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LG München I, 21.07.1997 - 13 T 7432/97 |
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Kurzfassungen/Presse
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- OLG Hamm, 22.01.1996 - 15 W 351/95
Auszug aus LG München I, 21.07.1997 - 13 T 7432/97
Die Anerkennung als Berufsbetreuer setzt voraus, daß die Gesamtbetrachtung der vom Betreuer ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten; das ist insbesondere der Fall, wenn der Betreuer diese Tätigkeit als "Teil" seiner Berufsausübung wahrnimmt und nur wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1996, 371/372 und 1157/1158; OLG Hamm FamRZ 1996, 1107 jeweils m. w. N.). - BayObLG, 10.10.1995 - 3Z BR 217/95
Anerkennung als Berufsbetreuer
Auszug aus LG München I, 21.07.1997 - 13 T 7432/97
Die Anerkennung als Berufsbetreuer setzt voraus, daß die Gesamtbetrachtung der vom Betreuer ausgeführten Tätigkeiten zu dem Ergebnis führt, diese seien nur im Rahmen einer Berufstätigkeit zu erwarten; das ist insbesondere der Fall, wenn der Betreuer diese Tätigkeit als "Teil" seiner Berufsausübung wahrnimmt und nur wahrnehmen kann (BayObLG FamRZ 1996, 371/372 und 1157/1158; OLG Hamm FamRZ 1996, 1107 jeweils m. w. N.). - BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus LG München I, 21.07.1997 - 13 T 7432/97
Das Bundesverfassungsgericht geht von mehr als zwei Vormundschaften beim Berufsbetreuer aus (BVerfGE 54, 251).