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   OLG Koblenz, 18.04.2006 - 13 WF 376/06   

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https://dejure.org/2006,17192
OLG Koblenz, 18.04.2006 - 13 WF 376/06 (https://dejure.org/2006,17192)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.04.2006 - 13 WF 376/06 (https://dejure.org/2006,17192)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. April 2006 - 13 WF 376/06 (https://dejure.org/2006,17192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung einer einmaligen Zahlung bisher fälliger Kosten aus dem Vermögen als zulässige Regelung im Rahmen einer Abänderung einer Prozesskostenhilfe bewilligenden Entscheidung; Festlegung der Leistungshöhe und der Leistungszeit bei einer Anordnung von Einmalzahlungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 § 120 Abs. 4
    Anforderungen an die Anordnung einer Einmalzahlung aus dem Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1285
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.09.2000 - 14 WF 106/00

    PKH - Bestimmung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2006 - 13 WF 376/06
    Diesbezüglich vertritt die überwiegende Meinung in Rechtssprechung und Literatur zu Recht die Auffassung, dass bei der Bestimmung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen deren Höhe ziffernmäßig angegeben und der Zeitpunkt der Zahlung datumsmäßig festgelegt sein muss (OLG Köln, FamRZ 01, 632; Musielak, ZPO , 4. Aufl., § 120 , RdNr. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 63. Aufl., § 120 , RdNr. 9).
  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2006 - 13 WF 376/06
    Dabei kann auch eine einmalige Zahlung der bisher fälligen Kosten aus dem Vermögen angeordnet werden (OLG Dresden, NJW-RR 03, 1222 f. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 23.09.2013 - 13 WF 860/13

    Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von "Kostgeld" als Einkommen; schlüssige

    Dies hat grundsätzlich in der Art zu erfolgen, dass die Pflicht zum Vermögenseinsatz bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem bei entsprechender Anstrengung mit dem Verkauf des Hauses gerechnet werden kann, gestundet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 04.09.2013 - 13 WF 682/13 - juris und OLG Koblenz Beschluss vom 23.08.2013 - 7 WF 646/13 sowie OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 138, OLG Koblenz FamRZ 2006, 1285, OLG Nürnberg Rpfleger 1995, 260, OLG Bremen FamRZ 2011, 386, OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 138).

    Nur so ist überprüfbar, ob z.B. die Schonvermögensgrenzen beachtet wurden (vgl. Senatsbeschluss vom 04.09.2013 - 13 WF 682/13 - juris und OLG Koblenz FamRZ 2006, 1285).

  • LAG Hamm, 05.01.2015 - 5 Ta 367/14

    Entscheidung des Gerichts im Überprüfungsverfahren gem. § 120 Abs. 4 ZPO

    Mit der Abänderungsentscheidung sind die geänderten Leistungspflichten der PKH-Partei zu benennen (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2006 - 13 WF 376/06 -, FamRZ 2006, 1285).
  • OLG Koblenz, 06.12.2011 - 7 WF 1146/11

    Anforderungen an die Anordnung einer Nachzahlung aus dem Vermögen; Verwendung

    Insoweit ist die Rechtslage für die Abänderungsentscheidung nicht anders zu beurteilen als für die erstmalige Anordnung einer Einmalzahlung aus dem Vermögen (OLG Koblenz, FamRZ 2006, 1285 ; OLG Köln, FamRZ 2001, 631; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 70. Aufl., § 120 Rn. 9; Musielak, ZPO , 8. Aufl., § 120 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 04.09.2013 - 13 WF 682/13

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bewilligung unter Berücksichtigung künftig

    Soweit dies in dem vorliegenden Verfahrensstadium noch nicht exakt möglich ist, ist der Einsatz des Erlöses bis zu einem bestimmten Höchstbetrag anzuordnen (im Anschluss an: OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 138; OLG Köln FamRZ 2006, 1285 und OLG Nürnberg Rpfleger 1995, 260).
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