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Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.1963 - 13/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,302
EuGH, 17.07.1963 - 13/63 (https://dejure.org/1963,302)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1963 - 13/63 (https://dejure.org/1963,302)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1963 - 13/63 (https://dejure.org/1963,302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission EWG

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 226
    1 . ÜBERGANGSZEIT - SCHUTZMASSNAHMEN - RECHTLICHES GEHÖR DER BETEILIGTEN REGIERUNGEN - AUSREICHENDE FORM

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBERGANGSZEIT - SCHUTZMASSNAHMEN - RECHTLICHES GEHÖR DER BETEILIGTEN REGIERUNGEN - AUSREICHENDE FORM - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 226]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 374
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • EuGH, 16.06.2022 - C-328/20

    Die Anpassung von Familienleistungen und verschiedenen Steuervergünstigungen, die

    Sodann habe der Gerichtshof bereits anerkannt, dass es zulässig sei, einheitliche Beträge für größere Regionen festzulegen (Urteil vom 24. Februar 2015, Sopora, C-512/13, EU:C:2015:108, Rn. 34), und dass Unterschiede in den Lebenshaltungskosten zwischen Mitgliedstaaten ein zulässiges Differenzierungskriterium darstellen könnten (Urteile vom 17. Juli 1963, 1talien/Kommission, 13/63, EU:C:1963:20, und vom 18. September 2014, Bundesdruckerei, C-549/13, EU:C:2014:2235, Rn. 34).
  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    g) Zur Rechtslage verweist der Rat auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes seit seinem Urteil vom 17. Juli 1963 in der Rechtssache 13/63 (Italien/Kommission, Slg. 1963, 357), der zufolge die unterschiedliche Behandlung nicht gleichgelagerter Fälle keine Diskriminierung darstelle.
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Bei der Ermächtigung der Französischen Republik zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach Artikel 226 EWG-Vertrag gegen die Einfuhr italienischer Kühlschränke (Urteil vom 17. Juli 1963 in der Rechtssache 13/63, Italienische Republik/Kommission, Slg. 1963, 359) habe sich die Kommission auf sehr viel genauere und aussagekräftigere Faktoren gestützt.

    Nach Auffassung der Kommission stellt die Kammgarnindustrie sehr wohl einen Wirtschaftszweig dar (siehe Urteil vom 17. Juli 1983 in der Rechtssache 13/63, Republik Italien/Kommission).

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Rechtsprechung
   BFH, 16.03.1966 - V 13/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2611
BFH, 16.03.1966 - V 13/63 (https://dejure.org/1966,2611)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1966 - V 13/63 (https://dejure.org/1966,2611)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1966 - V 13/63 (https://dejure.org/1966,2611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 59
  • DB 1966, 1120
  • BStBl III 1966, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 10.02.1966 - V 105/63

    Materialbeistellung nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise - Austausch des

    Auszug aus BFH, 16.03.1966 - V 13/63
    Wie der Senat in seinem Urteil V 105/63 vom 10. Februar 1966 (BStBl 1966 III S. 257) ausgesprochen hat, ist die Annahme einer echten Materialbeistellung nicht ausgeschlossen, wenn der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Stoff gegen einen Stoff gleicher Art und Güte ausgetauscht wird.
  • BFH, 21.09.1970 - V R 76/67

    Materialbeistellung - Austausch des beigestellten Stoffs - Herstellung des

    Anwendbar sei das BFH-Urteil V 13/63 vom 16. März 1966 (BFH 86, 59, BStBl III 1966, 445), das bei einem gleichgelagerten Sachverhalt einen Materialtausch mit Baraufgabe angenommen habe.

    Eine Materialbeistellung bei fehlender Identität ist abgelehnt worden, sofern der beauftragte Unternehmer den bestellten Gegenstand nicht selbst herstellt (BFH-Urteil V 13/63 vom 16. März 1966, a. a. O.).

  • BFH, 03.12.1970 - V R 122/67

    Werklieferung - Teil eines Hauptstoffes - Selbstbeschaffung - Materialbeistellung

    Nicht begünstigt sind Unternehmer, die mit den bestellten Gegenständen handeln oder die Aufträge an Subunternehmer vergeben und infolgedessen wie Händler erscheinen (BFH-Urteil V 13/63 vom 16. März 1966, BFH 86, 59, BStBl III 1966, 445, V R 76/67 vom 21. September 1970, BFH 100, 269).
  • BFH, 15.12.1966 - V 103/65

    Behandlung von Umarbeitungsgeschäfte als Tauschgeschäfte gegen Baraufgabe

    An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der beauftragte Unternehmer, weil er Händler ist, den bestellten Gegenstand nicht selbst herstellen kann (vgl. dazu die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - V 13/63 vom 16. März 1966, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 59 - BFH 86, 59 -, BStBl III 1966, 445, und V 166/63 vom 26. Mai 1966, BFH 86, 186, BStBl III 1966, 447).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1963 - 13/63   

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https://dejure.org/1963,3454
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 1963 - 13/63 (https://dejure.org/1963,3454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

  • EU-Kommission

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Verfahrensgang

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