Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.09.2000 - 13 WF 566/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5321
OLG Koblenz, 27.09.2000 - 13 WF 566/00 (https://dejure.org/2000,5321)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.09.2000 - 13 WF 566/00 (https://dejure.org/2000,5321)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. September 2000 - 13 WF 566/00 (https://dejure.org/2000,5321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Einkommensverhältnis; Familieneinkommen; Einkünfte von Familienangehörigen; Prozesskostenvorschuss

  • Judicialis

    ZPO § 115

  • RA Kotz (Zusammenfassung und Volltext)

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist unabhängig vom Einkommen des Ehepartners!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115
    Prozeßkostenhilfe - Einkommen der Partei - Einkünfte des Ehegatten - Familieneinkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 925
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 7 W 60/95

    Aufforderung des Vorerben zur Abgabe der Einwilligungserklärung nach § 2120 BGB -

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.09.2000 - 13 WF 566/00
    Die Nichtabgabe der Erklärung führt aber nicht zwangsläufig zu einer Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung, denn § 124 Nr. 2 ZPO hat Sanktionscharakter (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. FamRZ 1996, 315; vgl. im Übrigen Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 849).
  • OLG Rostock, 01.08.2008 - 10 WF 31/08

    Änderung einer Prozesskostenhilfeentscheidung: Zahlungsanordnung wegen eines

    Nach § 115 ZPO ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit allein auf das Einkommen der Antragstellerin selbst abzustellen, nicht etwa auf ein "Familieneinkommen", so dass Einkünfte des jetzigen Ehegatten der Antragstellerin ihrem Einkommen nicht hinzuzurechnen sind (vgl. Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 115 Rn. 7 m. w. N.; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 925, OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2005, 358).

    Mit Blick auf den hier durchzusetzenden Anspruch der Landeskasse auf Erstattung von Prozesskosten, die im Rahmen einer PKH-Bewilligung aufgewandt wurden, erscheint es bereits als "unbillig", wenn ein im Rahmen der Führung einer reinen Hausfrauenehe mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung "Taschengeld" tatsächlich überlassener Geldbetrag des neuen Ehepartners herangezogen würde, um im Wege der Abänderung einer früher getroffenen Prozesskostenhilfeentscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO letztlich aus Mitteln des neuen Ehegatten einen Prozess zu finanzieren, an dem dieser nicht beteiligt war und hinsichtlich dessen Finanzierung ihn keinerlei Verpflichtung traf (ähnlich auch schon OLG Koblenz, FamRZ 2001, 925).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2008 - L 19 B 3/08

    Entscheidungsreife eines Prozesskostenhilfegesuchs hinsichtlich der Realisierung

    Der Unterhaltsanspruch gegen einen nicht getrennt lebenden Ehegatten bestimmt sich nach §§ 1360, 1360a BGB und bemisst sich nicht ohne weiteres nach den zum Ehegattenunterhalt bei Trennung oder Scheidung entwickelten Grundsätzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2000, 13 WF 566/00; Brudermüller a.a.O., § 1360a BGB, Rdz. 1), wie von dem Sozialgericht angenommen.

    (OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.1993, 7 WF 127/93; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.09.2000, 13 WF 566/00; Philippi a.a.O., § 115 ,Rdz.10).

  • OLG Köln, 17.02.2003 - 14 WF 22/03

    Zulässigkeit der Mitheranziehung von Einkünften einer am Verfahren nicht

    Denn würde das Einkommen des anderen Ehegatten mitberücksichtigt, so würde dies im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass der Ehegatte die Prozesskosten letztlich mitzutragen hätte, obwohl er dazu nicht verpflichtet ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2001, 925).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2010 - 5 W 5/10

    Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung wegen unvollständiger

    Selbst bei häuslicher Gemeinschaft ist die Partei deshalb nicht verpflichtet, Angaben über die Einkünfte des Ehegatten oder Lebenspartners zu machen (vgl. BAG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - FamRZ 2006, 1117; OLG Rostock, FamRZ 2008, 2291; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 43; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 925; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 117, Rdn. 14; § 115, Rdn. 7 und 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht