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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 13 WF 52/09   

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https://dejure.org/2009,6733
OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 13 WF 52/09 (https://dejure.org/2009,6733)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.03.2009 - 13 WF 52/09 (https://dejure.org/2009,6733)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. März 2009 - 13 WF 52/09 (https://dejure.org/2009,6733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in Unterhaltsstreitigkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 286 BGB; Nr. 2300 VV RVG
    Voraussetzungen der Erstattung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erstattung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • Judicialis

    BGB § 286; ; RVG VV Nr. 2300; ; RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Erstattung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    In Unterhaltsstreitigkeiten Anwalt erst bei Verzug einschalten ?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gebührenerstattung erst nach Verzugseintritt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 893
  • FamRZ 2009, 1238
  • FamRZ 2009, 1856
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 13 WF 52/09
    Dieses Ergebnis mag häufig unbillig erscheinen, ist aber Folge der gesetzlichen Konzeption des RVG und kann nicht durch die Gerichte korrigiert werden (in diesem Sinne BGH, NJW 2008, 1323).
  • OLG Hamm, 16.12.2005 - 11 UF 138/05

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2009 - 13 WF 52/09
    In Unterhaltsstreitigkeiten kommt regelmäßig nur die Erstattung aufgrund Verzuges in Betracht (vgl. OLG München, NJW-RR 2006, 651).
  • AG Langenfeld, 22.07.2011 - 27 F 10/11

    Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an

    Da mit dieser ersten Aufforderung die Anwaltsgebühren bereits angefallen waren, lösten auch die weiteren Anwaltsschreiben, mit denen erneute Aufforderungen verbunden waren, keine ersatzfähige Gebühr mehr aus (siehe nur OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.03.2009 - 13 WF 52/09 - BeckRS 2009-09635).
  • LG Dresden, 23.04.2010 - 10 O 3238/09

    Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge sind nach § 28e Abs. 1 S. 2 SGB IV nicht

    Dieses Ergebnis ist Folge der gesetzlichen Konzeption des RVG und kann nicht durch die Gerichte korrigiert werden ( OLG Oldenburg, Beschl. v. 19.03.2009 - 13 WF 52/09 , OLGReport Oldenburg 2009, 320).
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   OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09   

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https://dejure.org/2009,10049
OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09 (https://dejure.org/2009,10049)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.2009 - 13 WF 52/09 (https://dejure.org/2009,10049)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 2009 - 13 WF 52/09 (https://dejure.org/2009,10049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 118 Abs. 1 S. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9; ; SGB XII § 90 Abs. 3; ; EStG § 10 a; ; EStG § 82

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Einsatz des Rückkaufwerts von Lebensversicherungen für die Prozessführung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09
    Eine Partei, die Prozesskotenhilfe in Anspruch nehmen will, kann zumindest dann auf eine mit wirtschaftlichen Nachteilen verbundene Verwertung einer Lebensversicherung verwiesen werden, wenn ihr in diesem Fall trotzdem im Ergebnis ein das Schonvermögen deutlich übersteigender Betrag verbleibt(OLG Karlsruhe NJOZ 2005, 2559).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09
    Nach der Beschränkung der Nachteile aus einer Vertragskündigung durch den Ausschluss des bis dahin üblichen Stornoabzuges durch BGHZ 164, 297 dürfte eine solche Einschätzung nicht mehr gerechtfertigt sein.
  • OLG Bamberg, 28.03.1991 - 7 WF 41/91
    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09
    Dabei kann nicht darauf abgestellt werden, ob die Verwertung der Versicherung für die Prozesskosten mit einem wirtschaftlichen Verlust verbunden wäre (so aber OLG Bamberg JurBüro 1991, 977), wie ihn eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch Kündigung oder eine Beleihung der Versicherungssumme zur Folge hätte.
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2009 - 13 WF 52/09
    In BVerwGE 106, 105 ist eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII verneint worden bei einem Rückkaufswert, der um Mehr als die Hälfte hinter den vom Versicherten erbrachten Leistungen zurück blieb.
  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • OLG Saarbrücken, 21.01.2014 - 9 WF 131/13

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Zumutbarkeit des Einsatzes einer

    Mit der Möglichkeit der Kapitalauszahlung zeigt der Sparer/Versicherte, dass die Kapitalbildung und nicht die Altersvorsorge im Vordergrund steht; dies braucht die Allgemeinheit nicht hinzunehmen (zum Ganzen: BGH, aaO, m.w.N.; Senat, aaO; LAG Köln, aaO; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 21. Juli 2011, 1 WF 368/11; OLG Hamm, Beschl. v. 31.März 2009, 13 WF 52/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
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