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   OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08   

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https://dejure.org/2008,2237
OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08 (https://dejure.org/2008,2237)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.05.2008 - 13 WF 93/08 (https://dejure.org/2008,2237)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 13 WF 93/08 (https://dejure.org/2008,2237)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung im Unterhaltsprozess: Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei heimlicher GPS-Überwachung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 100h StPO
    Erstattung der dem Ehegatten durch die Einschaltung eines Detektivs entstandenen Kosten; Überwachung des Ehegatten mittels eines GPS-Systems als unzulässige Ermittlungsmethode; Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch die Überwachung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der dem Ehegatten durch die Einschaltung eines Detektivs entstandenen Kosten; Überwachung des Ehegatten mittels eines GPS-Systems als unzulässige Ermittlungsmethode; Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch die Überwachung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Außereheliche Beziehung - Detektivüberwachung - GPS-Sender

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • fr-blog.com

    Verwendung einer unerlaubten GPS-Ortung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Verwertbarkeit von Erkenntnissen über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch die heimliche Anbringung eines GPS-Senders durch einen von einer Partei beauftragten Detektiv; Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung: Keine Erstattung von Detektivkosten bei unzulässigen Ermittlungsmethoden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsstreit: Der Ehefrau Detektiv hinterher geschickt Überwachung mit GPS-Sender ist unzulässig: Kosten sind nicht zu erstatten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung: Keine Erstattung von Detektivkosten bei unzulässigen Ermittlungsmethoden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für heimliche GPS-Observierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erstattung von Detektivkosten beim Einsatz von unzulässigen Ermittlungsmethoden

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Der Einsatz eines GPS-Senders zur Beschaffung von Beweismittel in einem Zivilprozess ist im allgemeinen unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3508
  • NJW 2013, 2704
  • FamRZ 2008, 2138
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08
    Auch wenn die Betätigung im öffentlichen Raum nicht zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört, stellt eine so weit gehende Beobachtung einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338. OLG Koblenz NJW 2007, 2863. OVG Hamburg NJW 2008, 96).

    Wenn auch die GPS gestützte Ermittlung eines Aufenthaltsortes im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen nicht generell unzulässig ist (BVerfG NJW 2005, 1338), ist bei dem Einsatz solcher Mittel der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 1 U 1235/06

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unbefugte Anbringung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08
    Auch wenn die Betätigung im öffentlichen Raum nicht zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört, stellt eine so weit gehende Beobachtung einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338. OLG Koblenz NJW 2007, 2863. OVG Hamburg NJW 2008, 96).
  • OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05

    Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.05.2008 - 13 WF 93/08
    Auch wenn die Betätigung im öffentlichen Raum nicht zum unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung gehört, stellt eine so weit gehende Beobachtung einen erheblichen Eingriff in das durch Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht und das davon umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG NJW 2005, 1338. OLG Koblenz NJW 2007, 2863. OVG Hamburg NJW 2008, 96).
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    cc) Werden aus Gründen der Beweisführung Detektive zur Observation eingesetzt, so kann das Beweisführungsinteresse die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Observierten etwa dann zulässig machen, wenn ein konkreter Verdacht gegen diesen besteht, die detektivische Tätigkeit zur Klärung der Beweisfrage erforderlich ist und nicht andere, mildere Maßnahmen als genügend erscheinen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. August 2012 - I-20 U 98/12, 20 U 98/12; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06 mwN; zu den Maßstäben der Pflicht des Observierten zur Übernahme der Detektivkosten vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2009 - 6 U 52/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - II-10 WF 34/08; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 13 WF 93/08; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 (Sb. Herget) sowie § 788 Rn. 13 (Sb. Stöber) zum Stichwort Detektivkosten jew. mwN).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 107/08

    Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die in FamRZ 2008, 2138 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt: Zwar seien Kosten für die Einschaltung eines Detektivs als notwendige Verfahrenskosten festzusetzen, wenn die Feststellungen für eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung notwendig gewesen seien.
  • OLG Nürnberg, 13.10.2009 - 6 W 377/09

    Anwaltsvergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe: Höhe der Pauschale für Post-

    9 1) Richtig ist, dass sich die Auslagenpauschale für Beratungshilfe nach mittlerweile ganz überwiegender und vom Senat geteilter Meinung nicht nach den (fiktiven) gesetzlichen Regelgebühren bemisst, sondern nach den (niedrigeren) Gebühren für Beratungshilfe (OLG Nürnberg - 13. Zivilsenat -, RPfleger 2008, 504; 4. Zivilsenat -, Beschluss vom 23.06.2007, Az. 4 W 143/08; OLG Bamberg, JurBüro 2007, 645; OLG Düsseldorf, RVGreport 2007, 467 = AGS 2007, 630; OLG Hamm, FamRZ 2009, 721; KG Berlin, RVGreport 2008, 433; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., Rn 4, 8 zu Nr. 7001, 7002 VV; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl., Rn 34 zu Nrn. 7001-7002 VV; Bräuer, in: Bischof u. a., RVG, 18. Aufl., Rn 28. ff zu Nrn. 7001-7002 VV; aM OLG Nürnberg - 5. Zivilsenat - JurBüro 2007, 209 f., der jedoch an der damals vertretenen Meinung nicht mehr festhält).
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