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   OLG Schleswig, 16.06.2003 - 13 WF 124/02   

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https://dejure.org/2003,11220
OLG Schleswig, 16.06.2003 - 13 WF 124/02 (https://dejure.org/2003,11220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16.06.2003 - 13 WF 124/02 (https://dejure.org/2003,11220)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 13 WF 124/02 (https://dejure.org/2003,11220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei der Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit; Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes nach billigem Ermessen; Grundsätzliche Anerkennung der eigenen Unterhaltspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 269 III 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Kostenentscheidung bei Klagrücknahme vor Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 26.11.2002 - 14 UF 193/02

    Verfahrensrecht; Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.06.2003 - 13 WF 124/02
    Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Neuregelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, die Fälle einer Hauptsachen-Erledigung vor Rechtshängigkeit zu erfassen (vgl. Musielak/Foerste, ZPO, 3. Auflage, 2002, § 269 Rn. 13), schließt sich das Gericht der in Rechtssprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass die Kostenvorschrift des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auch in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist, angewendet werden kann (so OLG Köln, OLGR Köln 2003, 68; Musielak a. a. O.; anderer Ansicht: Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage, § 269 Rn. 8a; KG KGR Berlin 2003, 109).
  • KG, 20.01.2003 - 23 W 241/02

    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit; Anfechtbarkeit des

    Auszug aus OLG Schleswig, 16.06.2003 - 13 WF 124/02
    Im Hinblick auf Sinn und Zweck der Neuregelung in § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO, die Fälle einer Hauptsachen-Erledigung vor Rechtshängigkeit zu erfassen (vgl. Musielak/Foerste, ZPO, 3. Auflage, 2002, § 269 Rn. 13), schließt sich das Gericht der in Rechtssprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass die Kostenvorschrift des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auch in Fällen wie dem Vorliegenden, in dem noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien entstanden ist, angewendet werden kann (so OLG Köln, OLGR Köln 2003, 68; Musielak a. a. O.; anderer Ansicht: Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage, § 269 Rn. 8a; KG KGR Berlin 2003, 109).
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