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   OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99   

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OLG Frankfurt, 26.11.1999 - 13 W 66/99 (https://dejure.org/1999,39073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.11.1999 - 13 W 66/99 (https://dejure.org/1999,39073)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. November 1999 - 13 W 66/99 (https://dejure.org/1999,39073)
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verhaltensweise entfernt, daß sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • OLG Dresden, 29.06.2009 - 3 W 526/09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei unterbliebener Förderung des

    Das kommt insbesondere in Betracht, wenn der Richter eine Sache unter Nichtbeantwortung von Erinnerungsschreiben der Partei langandauernd nicht bearbeitet und dieses Vorgehen aus der verständigen Sicht eines in gleicher Weise wie die Partei auf Rechtsgewährung angewiesenen Dritten einer Rechtsverweigerung nahe kommt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1992, 192; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 444; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; OLG Brandenburg OLG-NL 2000, 263).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung

    Es entspricht gesichertem Erkenntnisstand in der Rechtsprechung, dass bei Behinderung der Ausübung von Parteirechten die Besorgnis der Befangenheit begründet ist (vgl. die Nachweise bei Zöller-Vollkommer a. a. O. Rn 23 zu § 42), auch wenn grundsätzlich Verfahrensverstöße und Rechtsfehler eines Richters im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund darstellen; es sei denn, dass sich für die betroffene Prozesspartei der Eindruck einer sachwidrigen Benachteilung aufdrängt (vgl. in diesem Sinne bereits Beschluss des 13. ZS des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.11.1999 zu Aktenzeichen 13 W 66/99 = OLGR 2000 Seite 36).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schwere Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und /oder ein faires und willkürfreies Verfahren (vgl. Zöller-Vollkommer, aaO, Rdnr. 24, m.w.N.; Münchener-Kommentar-Feiber, ZPO, 1992, § 42, Rdnr. 30, m.w.N.; KG, KGR Berlin 2001, S. 266 ff; OLG Frankfurt, OLGR 2002, S. 250 sowie OLGR 2000, S. 36 ff; OLG Naumburg, Beschl.v. 28.1.2003, 8 WF 9/03; BFH, Beschl.v. 29.8.2001, IX B 3/01).
  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11

    Richterablehnung im Arzthaftungsprozess: Besorgnis der Befangenheit wegen

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH, Beschluss in BFH/NV 1995, 692; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 26 bis 28 zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Köln, 19.11.2008 - 2 W 114/08

    Unzulässigkeit der Ablehnung eines Richters wegen Prozessverschleppung; Pflichten

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich das prozessuale Vorgehen des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, daß sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (vgl. BFH/NV 1995, 410 ff.; BayObLG DRiZ 1977, 244 [245]; Senat, a.a.O.; KG NJW 2004, 2104 [2105]; OLG Frankfurt, OLG-Report 2000, 36; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 192 [193]; OLG Naumburg, a.a.O.; OLG Saarbrücken, a.a.O.; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42, Rdn. 24 und 28).
  • OLG Naumburg, 02.06.2005 - 10 W 26/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Erstattung einer Strafanzeige

    Denn das prozessuale Vorgehen eines Richters rechtfertigt allenfalls dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung aufdrängen muss (vgl. BayOblG DriZ 1977, 245 m.w.N.; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; Vollkommer in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 42 ZPO Rdn. 24).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei entstehen muss (OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 692, und vom 29. Oktober 1993 IX B 91/92, BFH/NV 1994, 489).
  • OLG Naumburg, 24.05.2005 - 10 W 25/05

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter

    Ungeachtet der fehlenden Glaubhaftmachung rechtfertigt das prozessuale Vorgehen eines Richters erst dann die Besorgnis der Befangenheit, wenn es einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt oder wenn es sich von der normalerweise geübten Verfahrenspraxis so weit entfernt, dass sich für die dadurch betroffene Partei der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (BayObLG, DRiZ 1977, 245 m. w. N.; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 193; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 46; OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36).
  • OLG Saarbrücken, 23.07.2003 - 5 W 155/03

    Richterablehnung: Dienstliche Stellungnahme bei Ablehnung wegen Rechtsverstößen

    Demgemäß ist eine Ablehnung wegen einer fehlerhaften Entscheidung erst dann gerechtfertigt, wenn ein festgestellter Rechtsfehler auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht oder die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie das Gepräge eines willkürlichen Handelns trägt (st. Rspr. OLG Köln, OLGR 2002, 85; Frankfurt, OLGR 2000, 36; Oldenburg, FamRZ 1992, 193; BayObLG, DRiZ 1977, 245; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 42, Rdn. 24; Münchkomm(ZPO)/Feiber, 2. Aufl. § 42, Rdn. 28 ff.).
  • OLG Köln, 13.08.2014 - 2 Wx 208/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Erbscheinsverfahren

  • OLG Naumburg, 23.05.2005 - 10 W 29/05

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Rubrumsberichtigung ohne

  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09

    Rechtsfolgen des Versterbens des Prozessbevollmächtigten; Fortführung eines

  • BPatG, 02.03.2020 - 35 W (pat) 427/18
  • OLG Dresden, 19.11.2018 - 1 W 904/18
  • OLG Köln, 12.08.2016 - 19 SchH 15/16

    Besorgnis der Befangenheit eines Schiedsrichters

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 2 Wx 205/12

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde in einer

  • BPatG, 29.11.2011 - 35 W (pat) 424/10
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