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   EuGH, 12.10.1978 - 13/78   

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EuGH, 12.10.1978 - 13/78 (https://dejure.org/1978,503)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.1978 - 13/78 (https://dejure.org/1978,503)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1978 - 13/78 (https://dejure.org/1978,503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Eggers

    1 . VORLAGEFRAGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Eggers

  • Wolters Kluwer

    Erteilung von Qualitätsbezeichnungen für Branntwein; Rechtmäßigkeit einer Nichterteilung der Qualitätsbezeichnung für nicht im Inland hergestellte Waren; Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung; Auslegung der Art. 30 und 36 Vertrag zur Gründung ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORLAGEFRAGEN - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 483
  • GRUR Int. 1979, 46
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    In Übereinstimmung mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74), Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. S. 181) könnten jetzt auch ausländische Erzeugnisse die Bezeichnung Weinbrand tragen.

    Was Qualitätserzeugnisse aus den anderen Mitgliedstaaten (§ 44) betreffe, habe der Gerichtshof im Urteil vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg.

    Diese Voraussetzungen träfen bei "Cognac", nicht aber bei "Weinbrand" zu (vgl. das bereits zitierte Urteil vom 20. Februar 1975, Rechtssache 12/74).

    - Da "Weinbrand" keine Ursprungsbezeichnung sei, stehe die Verwendung dieses Wortes auch ausländischen Qualitätsbranntweinen aus Wein offen (Urteil 12/74);.

    10 § 44 in der Fassung von 1971 ließ zwar für ausländischen Qualitätsbranntwein aus Wein nur die Bezeichnung Qualitätsbranntwein aus Wein zu und behielt die bekanntere Bezeichnung Weinbrand deutschem Qualitätsbranntwein aus Wein vor, doch ergibt sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland,Slg. 1975, 181), daß bei Meidung eines Verstoßes gegen Artikel 30 des Vertrages auch Qualitätsbranntwein aus Wein anderer Mitgliedstaaten, der die Voraussetzungen des § 44 Weingesetz erfüllt, in Deutschland als Weinbrand muß bezeichnet werden können.

  • EuGH, 20.05.1976 - 104/75

    De Peijper

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    Zum Verbot der Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erklärt die Klägerin des Ausgangsverfahrens, sie stütze sich auf die Auslegung dieses Begriffs in der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere im Urteil vom 20. Mai 1976 (Rechtssache 104/75, De Peijper - Slg. S 635).

    Soweit damit das Erfordernis einer wirksamen Kontrolle gemeint sein sollte, sei dem entgegenzuhalten, daß eine wirksame Kontrolle durch andere, den freien Warenverkehr nicht einschränkende Maßnahmen gewährleistet werden könne (vgl. die bereits zitierte Rechtssache 104/75, De Peijper).

  • EuGH, 15.12.1976 - 35/76

    Simmenthal Spa / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    Auch daraus, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 (Rechtssache 35/76, Simmenthai - Slg. S. 1884) und vom 16. November 1977 (Rechtssache 13/77, GB-Inno-BM - Slg. S. 2115) den Begriff der Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag weit ausgelegt habe, indem er erklärt habe, daß es zur Anwendung des Verbots des Artikels 30 genüge, daß die umstrittenen Maßnahmen "geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, gegenwärtig oder potentiell die Einfuhren von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu "behindern", könne kein Argument hergeleitet werden.
  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    Die deutsche Regierung untersucht die Rechtsprechung des Gerichtshofes über Qualitätskontrollen und Qualitätsnormen, die nur für zum Export bestimmte Erzeugnisse gelten; sie bemerkt, während in dem Urteil vom 26. Februar 1975 (Rechtssache 63/74, Cadsky - Slg. S. 290) die Möglichkeit, ob derartige Maßnahmen mit dem Vertrag vereinbar seien, noch offen gelassen worden sei, habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 3. Februar 1977 (Rechtssache 53/77, Bouhelier - Slg. S. 197) angenommen, daß der diskriminierende Charakter der Qualitätsnormen - der sich daraus ergebe, daß sie nur für zum Export bestimmte Erzeugnisse vorgeschrieben würden - für ihre Einordnung als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen entscheidend sei.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    Die deutsche Regierung stimme damit überein, daß entsprechend dem Urteil des Gerichthofes vom 11. Juli 1974 (Rechtssache 8/74, Dassonville - Slg. S. 837) Handelsregelungen dann gegen Artikel 30 verstießen, wenn die Mitgliedstaaten die Grenze einer sinnvollen Ausübung der ihnen vorbehaltenen Kompetenzen überschritten.
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    Auch daraus, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 (Rechtssache 35/76, Simmenthai - Slg. S. 1884) und vom 16. November 1977 (Rechtssache 13/77, GB-Inno-BM - Slg. S. 2115) den Begriff der Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 EWG-Vertrag weit ausgelegt habe, indem er erklärt habe, daß es zur Anwendung des Verbots des Artikels 30 genüge, daß die umstrittenen Maßnahmen "geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, gegenwärtig oder potentiell die Einfuhren von einem Mitgliedstaat in einen anderen zu "behindern", könne kein Argument hergeleitet werden.
  • EuGH, 03.02.1977 - 53/76

    Bouhelier

    Auszug aus EuGH, 12.10.1978 - 13/78
    Es könne deshalb angenommen werden, daß das vorlegende Gericht den Begriff der Diskriminierung im Sinne der "willkürlichen Ungleichbehandlung" verstanden wissen wolle, die darin bestehe, daß für Erzeugnisse unterschiedliche Qualitätsnormen vorgeschrieben würden, je nachdem, ob sie für den Verbrauch im Inland oder für den Export bestimmt seien; in diesem Sinne habe der Gerichtshof den Begriff in seinem Urteil vom 3. Februar 1977 (Rechtssache 53/76, Bouhelier-"Uhren mit Ankerhemmung" - Slg. S. 205) umschrieben, und darauf ziele das Verbot des Artikels 2 Absatz 1 (andere als unterschiedslos auf inländische und eingeführte Waren anwendbare Maßnahmen) der Richtlinie 70/50 der Kommission vom 22. Dezember 1969 (ABl. 1970, L 13, S. 29) über die Beseitigung von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen.
  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Zur Eignung der Maßnahmen , die Versorgung sicherzustellen , und zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 37 Wie der Gerichtshof ausgeführt hat (vgl. die Urteile vom 12.10.1978 in der Rechtssache 12/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, und vom 22.3.1983 in der Rechtssache 42/82, Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 1013), ist Artikel 36 als Ausnahme von einem grundlegenden Prinzip des Vertrages so auszulegen, daß er in seinen Wirkungen nicht über das hinausgeht, was zum Schutz der Interessen erforderlich ist, die er gewährleisten soll; die aufgrund dieses Artikels erlassenen Maßnahmen dürfen keine Hindernisse für die Einfuhr schaffen, die zu diesen Zielen außer Verhältnis stehen.
  • EuGH, 05.11.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland

    Der Umstand, dass die Verwendung des CMA-Gütezeichens fakultativ ist, nimmt diesem nicht den Charakter eines Handelshemmnisses, da seine Verwendung den Absatz der fraglichen Erzeugnisse gegenüber den Erzeugnissen, die davon nicht profitieren, begünstigt oder begünstigen kann (in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.05.1997 - C-321/94

    FREIER WARENVERKEHR

    49 Sodann benachteiligt eine Regelung wie die in den Ausgangsverfahren fragliche die aus den anderen Mitgliedstaaten eingeführten Erzeugnisse, da sie die Verwendung der Bezeichnung "montagne" den im Inland aus inländischen Grundstoffen hergestellten Erzeugnissen vorbehält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, Randnr. 25).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvL 6/77

    'Vielleicht'-Beschluß

    Hingegen entscheidet der Gerichtshof im Rahmen dieses Verfahrens nicht über die Vereinbarkeit von Normen des staatlichen Rechts mit Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts (EuGH, Urteil vom 29. Juni 1978, RS 154/77, Slg. 1978, S. 1573 [1583] Urteil vom 12. Oktober 1978, RS 13/78, Slg. 1978 S. 1935 [1952]); noch trifft er in diesem Rahmen für die staatlichen Gerichte verbindliche Entscheidungen über die Auslegung und Wirkung staatlichen Rechts (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Februar 1977, RS 52/76, Slg. 1977, S 163 [183]).
  • EuGH, 12.07.1979 - 153/78

    Kommission / Deutschland

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache Eggers EuGH 12. Oktober 1978 _ 13/78 - Slg. 1978, 1935) vertritt die Kommission die Ansicht, der Gesichtspunkt der "einheitlichen Verantwortung" rechtfertige keine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung.

    Schließlich gehe die Verweisung der Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 13/78 (Eggers,.

    5 Wie der Gerichtshof wiederholt, unter anderem in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, 35/76 - Slg. 1976, 1871), 5. Oktober 1977 Tedeschi, 5/77 - Slg. 1977, 1555) und 12. Oktober 1978 (Eggers, 13/78 - Slg. 1978, 1935), festgestellt hat, soll Artikel 36 nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, vielmehr läßt er nur Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt.

  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Die Kommission verweist zunächst auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes über Ursprungsbezeichnungen und Herkunftsangaben (Urteile vom 20.2. 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/ Deutschland, Slg. 1975, 181, und vom 12.10.1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935) sowie auf das Urteil vom 24.11.1982 in der Rechtssache 249/81 (Kommission/Irland, Slg. 1983, 4005).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-325/00

    Kommission / Deutschland

    31: - Rechtssache 13/78, Slg. 1978, 1935.32: - Verbundene Rechtssachen C-321/94 und C-324/94, Slg. 1997, I-2343.33: - Vgl. Randnr. 25 des Urteils.
  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

    Denn es folgt aus der Rechtsprechung, dass eine Qualitätsbezeichnung - unbeschadet der Vorschriften über Ursprungsbezeichnungen und Herkunftsangaben - nur von den objektiven inneren Merkmalen abhängen darf, aus denen sich die Qualität des Erzeugnisses gegenüber einem gleichen Erzeugnis minderer Qualität ergibt, nicht aber von der Lokalisierung dieser oder jener Fertigungsstufe, und dass Qualitätsbezeichnungen nicht mit einer nationalen Lokalisierung der Herstellung der fraglichen Erzeugnisse in Zusammenhang stehen dürfen, sondern nur mit dem Vorhandensein objektiver innerer Merkmale, die den Erzeugnissen die gesetzlich geforderte Qualität verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, Randnrn.
  • EuGH, 01.07.1999 - C-14/98

    Battital

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1251, 1268, vom 12. Oktober 1978 in der Rechtssache 13/78, Eggers, Slg. 1978, 1935, Randnr. 19, und vom 1. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 141/81 bis 143/81, Holdijk u. a., Slg. 1982, 1299, Randnr. 8) hat der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG nicht über die Vereinbarkeit von innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79

    Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.

    Der Gerichtshof hat lediglich in einer Anzahl von Fällen das Wort "notwendig" verwandt, um zu erklären, inwieweit nach Artikel 36 Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr gerechtfertigt sein können, die Mitgliedstaaten zu bestimmtern Zwecken verhängt haben: nämlich zum Schutz von Herkunftsangaben (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, 199), zum Verbraucherschutz allgemein (Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935, 1956) und zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309, 1318; Rechtssache 104/75, Adrian De Peijper, Slg. 1976, 613; Rechtssache 35/76, Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871; Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555; und Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht.) Wenn auch die Meinungen der Fachleute darüber zweifellos auseinandergehen mögen, welche Maßnahmen zum Schutz von Herkunftsangaben, der Verbraucher im allgemeinen und von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen zu Recht getroffen werden können, so muß man doch im Auge behalten, daß diese Angelegenheiten letztlich einer objektiven Beurteilung zugänglich sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2002 - C-6/02

    Kommission / Frankreich

  • LAG Hessen, 24.04.2001 - 10 Sa 881/00
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1982 - 40/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 406/85

    Procureur de la République gegen Daniel Gofette und Alfred Gilliard.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1979 - 153/78

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 40/82

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82

    Duphar BV und andere gegen Niederländischer Staat. - Krankenversicherung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1980 - 27/80

    Strafverfahren gegen Anton Adriaan Fietje. - Obligatorische Bezeichnung

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1980 - 11a NE 15/77, 11a NE 13/78   

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https://dejure.org/1980,3207
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1980 - 11a NE 15/77, 11a NE 13/78 (https://dejure.org/1980,3207)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.03.1980 - 11a NE 15/77, 11a NE 13/78 (https://dejure.org/1980,3207)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. März 1980 - 11a NE 15/77, 11a NE 13/78 (https://dejure.org/1980,3207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sanierung; Sanierungssatzung; Planung; Bauplanung; Durchführung; Bebauungsplan

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BauGB § 142

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08

    Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit

    Sollte es sich hierbei um ein bereits vor der förmlichen Festlegung zu erfüllendes Verfahrenserfordernis (anders Gaentzsch, in: Berliner Kommentar, BauGB, 3. Aufl. 2002 , § 142 Rn. 3: materiell-rechtliches Gebot; OVG NW, Urt. v. 10.03.1980 - 11a NE 15/77, 11a NE 13/78 -, BRS 36 Nr. 225: erst nach Erlass der Satzung zu leistende Aufgabe) handeln, wofür indes wenig spricht, wäre ein Verstoß ohne Weiteres unbeachtlich, da ein etwaiger Mangel in § 214 Abs. 1 Nr. 2 BauGB n. F. (§ 233 Abs. 2 Sätze 1 u. 2 BauGB) nicht aufgeführt ist (vgl. Fieseler, Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, 2000, § 6, Rn. 84).

    Ferner müssen die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) bereits in den Grundzügen feststehen; die zukünftige Nutzung des Sanierungsgebiets muss demgegenüber noch nicht feststehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1978 - 4 C 48.76 -, NJW 1979, 2577; OVG NW, Urt. v. 10.03.1980 - 11a NE 15/77, 11a NE 13/78 -, BRS 36, Nr. 225).

    Denn dies änderte nichts daran, dass es sich um rechtlich voneinander unabhängige Satzungen handelt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 20.02.1987 - 2 A 4.83 -, BRS 47 Nr. 213; BayVGH, Urt. v. 14.12.1981 - Az. 14 N 81 A.272 -, BayVB1 1982, 468; Fislake, in: Berliner Kommentar, BauGB, 3. Aufl. 2002, § 143 Rdn. 18; Köhler, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 143 Rdn. 16; Krautzberger, a.a.O., § 142 Rdn. 18), an die unterschiedliche formelle und materielle Anforderungen zu stellen sind, und die deshalb aus sich heraus zu beurteilen sind (vgl. OVG NW, Urt. v. 10.03.1980, a.a.O.; zum Verhältnis von Bebauungsplan und Entwicklungssatzung BVerwG, Beschl. v. 31.03.1998 - 4 BN 5.98 - u. Beschl. v. 31.03.1998 - 4 BN 4.98 -), wobei für die Beurteilung auch noch unterschiedliche Zeitpunkte maßgebend sind (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).

  • OVG Saarland, 31.03.1993 - 2 N 1/91

    Sanierungsgebiet; Gemeindliches Vorkaufsrecht; Nachteilige Auswirkung;

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  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.10.1986 - 6 A 32/85

    Rechtmäßigkeit eines Heranziehungsbescheides im Städtebaurecht; Verletzung des

    Liegt aber der Erlaß der Sanierungssatzung verhältnismäßig weit zurück und sind die Sanierungsziele nicht konkretisiert, ist insbesondere ein Sanierungsbebauungsplan noch nicht aufgestellt, so können diese Umstände in ihrem Zusammenwirken dazu führen, daß die Genehmigung nicht (mehr) versagt werden darf (vgl. BVerwG, Urt., v. 6.7.1984 - 4 C 14.81 -, DVBl 1985, 114 ff., 115 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 14/81] ; wie hier bereits früher zutreffend OVG Münster, Urt. v. 10.3.1980 - 11 a NE 15/77 und 11 a NE 13/78 -, OVGE 34, 314 ff.; die entgegenstehenden Entscheidungen des OVG Bremen, Urt. v. 30.10.1979 - II BA 90/78 -, BRS 35 Nr. 227 und des Bay. VGH, Urt. v. 17.12.1979 - Nr. 14 N-838/79 -, BRS 35 Nr. 226 sind durch die neuere Rechtsprechung des BVerwG a.a.O. überholt).

    Die Entscheidung über die Neugestaltung sollten den Bebauungsplänen nach § 10 StBauFG a.F. vorbehalten bleiben (vgl. OVG Münster, Urt. v. 10.3.1980 - 11 a NE 15/77 u. 11 a NE 13/78 - OVGE 34, 314 ff., 316).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - 1 C 10631/14

    Zusammenhang zwischen Sanierungssatzung und Bebauungsplan; Abwägungsgebot

    Sanierungssatzung und Bebauungsplan sind rechtlich voneinander unabhängige Satzungen; die Ungültigkeit einer Sanierungssatzung zieht deshalb nicht die Ungültigkeit eines Bebauungsplanes nach sich, der im Zuge der beabsichtigten Sanierung aufgestellt worden ist (vgl. dazu bereits den Beschluss des Senats vom 15. März 2010 - 1 B 11357/09 -, m. w. N., sowie etwa VGH BW, Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 S 3092/08 -, OVG Berlin, Urteil vom 20. Februar 1987 - 2 A 4.83 -, BayVGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - 14 N 81.A 272 -, OVG NW, Urteil vom 10. März 1980 - 11a NE 15/77 u. a. -, sowie zur insoweit vergleichbaren Entwicklungssatzung gem. § 165 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 31. März 1998 - 4 BN 5/98 -, alle in juris).
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Rechtsprechung
   VG Kassel, 07.09.1978 - K 13/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,23295
VG Kassel, 07.09.1978 - K 13/78 (https://dejure.org/1978,23295)
VG Kassel, Entscheidung vom 07.09.1978 - K 13/78 (https://dejure.org/1978,23295)
VG Kassel, Entscheidung vom 07. September 1978 - K 13/78 (https://dejure.org/1978,23295)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 06.07.1978 - I 13/78   

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https://dejure.org/1978,8362
VG Karlsruhe, 06.07.1978 - I 13/78 (https://dejure.org/1978,8362)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.1978 - I 13/78 (https://dejure.org/1978,8362)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 1978 - I 13/78 (https://dejure.org/1978,8362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen bei erfolgreichem Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt; Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes bei Notwendigkeit der Hinzuziehung ; Grundsätzliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 09.04.1979 - 13/78   

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https://dejure.org/1979,16910
DH Mannheim, 09.04.1979 - 13/78 (https://dejure.org/1979,16910)
DH Mannheim, Entscheidung vom 09.04.1979 - 13/78 (https://dejure.org/1979,16910)
DH Mannheim, Entscheidung vom 09. April 1979 - 13/78 (https://dejure.org/1979,16910)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,7236
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78 (https://dejure.org/1978,7236)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.1978 - 13/78 (https://dejure.org/1978,7236)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1978 - 13/78 (https://dejure.org/1978,7236)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Joh. Eggers Sohn & Co. gegen Freie Hansestadt Bremen.

    Qualitätsbezeichnungen für Branntwein aus Wein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78
    Da Artikel 90, auf den die Klägerin im Ausgangsverfahren sich beruft, seinerseits insbesondere auf die Artikel 92 bis 94 verweist, sind die in Artikel 93 aufgestellten Voraussetzungen dafür, daß Artikel 90 subjektive Rechte der einzelnen erzeugen kann, nicht erfüllt (Urteil vom 19. Juni 1973, Capolongo, Slg. 1973, 611).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78
    Der Schutz der öffentlichen Gesundheit (Artikel 36), die "Errichtung eines Systems, das den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes vor Verfälschungen schützt" (Artikel 3 Buchstabe f) und die Gewährleistung eines redlichen Wettbewerbs (Präambel zum Vertrag) rechtfertigen nicht die Errichtung eines Systems, das den Erfolg nationaler Bezeichnungen daheim und im Ausland sichern soll und "geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern"; folglich ist eine solche Regelung im Sinne Ihres Urteils vom 11. Juli 1974 (Dassonville, Slg. 1974, 837) "als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen".
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78
    III - Bevor ich die gestellten Fragen erörtere, ist darauf hinzuweisen, daß die Kommission durch Ihr Urteil vom 20. Februar 1975 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181) hat feststellen lassen, daß Ursprungsbezeichnungen und Herkunftsangaben, um rechtlich schutzwürdig zu sein, ein Erzeugnis kennzeichnen müssen, das aus einem bestimmten geographischen Gebiet stammt.
  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 13/78
    Nach Ihrer Rechtsprechung (letztmals Urteil vom 24. Januar 1978, Van Tiggele, Slg. 1978, 25, 39) können jedoch Maßnahmen, die unterschiedslos für inländische wie für in einen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse gelten, Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne der Artikel 30 ff. darstellen, wenn sie einen Rückgang der Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten bewirken.
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