Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3752
OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16 (https://dejure.org/2016,3752)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.02.2016 - 13 W 6/16 (https://dejure.org/2016,3752)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Februar 2016 - 13 W 6/16 (https://dejure.org/2016,3752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß: Streitwerte bei Unterlassungsanträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren in Bezug auf gesetzliche Informationspflichten bei Verbraucherverträgen, Fernabsatzverträgen und Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr sowie auf die Verwendung unzulässiger ...

  • rechtsportal.de

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwerte im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verletzung von verbraucherrechtlichen Informationspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß: Streitwerte bei Unterlassungsanträgen im einstweiligen Verfügungsverfahren zu Informationspflichten und AGB

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei fehlendem Muster-Widerrufsformular 3000 EURO im Hauptsacheverfahren und 2000 EURO im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwerte bei Verstößen gegen Informationspflichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    f) Zwar stellt die Angabe des Streitwerts in der Klage- bzw. Antragsschrift regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses des Klägers bzw. Antragstellers dar, insbesondere, wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist; sie mithin unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).

    Diese Wertangabe ist aber nur dann bindend, wenn sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit nicht ergibt (Senat, Beschluss vom 23. April 2013, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 6 W 91/11

    Streitwert für Unterlassungsanspruch eines Verbraucherschutzverbandes gegen

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG; Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3).

    Ein pauschaler Ansatz von 15.000 EUR (so etwa OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 4. August 2011 - 6 W 70/11- und vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris) unabhängig von den konkreten Umständen des einzelnen Falls - insbesondere der Anzahl der beanstandeten Verletzungen - erscheint nicht sachgerecht.

  • OLG Celle, 14.06.2011 - 13 U 50/11

    Regelstreitwert bei Informationspflichten-Verstoß

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG; Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3).
  • OLG Rostock, 04.09.2013 - 2 U 7/13

    Reisevertrag über eine Kreuzfahrtreise: Formularmäßige pauschalierte

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    bb) Soweit in den Anträgen zu I. 2. bis 4. die Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verfügungsbeklagten begehrt wird, geht der Senat davon aus, dass dieses Interesse in einem Hauptsacheverfahren mit einem Wert von 3.000 EUR je angegriffener Klausel zu bewerten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, juris Rn. 59; OLG Rostock, Urteil vom 4. September 2014 - 2 U 7/13, juris Rn. 40; Baetge in jurisPK BGB, 7. Aufl., § 5 UKlaG Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 6 W 70/11

    Streitwert für Unterlassungsantrag gegen unzureichende Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    Ein pauschaler Ansatz von 15.000 EUR (so etwa OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 4. August 2011 - 6 W 70/11- und vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris) unabhängig von den konkreten Umständen des einzelnen Falls - insbesondere der Anzahl der beanstandeten Verletzungen - erscheint nicht sachgerecht.
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 112/07

    Höhe des Streitwertes bei Erlass einer einstweiligen Verfügung; Gefahr der

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    Die Interessenlage der Mitbewerber, deren Schutz der Verfügungskläger für ihre Mitglieder kollektiv nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG wahrnimmt, wird durch einen solchen Wettbewerbsverstoß jedoch nur unwesentlich berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 13 U 50/11, juris Rn. 7 zum Verstoß gegen die Informationspflichten nach dem TMG; Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 112/07, juris Rn. 3 zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. November 2011 - 6 W 91/11, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    bb) Soweit in den Anträgen zu I. 2. bis 4. die Unterlassung der Verwendung von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verfügungsbeklagten begehrt wird, geht der Senat davon aus, dass dieses Interesse in einem Hauptsacheverfahren mit einem Wert von 3.000 EUR je angegriffener Klausel zu bewerten wäre (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, juris Rn. 59; OLG Rostock, Urteil vom 4. September 2014 - 2 U 7/13, juris Rn. 40; Baetge in jurisPK BGB, 7. Aufl., § 5 UKlaG Rn. 10).
  • OLG Celle, 04.12.2009 - 13 W 95/09

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Abschlag im

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    Regelmäßig ist diese Ermäßigung mit einem Abschlag von 1/3 vom Streitwert des Hauptsacheverfahrens zu bestimmen (Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 13 W 95/09, juris Rn. 14; Köhler in Köhler/ Bornkamm, a. a. O., § 12 Rn. 5.12).
  • OLG Celle, 02.08.2012 - 13 U 4/12

    Anforderungen an die Feststellung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses im

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzter und Verletzen (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung) und die Intensität des Wettbewerbs (vgl. Senat, Urteil vom 2. August 2012 - 13 U 4/12, juris Rn. 29; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 5.6).
  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

    Auszug aus OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16
    f) Zwar stellt die Angabe des Streitwerts in der Klage- bzw. Antragsschrift regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses des Klägers bzw. Antragstellers dar, insbesondere, wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist; sie mithin unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).
  • OLG Celle, 26.03.2020 - 13 U 73/19

    Informationspflichten für ein bei eBay eingestelltes gewerbliches Angebot;

    Der Senat bewertet die Klagen, mit denen Unterlassungsansprüche aus § 8 Abs. 1 UWG wegen der Verletzung von Informationspflichten geltend gemacht werden, im Regelfall mit 3.000 EUR (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 08. Februar 2016 - 13 W 6/16, Rn. 13, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21

    Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs

    Das Interesse eines Verbandes nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG München WRP 2008, 972 (976)).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2017 - 20 U 149/13

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage

    Das Interesse eines solchen ist im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (vgl. BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG München WRP 2008, 972 (976); LG Bonn WRP 2005, 640 (642)).
  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20

    Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren

    Vielmehr ist das Interesse des Verbandes im Regelfall ebenso zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 12 Rn. 5.8 mit Verweis auf BGH GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; OLG Celle WRP 2016, 738; OLG Köln Beschl. v. 6.8.2018 - 6 W 72/18, BeckRS 2018, 28795; OLG München WRP 2008, 972 (976); LG Bonn WRP 2005, 640 (642)).
  • LG Würzburg, 17.12.2020 - 1 HKO 2375/20

    Rechtsmissbrauch aufgrund überhöhter Angabe des Gegenstandswerts und Forderung

    Bei dem vorgenannten Hauptsachestreitwert von insgesamt 45.000 EUR ist daher in dieser Sache ein Streitwert von 30.000 EUR angemessen (OLG Celle Beschl. v. 8.2.2016 - 13 W 6/16, BeckRS 2016, 4998 Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 23.07.2020 - 3 W 2300/20

    Streitwertfestsetzung bei herabsetzenden Äußerungen in E-Mail an Systempartner

    Weitere Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind der drohende Schaden für den Wettbewerber (z.B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzter und Verletzen (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung) und die Intensität des Wettbewerbs (OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2016 - 13 W 6/16, Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht