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   OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13   

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https://dejure.org/2013,44650
OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13 (https://dejure.org/2013,44650)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2013 - 13 W 77/13 (https://dejure.org/2013,44650)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 13 W 77/13 (https://dejure.org/2013,44650)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    HeilMWerbG § 3 Nr. 1; MPG § 4 Abs. 2; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Kinesiologie-Tapes mit wissenschaftlich nicht abgesicherten Behauptungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Kinesiologie-Tapes mit wissenschaftlich nicht abgesicherten Behauptungen

  • kanzlei.biz

    Werbung für Medizinprodukte bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis irreführend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführende Werbung für Kinesiologie-Tape mit wissenschaftlich ungesicherten Wirkungsbehauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Angemessene Vertragsstrafe bei Unterlassungserklärung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Irreführung durch Werbung für ein Produkt mit therapeutischer Wirksamkeit, die fachlich umstritten ist

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Zur Unlauterkeit der Werbung mit wissenschaftlich nicht belegten Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 04.10.2012 - 13 U 36/12
    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Bei § 3 HWG handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten i. S. des § 4 Nr. 11 UWG zu regeln (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 94/02 - Ginseng-Päparat, juris Rn. 24; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 13 U 36/12, juris Rn. 16).

    Stützt sich der Werbende auf eine - wie hier glaubhaft gemacht - fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die fachliche Richtigkeit seiner Angaben übernommen; er muss sie im Streitfall auch beweisen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012, a. a. O., juris Rn. 17).

    Trägt der Verfügungskläger das Fehlen einer wissenschaftlichen Grundlage einer gesundheitsbezogenen Werbeaussage substantiiert vor, so ist es Aufgabe des Verfügungsbeklagten, die wissenschaftliche Absicherung zu beweisen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012, a. a. O.).

  • OLG Oldenburg, 12.08.2009 - 1 W 37/09

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe in einer strafbewehrten

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Dabei ist im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung die Spanne einer ausreichenden Vertragsstrafe zwischen 2.500 EUR bis 10.000 EUR zu bemessen; Beträge bis 2.000 EUR reichen insoweit nicht aus (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. August 2009 - 1 W 37/09, juris Rn. 9).

    Geringere Vertragsstrafen können lediglich bei einer wettbewerbsrechtlich relevanten Geschäftstätigkeit im wirtschaftlichen Bagatellbereich ausreichend sein (OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. August 2009, a. a. O.; Ahrens/Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 1 Rn. 65 m. w. N.).

  • OLG Celle, 02.04.2009 - 13 W 16/09

    Mitgliederwerbung einer Krankenkasse

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05 - Buchführungsbüro, juris Rn. 14; Senat, Urteil vom 2. April 2009 - 13 W 16/09, juris Rn. 25; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 8 Rn. 1.38).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Bei § 3 HWG handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten i. S. des § 4 Nr. 11 UWG zu regeln (BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 94/02 - Ginseng-Päparat, juris Rn. 24; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 13 U 36/12, juris Rn. 16).
  • LG Konstanz, 08.07.2013 - 9 O 26/13
    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Der Verfügungskläger hat durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handbuch "D." der S. W. sowie des Artikels der C. S. aus der "Ä. Z." vom 7. August 2012 glaubhaft gemacht, dass trotz zahlreicher Studien handfeste wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit des Kinesiologie-Tapings bisher ausstehen und weder die angesprochene Verbesserung der Mikrozirkulation stattfindet noch eine Aktivierung des Lymphsystems zu belegen sei (vgl. nur LG Ulm, Urteil vom 8. Mai 2013 - 10 O 35/13 KFH, juris Rn. 106; LG Konstanz, Urteil vom 8. Juli 2013 - 9 O 26/13 KFH).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Ob dies der Fall ist, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller hierfür in Betracht kommender Umstände des Einzelfalls und unter Auslegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1984 - I ZR 123/82 - Vertragsstrafe bis zu ..., juris Rn. 11; Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 8 Rn. 18).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Sie muss außerdem den bestehenden gesetzlichen Unterlassungsanspruch nach Inhalt und Umfang voll abdecken und dementsprechend uneingeschränkt, unwiderruflich, unbedingt und grundsätzlich auch ohne die Angabe eines Endtermins erfolgen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05 - Buchführungsbüro, juris Rn. 14; Senat, Urteil vom 2. April 2009 - 13 W 16/09, juris Rn. 25; Bornkamm in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 8 Rn. 1.38).
  • OLG Bamberg, 19.03.2013 - 3 U 23/13
    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (KG, Urteil vom 19. Februar 2013 - 5 U 56/11, juris Rn. 11; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2013 - 3 U 23/13, juris Rn. 41).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Eine Irreführung ist dann gegeben, wenn in der Werbung einem Produkt eine therapeutische Wirksamkeit als objektiv richtig beigemessen wird, diese Wirksamkeit aber fachlich (noch) umstritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 260/98 - Eusovit, juris Rn. 33).
  • LG Ulm, 08.05.2013 - 10 O 35/13

    Mit Wirkungsangaben versehene Werbung für Kinesio-Taping ist ohne

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13
    Der Verfügungskläger hat durch Vorlage eines Auszugs aus dem Handbuch "D." der S. W. sowie des Artikels der C. S. aus der "Ä. Z." vom 7. August 2012 glaubhaft gemacht, dass trotz zahlreicher Studien handfeste wissenschaftliche Beweise für die Wirksamkeit des Kinesiologie-Tapings bisher ausstehen und weder die angesprochene Verbesserung der Mikrozirkulation stattfindet noch eine Aktivierung des Lymphsystems zu belegen sei (vgl. nur LG Ulm, Urteil vom 8. Mai 2013 - 10 O 35/13 KFH, juris Rn. 106; LG Konstanz, Urteil vom 8. Juli 2013 - 9 O 26/13 KFH).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

  • KG, 19.02.2013 - 5 U 56/11

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes durch die Abgabe

  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel,

    Es liegt auf der Hand, dass der Verletzer keinen hinreichenden wirtschaftlichen Anreiz hat, sich an die Unterlassungsanordnung zu halten, wenn im Fall des "Erwischtwerdens" nur eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, die ohne weiteres aus dem vermutlichen Gewinn des wettbewerbswidrig angebotenen Geschäfts beglichen werden kann (OLG Oldenburg, a.a.O., Rn. 10; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 13 W 77/13, Rn. 10).
  • KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20

    Stichprobenprüfung des Amazon-Accounts - Prüfungspflichten eines Anbietenden auf

    Dabei ist - worauf auch das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - auch in Ansatz zu bringen, dass im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung die Spanne einer ausreichenden Vertragsstrafe grundsätzlich zwischen 2.500,00 Euro bis 10.000,00 Euro zu bemessen ist (vgl. OLG Celle Urt. v. 05.12.2013 - 13 W 77/13, BeckRS 2014, 8331 Rn. 10).
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