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   OLG Naumburg, 21.11.2001 - 13 W 604/01   

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https://dejure.org/2001,7703
OLG Naumburg, 21.11.2001 - 13 W 604/01 (https://dejure.org/2001,7703)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21.11.2001 - 13 W 604/01 (https://dejure.org/2001,7703)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 21. November 2001 - 13 W 604/01 (https://dejure.org/2001,7703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachverständigengutachten; Befangenheit des Sachverständigen; Ablehnung des Sachverständigen; Unverwertbarkeit des Gutachtens; Sachverständigenentschädigung; Verlust des Entschädigungsanspruchs

  • Judicialis

    ZSEG § 16 Abs. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 16 Abs. 2, Abs. 5
    Verwirkung des Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen - Unverwertbarkeit des Gutachtens im Prozess infolge Sorgfaltsverstoß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverwertbares Gutachten: Dennoch Entschädigungsanspruch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98

    Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2001 - 13 W 604/01
    Daraus wird zu Recht abgeleitet, daß der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch nur dann verliert, wenn die Unverwertbarkeit seines Gutachtens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (OLG München MDR 1984, 948; OLG Koblenz BB 1988, 1490; 1993, 1975; OLG Hamm FamRZ 1994, 974 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; OLG München NJW-RR 1998, 1687; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 3 ZSEG Rdn. 14; § 1 ZSEG Rdn. 46 f., 50; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 414 Rdn. 7).

    Ist danach der Entschädigungsanspruch verwirkt, entstand er vorliegend auch nicht deshalb erneut, weil das Folgegutachten auf den Leistungen des Sachverständigen aufbaute und deshalb billiger wurde oder sich die Parteien die Leistungen des Sachverständigen zu Eigen machten (OLG München NJW-RR 1998, 1687 [1688]; Hartmann, § 1 ZSEG Rdn. 50).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2001 - 13 W 604/01
    Daraus wird zu Recht abgeleitet, daß der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch nur dann verliert, wenn die Unverwertbarkeit seines Gutachtens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (OLG München MDR 1984, 948; OLG Koblenz BB 1988, 1490; 1993, 1975; OLG Hamm FamRZ 1994, 974 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; OLG München NJW-RR 1998, 1687; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 3 ZSEG Rdn. 14; § 1 ZSEG Rdn. 46 f., 50; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 414 Rdn. 7).

    Eine solche Erwiderung geht weit über die offensiv-kritische und sachliche Auseinandersetzung des Sachverständigen mit gegen seine gutachterliche Leistung geführten Angriffen hinaus (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353).

  • OLG Hamm, 02.09.1993 - 5 WF 184/93

    Gutachter eines psychologischen Gutachtens; Verursachung der Ablehnung wegen

    Auszug aus OLG Naumburg, 21.11.2001 - 13 W 604/01
    Daraus wird zu Recht abgeleitet, daß der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch nur dann verliert, wenn die Unverwertbarkeit seines Gutachtens auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (OLG München MDR 1984, 948; OLG Koblenz BB 1988, 1490; 1993, 1975; OLG Hamm FamRZ 1994, 974 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; OLG München NJW-RR 1998, 1687; Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 3 ZSEG Rdn. 14; § 1 ZSEG Rdn. 46 f., 50; Zöller/Greger, ZPO, 22. Aufl., § 414 Rdn. 7).
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Dabei ist bereits die Verwendung der Formulierung, der Vortrag der Prozessbevollmächtigten der Beklagten stelle eine Unverschämtheit dar, für sich genommen ausreichend, die Ablehnung zu begründen (vgl. hierzu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 W 604/01 -).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 4 W 53/13

    Sachverständiger darf sich gegen (verbale) Angriffe wehren!

    Eine Besorgnis der Befangenheit käme nur in Betracht, wenn die Äußerung des Sachverständigen über eine offensiv kritische Auseinandersetzung des Sachverständigen mit den gegen ihn gerichteten Zweifeln hinausgegangen wäre, also eine Entgleisung vorgelegen hätte, die einem gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht passieren darf (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2001 -13 W 604/01 -).
  • OLG Naumburg, 10.03.2004 - 12 W 111/03

    Wegfall des Entschädigungsanspruches eines Sachverständigen

    Der Entschädigungsanspruch ist ausnahmsweise nur dann nicht gegeben, wenn der Sachverständige seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder er durch eine rechtserhebliche vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung die Unverwertbarkeit des Gutachtens herbeigeführt hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21. November 2001, 13 W 604/01, zitiert nach juris; OLG Koblenz, a.a.O.; OLG Karlsruhe, a.a.O.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 8 W 279/09

    Entschädigungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei

    Der Verlust der Entschädigung ist aber dann zu rechtfertigen, wenn die Ablehnungsentscheidung im Hinblick auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtwidrigkeit des Sachverständigen ergeht (zur Problematik der Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines wegen Befangenheitsbesorgnis abgelehnten Sachverständigen: OLGR Rostock 2009, 38; OLGR Jena 2008, 760; OLG Nürnberg IBR 2007, 226; OLG Koblenz AGS 2006, 304; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. April 2005, Az. 1 U 104/96; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2001, Az. 13 W 604/01; OLG Köln JurBüro 1982, 890; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. 2009, § 8 JVEG Rdnr. 8 ff; je m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.06.2022 - 13 W 114/21

    Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält

    Grobe Fahrlässigkeit wurde insbesondere angenommen, wenn ein Sachverständiger die Stellungnahme einer Partei mit gänzlich unangemessenen Worten abqualifiziert und die sachliche Auseinandersetzung mit Einwendungen einer Partei verweigert hat (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 21.11.2001 - 13 W 604/01; OLG Rostock, Beschluss vom 03.09.2013 - 7 W 6/13).
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