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   OLG Koblenz, 24.01.2003 - 13 WF 262/02   

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https://dejure.org/2003,6858
OLG Koblenz, 24.01.2003 - 13 WF 262/02 (https://dejure.org/2003,6858)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.01.2003 - 13 WF 262/02 (https://dejure.org/2003,6858)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 13 WF 262/02 (https://dejure.org/2003,6858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Absetzung der entstandenen Reisekosten und Abwesenheitsgelder; Auslagen des beigeordneten Rechtsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Notwendigkeit der angefallenen Auslagen; Erstattungsfähigkeit von Fahrten zum Mandanten

  • Judicialis

    ZPO § 126; ; ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 2; ; BRAGO § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 § 126
    Erstattung von Reisekosten des am Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1400
  • Rpfleger 2003, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2003 - 13 WF 262/02
    Hier ist vielmehr zu prüfen, ob die geltend gemachten Reisekosten "notwendig" i. S. d. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO waren; § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts generell nicht zu erstatten sind, findet auf Fälle der vorliegenden Art keine (entsprechende) Anwendung (vgl. BGH, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 16.10.2002, Az: VIII ZB 30/02; 1. Zivilsenat, Beschluss vom 12.12.2001, Az: I ZB 29/02, jeweils zitiert nach JURIS).

    Die Beauftragung der in L......... ansässigen Rechtsanwältin durch die dort ebenfalls wohnhafte Klägerin stellt eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung i. S. d. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO dar (vgl. BGH, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 16.10.2002, Az: VIII ZB 30/02).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.01.2003 - 13 WF 262/02
    Hier ist vielmehr zu prüfen, ob die geltend gemachten Reisekosten "notwendig" i. S. d. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO waren; § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines bei dem Prozessgericht zugelassenen, aber nicht am Ort des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts generell nicht zu erstatten sind, findet auf Fälle der vorliegenden Art keine (entsprechende) Anwendung (vgl. BGH, 8. Zivilsenat, Beschluss vom 16.10.2002, Az: VIII ZB 30/02; 1. Zivilsenat, Beschluss vom 12.12.2001, Az: I ZB 29/02, jeweils zitiert nach JURIS).
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