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   VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241   

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https://dejure.org/2012,27538
VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241 (https://dejure.org/2012,27538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241 (https://dejure.org/2012,27538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 13a ZB 12.30241 (https://dejure.org/2012,27538)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; Extreme allgemeine Gefahrenlage; Rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Es habe unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2011 (Az. 13a B 10.30394) angenommen, dass die Sicherung des Lebensunterhalts unabhängig vom Vorhandensein eines sozialen Netzes gesichert sei.

    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L- = ZAR 2012, 80 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425 ).

  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Es soll sichergestellt sein, dass das Gericht die Ausführungen der Beteiligten würdigt (BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).

    Indem das Gericht die Ausführungen der Beteiligten gewürdigt hat, ist jedoch dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs Rechnung getragen (vgl. BayVerfGH vom 13.3.1981 BayVBl 1981, 529).

  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30425

    Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L- = ZAR 2012, 80 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425 ).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 13a B 11.30083

    Keine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Übergabe des Tenors an die

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L- = ZAR 2012, 80 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425 ).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 13a B 11.30276

    Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Danach ist für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH vom 3.2.2011 Az. 13a B 10.30394 ; vom 31.5.2011 Az. 13a B 11.30083 ; vom 8.12.2011 Az. 13a B 11.30276 AuAS 2012, 35 -L- = ZAR 2012, 80 -L-; vom 20.1.2012 Az. 13a B 11.30425 ).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Die Grundsätze der Beweiswürdigung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249; vgl. auch vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77 u.a.) eine extreme allgemeine Gefahrenlage für den Kläger in Afghanistan verneint.
  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Es hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalls ab, wann allgemeine Gefahren von Verfassungs wegen zu einem Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen; die Frage entzieht sich einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung (BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226 = NVwZ 2011, 48).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Vielmehr sichert das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) als prozessuales Grundrecht den Parteien ein Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung mit der Folge, dass sie ihr Verhalten eigenbestimmt und situationsspezifisch gestalten können, insbesondere dass sie mit ihren Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG vom 30.4.2003 BVerfGE 107, 395/409 = NJW 2003, 1924).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2012 - 13a ZB 12.30241
    Das Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 19.11.1996 BVerwGE 102, 249; vgl. auch vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77 u.a.) eine extreme allgemeine Gefahrenlage für den Kläger in Afghanistan verneint.
  • VG Bayreuth, 24.04.2013 - B 3 K 12.30008

    Verfolgung durch Taliban (nicht glaubhaft); Fluchtalternative Kabul (bejaht); §

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13 a ZB 12.30241 RdNr. 7 und Beschluss vom 06.08.2012, Az.13 a ZB 11.30359 RdNr. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 Az. 13 a B 11.30425).
  • VG Bayreuth, 02.10.2012 - B 3 K 11.30244

    Vorfluchtgeschichte (nicht glaubhaft); innerstaatliche Fluchtalternative, etwa

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13a ZB 12.30241 RdNr. 7 und Beschluss vom 06.08.2012, Az.13a ZB 11.30359, RdNr. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012, Az. 13a B 11.30425).
  • VG Bayreuth, 01.10.2012 - B 3 K 11.30220

    § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG betreffend Provinz Wardak (veneint)

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13 a ZB 12.30241, RdNr. 7).
  • VG Bayreuth, 01.10.2012 - B 3 K 11.30208

    Fluchtgeschichte (nicht glaubhaft); § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich Kabul

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet in ständiger Rechtsprechung, der sich die Einzelrichterin angeschlossen hat, dass für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige, auch ohne familiären oder stammesmäßigen Rückhalt, angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer extremen Gefahrenlage auszugehen ist, die zu einem Abschiebungsverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führt (siehe etwa BayVGH, Beschluss vom 26.07.2012, Az. 13 a ZB 12.30241 RdNr. 7 und Beschluss vom 06.08.2012, Az.13 a ZB 11.30359 RdNr. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das rechtskräftige Urteil vom 20.01.2012 Az. 13 a B 11.30425).
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