 S 430/06, NJW-RR 2007, 1651; a.A. LG Lüneburg, Beschl. v. 16.04.2012 - 4 O 283/11; AG Meldorf, Urt. v. 27.10.2011 - 81 C 1215/11, RdE 2012, 75 f., juris Rn. 15).

  • AG Brandenburg, 16.10.2017 - 31 C 10/17
    Die gerichtliche Geltendmachung setzt jedoch keine Ermächtigung des Netzbetreibers voraus ( OLG Celle , NdsRpfl 2012, Seiten 341 ff. = ZNER 2012, Seiten 498 ff.; LG Dortmund , Urteil vom 10.04.2014, Az.: 11 S 190/12, u.a. in: "juris" ).

    Für eine klagweise Geltendmachung des Anspruchs auf Duldung der Versorgungsunterbrechung bestand hier nämlich aufgrund des erheblichen Zahlungsverzuges des Beklagten ein Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin gegenüber dem hiesigen Beklagten ( BGH , Urteil vom 14.04.2015, Az.: EnZR 13/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 2032 ff.; BGH , Urteil vom 11.12.2013, Az.: VIII ZR 41/13, u.a. in: NJW 2014, Seiten 2024 f.; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 18.05.2016, Az.: 14 U 172/15, u.a. in: NZM 2017, Seiten 417 f.; OLG Köln , Urteil vom 07.05.2015, Az.: I-7 U 127/14, u.a. in: RdE 2015, Seite 543; OLG Celle , Beschluss vom 20.08.2012, Az.: 13 W 56/12, u.a. in: NdsRpfl.

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2017 - 27 U 18/16

    Ansprüche eines Versorgers auf Vergütung gelieferten Stroms

    Anderenfalls ist ihm die Durchsetzung seines Zurückbehaltungsrechts nicht möglich, so dass ihm jedenfalls nach § 242 BGB ein eigenes Recht auf Unterbrechung der Versorgung und auf den hierfür erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten zusteht (OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, Az. 13 W 56/12, juris Rn. 27).

    Allerdings muss er sich zur Durchsetzung seines Anspruchs des Netzbetreibers bedienen, denn nur der Netzbetreiber hat nach §§ 21, 24 Abs. 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung -NAV) die Befugnis, die Einstellung der Energieversorgung technisch durch Zutritt und Unterbrechung umzusetzen (OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, Az. 13 W 56/12, juris Rn. 23, 30).

  • LG Kiel, 15.02.2013 - 10 S 56/12

    Energierecht: Duldung und Zutrittsgewährung zur Unterbrechung der Gasversorgung

    Die Kammer schließt sich demgegenüber der Gegenauffassung an, nach der das Versorgungsunternehmen im eigenen Namen den Kunden als Anschlussnehmer darauf in Anspruch nehmen kann, den Zutritt eines Beauftragten des Netzbetreibers zur Umsetzung der Versorgungsunterbrechung nach §§ 21 Satz 1, 24 Abs. 3 NDAV zu dulden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012, 13 W 56/12, zitiert nach Juris, Rn. 7 ff.; LG Kassel, Urteil vom 10.05.2007, 1 S 430/06, zitiert nach Juris, Rn. 17 f.).
  • OLG Jena, 16.04.2014 - 2 U 569/13

    Stromlieferungsvertrag: Informationspflicht des

    Zum einen ist - wie bereits dargelegt - davon auszugehen, dass die Sperre von einem Mitarbeiter des Netzbetreibers vorgenommen wurde (siehe zur Beauftragung des Netzbetreibers durch den Grundversorger OLG Celle, Beschluss vom 20.08.2012 - 13 W 56/12 -, zit. nach juris, dort Rn. 10 ff.).
  • LG Wiesbaden, 22.05.2013 - 12 O 47/12
    Das in Bezug genommene Urteil des OLG Celle vom 20.8.2012 (AZ.: 13 W 56/12, zitiert nach Juris) beschäftigt sich mit einem anders gelagerten Sachverhalt, nämlich mit der Frage, ob der, den Letztverbraucher leitungsgebunden Strom und Gas versorgende Lieferant im Falle des Zahlungsverzuges des Anschlussnutzers auf Duldung der Unterbrechung der Versorgung und Zutritt durch den Netzbetreiber klagen kann, ohne hierzu von dem Netzbetreiber ermächtigt worden zu sein.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30868
OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12 (https://dejure.org/2012,30868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.09.2012 - 13 W 56/12 (https://dejure.org/2012,30868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. September 2012 - 13 W 56/12 (https://dejure.org/2012,30868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zwischenstreit: Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de

    ZPO § 66; ZPO § 72; ZPO § 485 Abs. 1
    Zulässigkeit der Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de

    Zwischenstreit - Zulässigkeit einer Nebenintervention

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenintervention des Betreibers zulässig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenintervention des Betreibers im selbständigen Beweisverfahren zulässig? (IBR 2012, 1242)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12
    Vom Ansatz her zutreffend weist die Beschwerdegegnerin zwar darauf hin, dass sowohl die Streitverkündung als auch die Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich zulässig sind (vgl. BGH in NJW 1997, 859 f, in NJW-RR 2006, 1312 und in NJW 2009, 3240).

    Denn abgesehen davon, dass das selbständige Beweisverfahren in der Regel ein kontradiktorisches Verfahren zwischen Antragsteller und Antragsgegner ist (vgl. BGH in NJW 1997, 859 f mit weiteren Nachweisen), entspricht die analoge Anwendung der Vorschriften über die Streitverkündung auch dem Willen des Gesetzgebers.

  • BGH, 10.02.2011 - I ZB 63/09

    Parallelverwendung - Nebenintervention: Rechtliches Interesse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. statt vieler: BGH in NJW-RR 2011, 907) ist er zwar weit auszulegen.

    Ein solches Interesse daran, dass eine rechtliche oder tatsächliche Frage auf eine bestimmte Weise beantwortet wird, genügt aber für die Zulassung einer Nebenintervention ebenso wenig wie die Möglichkeit, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. statt vieler: BGH in NJW-RR 2011, 907).

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05

    Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer im selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12
    Vom Ansatz her zutreffend weist die Beschwerdegegnerin zwar darauf hin, dass sowohl die Streitverkündung als auch die Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich zulässig sind (vgl. BGH in NJW 1997, 859 f, in NJW-RR 2006, 1312 und in NJW 2009, 3240).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZB 3/07

    Möglichkeit einer Entscheidung über die durch eine Nebenintervention auf Seiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12
    Vom Ansatz her zutreffend weist die Beschwerdegegnerin zwar darauf hin, dass sowohl die Streitverkündung als auch die Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich zulässig sind (vgl. BGH in NJW 1997, 859 f, in NJW-RR 2006, 1312 und in NJW 2009, 3240).
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 9 W 77/09

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit des Beitritts im selbständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12
    Die Frage, ob die angefochtene Entscheidung zu Recht in Form eines Urteils ergangen ist, oder ob in einem selbständigen Beweisverfahren über einen Zwischenstreit nach § 71 ZPO stets im Beschlusswege zu befinden ist (vgl. insoweit z. B. OLG Köln in BauR 2010, 250 f), stellt sich bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht.
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