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   BSG, 24.04.1997 - 13/4 RA 123/94   

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BSG, 24.04.1997 - 13/4 RA 123/94 (https://dejure.org/1997,13162)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 13/4 RA 123/94 (https://dejure.org/1997,13162)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94 (https://dejure.org/1997,13162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes - Anrechnung und Bewertung der nach dem Fremdrentengesetz zurückgelegten Beitragszeiten auf die Höhe des Altersruhegeldanspruchs - Einstufung in eine bestimmte Leistungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus BSG, 24.04.1997 - 4 RA 123/94
    Dies wird etwa dann anzunehmen sein, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (st Rspr, vgl BSGE 38, 80, 83 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis

    Dies ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (stRspr, vgl Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).

    Dem liegt die statistisch abgesicherte Erfahrung zugrunde, dass es für eine bestimmte Beschäftigung regelmäßig keine lückenlose Beitragsleistung gibt, und vor allem Krankheit oder Arbeitslosigkeit zu Beitragslücken zu führen pflegen (BSGE 51, 234, 235 = SozR 5745 § 3 Nr. 3; BSG SozR 5745 § 3 Nr. 5; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 11; Senatsurteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94).

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Arbeitgeberbescheinigungen können nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 24. April 1997, Az. 13/4 RA 123/94 m.w.N., in juris) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. April 2015, Az. L 13 R 148/13, in juris) dann den vollen Nachweis von Beitrags- und Beschäftigungszeiten erbringen, wenn sie nicht nur konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungs- bzw. Beitragszeiten enthalten, sondern auch über dazwischen liegende Fehlzeiten.
  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 900/13

    Keine Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Sowjetunion wegen

    Arbeitgeberbescheinigungen können nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 24. April 1997, Az. 13/4 RA 123/94 m.w.N., in juris) und des erkennenden Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. April 2015, Az. L 13 R 148/13, in juris) dann den vollen Nachweis von Beitrags- und Beschäftigungszeiten erbringen, wenn sie nicht nur konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungs- bzw. Beitragszeiten enthalten, sondern auch über dazwischen liegende Fehlzeiten.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2008 - L 22 KN 28/02

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

    Dies kann dann anzunehmen sein, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden sonstigen Zeiten (wie Krankheit, nicht bezahlten Urlaub, sonstige Fehlzeiten) enthalten (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15

    Anspruch auf Berücksichtigung von Versicherungszeiten nach dem FRG für Mitglieder

    Das Erreichen einer höheren Beitrags- oder Beschäftigungsdichte als die in § 22 Abs. 3 FRG vorgesehene Dichte von 5/6 ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 24.04.1997 - 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 24.02.2010 - L 1 R 804/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

    Dies sei nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfallzeiten enthielten (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94; BSG SozR 5050 § 19 Nr. 1).
  • BSG, 07.12.2015 - B 13 R 351/15 B
    Überdies hätte er Veranlassung gehabt, sich mit weiterer Rechtsprechung des BSG zu dieser Frage, auf die sich das LSG zur Begründung seiner Entscheidung gestützt hat (Senatsurteile vom 6.12.1996 - 13 RJ 43/96 - Juris und vom 24.4.1997 - 13/4 RA 123/94 - Juris; BSG Urteil vom 20.8.1974 - 4 RJ 241/73 - BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1), auseinanderzusetzen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 3 R 1007/10

    Leistungsgruppen - Disponentin - Überprüfungsverfahren

    Eine mehrjährige Berufserfahrung wird in der Regel erst durch eine längere praktische Berufstätigkeit erworben; die untere Grenze hierfür kann bei Erwerb besonders qualifizierter Kenntnisse weit unter einem Zehnjahreszeitraum liegen (BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94 -, zitiert nach juris Rn. 24).
  • BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 9/97 R

    Fremdrentenrecht - knappschaftliche Versicherung - Buchhalterin -

    Die Grenze für "mehrjährige Berufserfahrung" iS der Leistungsgruppe 3 der Anlage 1 B zu § 22 Abs. 1 FRG kann deshalb, vor allem bei beruflichen Aufsteigern, die sich relativ spät qualifiziert haben, weit unterhalb des von der Beklagten anhand ihrer Beispielsfälle ermittelten Zehnjahreszeitraums liegen (vgl mwN BSG vom 2. November 1983, SozR 5050 § 22 Nr. 15; neuerdings Urteil des 13. Senats des BSG vom 24. April 1997 - 13/4 RA 123/94 - , nicht veröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2005 - L 1 RA 17/04
    Der erkennende Senat hat dem nichts mehr hinzuzufügen und verweist lediglich auf ein-schlägige Entscheidungen des BSG (etwa: BSG, Urteil vom 13. April 1997, 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80, 83; BSGE 20, 255, 258; LSG Niedersachsen, Urteil vom 28. Oktober 1999, L 1 RA 65/98; jeweils m.w.N.).
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