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   BSG, 29.10.1991 - 13/5 RJ 22/89   

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BSG, 29.10.1991 - 13/5 RJ 22/89 (https://dejure.org/1991,6575)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1991 - 13/5 RJ 22/89 (https://dejure.org/1991,6575)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 (https://dejure.org/1991,6575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf ein höheres Altersruhegeld (Rente) - Anrechnung eines Kindererziehungsjahres für die Betreuung eines Enkels - Fehlen der notwendigen Beiladung der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 64/90

    Unfallversicherungsschutz für Helfer einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Denn das Revisionsgericht kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSGE 67, 251, 253; BVerwGE 74, 19, 21 ff; vgl auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 68 und Nr. 74, SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 sowie Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Außerdem wäre es aus dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie, der die Beiladung gerade dienen soll, wenig sachgerecht, wenn der Rechtsstreit aus bloß formellen Gründen zurückverwiesen würde, obwohl die materielle Erfolglosigkeit der Klage bereits feststeht (BSGE 66, 144; 67, 251; SozR 3-2200 § 539 Nr. 9).

  • BSG, 29.11.1990 - 5 RJ 35/90

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten ihrer Enkelkinder

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Wie der 5. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, kann ein Pflegeverhältnis im bezeichneten Sinn nur angenommen werden, wenn die Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter gelöst ist (BSGE 67, 211, 213 f = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteile vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 -und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -, nicht veröffentlicht).

    Auch der 5. Senat hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90, nicht veröffentlicht), in dem Mutter, Großmutter und betreutes Kind im selben Haus lebten und die Mutter ganztägig berufstätig war, ein Pflegekindverhältnis zur Großmutter mit dieser Begründung verneint.

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Denn das Revisionsgericht kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSGE 67, 251, 253; BVerwGE 74, 19, 21 ff; vgl auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 68 und Nr. 74, SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 sowie Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Außerdem wäre es aus dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie, der die Beiladung gerade dienen soll, wenig sachgerecht, wenn der Rechtsstreit aus bloß formellen Gründen zurückverwiesen würde, obwohl die materielle Erfolglosigkeit der Klage bereits feststeht (BSGE 66, 144; 67, 251; SozR 3-2200 § 539 Nr. 9).

  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 22/88

    Notwendige Beiladung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen gegen Richtlinien

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Denn das Revisionsgericht kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSGE 67, 251, 253; BVerwGE 74, 19, 21 ff; vgl auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 68 und Nr. 74, SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 sowie Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Außerdem wäre es aus dem Gesichtspunkt der Prozeßökonomie, der die Beiladung gerade dienen soll, wenig sachgerecht, wenn der Rechtsstreit aus bloß formellen Gründen zurückverwiesen würde, obwohl die materielle Erfolglosigkeit der Klage bereits feststeht (BSGE 66, 144; 67, 251; SozR 3-2200 § 539 Nr. 9).

  • BSG, 15.05.1991 - 5 RJ 58/90

    Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern und Kind

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Wie der 5. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, kann ein Pflegeverhältnis im bezeichneten Sinn nur angenommen werden, wenn die Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter gelöst ist (BSGE 67, 211, 213 f = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteile vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 -und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -, nicht veröffentlicht).

    Andererseits ist eine Lösung von der Mutter und damit die Pflegemuttereigenschaft der Großmutter für den Fall bejaht worden, daß Eltern und Kinder voneinander getrennt lebten und der Besuch des Kindes nur gelegentlich am Wochenende erfolgte und außerdem das Kind im wesentlichen nicht von den Eltern unterhalten wurde (Urteil vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90, nicht veröffentlicht).

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 6/90

    Notwendige Beiladung im Rechtsstreit über Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Aus gleichem Grund hat schon der 5. Senat des BSG eine notwendige Beiladung des Vaters angenommen, wenn Kindererziehungszeiten nach dem Tod der Mutter dem Vater oder der klagenden Pflegemutter zustehen konnten (BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 3).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 45/89

    Kindererziehungszeiten für Großmütter als Pflegemütter

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Wie der 5. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, kann ein Pflegeverhältnis im bezeichneten Sinn nur angenommen werden, wenn die Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter gelöst ist (BSGE 67, 211, 213 f = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteile vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 -und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -, nicht veröffentlicht).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Denn das Revisionsgericht kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSGE 67, 251, 253; BVerwGE 74, 19, 21 ff; vgl auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 68 und Nr. 74, SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 sowie Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 64/89

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Großmutter

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Wie der 5. Senat des BSG bereits wiederholt entschieden hat, kann ein Pflegeverhältnis im bezeichneten Sinn nur angenommen werden, wenn die Beziehung zwischen Kind und leiblicher Mutter gelöst ist (BSGE 67, 211, 213 f = SozR 3-1200 § 56 Nr. 1; SozR 3-1200 § 56 Nr. 2; Urteile vom 29. November 1990 - 5 RJ 35/90 -und vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 22/89
    Denn das Revisionsgericht kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung absehen und in der Sache selbst entscheiden, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BSGE 66, 144 = SozR 3-5795 § 6 Nr. 1; BSGE 67, 251, 253; BVerwGE 74, 19, 21 ff; vgl auch BSG SozR 1500 § 75 Nr. 68 und Nr. 74, SozR 3-2200 § 539 Nr. 9 sowie Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 2 R 236/14

    Zur Vormerkung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen

    v. 11. Mai 2011 - B 5 R 22/10 R, außerdem: BSG, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 RJ 6/90 - SozR 3-1500 § 75 Nr. 3 sowie BSG, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 -).
  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 8/14

    Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Da nicht leibliche Eltern und auch Pflegeeltern gleichzeitig mit einem Kind eine familiäre Bindung in dem oben beschriebenen Sinne unterhalten können, hat das Bundessozialgericht (BSG) für die Begründung eines rentenrechtlich relevanten Pflegeverhältnisses verlangt, dass das Kind aus der Obhut und Fürsorge der leiblichen Eltern ausgeschieden und in die alleinige Fürsorge der Pflegeeltern übergetreten sein muss (BSG vom 12. September 1990 - 5 RJ 45/89, vom 28. November 1990 - 5 RJ 64/89, vom 15. Mai 1991 - 5 RJ 58/90 und vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat bereits angeschlossen (Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89).
  • SG Freiburg, 14.01.2013 - S 22 R 1557/10

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Soweit in einigen früheren Entscheidungen des Bundessozialgerichts noch darauf abgestellt wurde, dass das familiäre Band zwischen dem Kind und seinen leiblichen Eltern gelöst sein muss, Kontakte lediglich wie Besuche bei fremden Kindern erscheinen müssen (so noch BSG, Urt. v. 12.09.1990 - 5 RJ 45/89 -, zit. in Juris dort Leitsatz; BSG, Urt. v. 28.11.1990 - 5 RJ 64/89 -, zit. in Juris Rn. 17; Urt. v. 15.05.1991 - 5 RJ 58/90 - zit. in Juris Rn. 14; Urt. v. 29.10.1991 - 13/5 RJ 22/89 -, zit. in Juris Rn. 18, dem folgend SG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2008 - S 14 R 394/05 -, zit. in Juris Rn. 30), folgt die Kammer dieser Einschätzung ausdrücklich nicht.
  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 41/93

    Anspruch auf eine höhere Rente wegen Erwerbsunfähigkeit unter Anrechnung einer

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (Senatsurteile vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 22/89 - und vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 47/91 -).
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