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   VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359   

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https://dejure.org/2012,25511
VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359 (https://dejure.org/2012,25511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359 (https://dejure.org/2012,25511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. August 2012 - 13a ZB 11.30359 (https://dejure.org/2012,25511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; bewaffneter Konflikt; extreme allgemeine Gefahrenlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    In seinen rechtskräftigen Entscheidungen vom 3. Februar 2011 (Az. 13a B 10.30394 ) und vom 20. Januar 2012 (Az. 13a B 11.30425 ) hat der Senat ausgeführt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt.
  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    In seinen rechtskräftigen Entscheidungen vom 3. Februar 2011 (Az. 13a B 10.30394 ) und vom 20. Januar 2012 (Az. 13a B 11.30425 ) hat der Senat ausgeführt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    Auch lassen sich daraus Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198; vgl. auch vom 27.4.2010 NVwZ 2011, 51) das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verneint.
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    Auch lassen sich daraus Anhaltspunkte, dass die Gefahrendichte in der Herkunftsregion des Klägers so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, nicht entnehmen (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 NVwZ 2010, 196; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 24.6.2008 BVerwGE 131, 198; vgl. auch vom 27.4.2010 NVwZ 2011, 51) das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG verneint.
  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

    Auszug aus VGH Bayern, 06.08.2012 - 13a ZB 11.30359
    Nur dann könnte der mit einer Zulassung verfolgte Zweck, grundsätzliche Fragen einer obergerichtlichen Klärung zuzuführen, erreicht werden (BVerwG vom 20.8.1993 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 und vom 23.6.1975 BVerwGE 48, 372).
  • VG Bayreuth, 24.04.2013 - B 3 K 12.30008

    Verfolgung durch Taliban (nicht glaubhaft); Fluchtalternative Kabul (bejaht); §

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13 a ZB 12.30241 RdNr. 7 und Beschluss vom 06.08.2012, Az.13 a ZB 11.30359 RdNr. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 Az. 13 a B 11.30425).
  • VG Bayreuth, 02.10.2012 - B 3 K 11.30244

    Vorfluchtgeschichte (nicht glaubhaft); innerstaatliche Fluchtalternative, etwa

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13a ZB 12.30241 RdNr. 7 und Beschluss vom 06.08.2012, Az.13a ZB 11.30359, RdNr. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012, Az. 13a B 11.30425).
  • VG Bayreuth, 01.10.2012 - B 3 K 11.30208

    Fluchtgeschichte (nicht glaubhaft); § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich Kabul

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13 a ZB 12.30241 RdNr. 7 und Beschluss vom 06.08.2012, Az.13 a ZB 11.30359 RdNr. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 Az. 13 a B 11.30425).
  • VG Bayreuth, 05.04.2013 - B 3 K 12.30236

    Afghanistan; Vorverfolgung (nicht glaubhaft); § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin anschließt, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, B. v. 26.07.2012 - 13 a ZB 12.30247 - und B. v. 06.08.2012 - 13 a ZB 11.30359 - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 - 13 a B 11.30425, siehe auch BayVGH, B. v. 25.01.2013, 13a ZB 12.30158 - alle juris).
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