Rechtsprechung
   RG, 08.06.1895 - Rep. I. 13/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1895,63
RG, 08.06.1895 - Rep. I. 13/95 (https://dejure.org/1895,63)
RG, Entscheidung vom 08.06.1895 - Rep. I. 13/95 (https://dejure.org/1895,63)
RG, Entscheidung vom 08. Juni 1895 - Rep. I. 13/95 (https://dejure.org/1895,63)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1895,63) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird die Haftung des Veranstalters des Nachdruckes eines Musikstückes für den entstandenen Schaden bis zur Höhe seiner Bereicherung aus § 18 Abs. 6 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 durch den Nachweis beseitigt, daß dem Urheber der Komposition ein Schade nicht entstanden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 35, 53
  • RGZ 35, 63
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Dieser für die Schadensliquidation aus Urheberund Patentverletzungen vom Reichsgericht entwickelte Grundsatz, dem gewohnheitsrechtlicher Rang zukommt (RGZ 35, 63; 43, 56; 46, 14; 50, 111; 84, 370; 95, 223; 130, 108; RG GRUR 1938, 449; GRUR 1934, 627), entspricht der Interessenlage bei allen Eingriffen in Ausschließlichkeitsrechte, die üblicherweise nur gegen Entgelt gestattet werden.
  • StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466

    1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [396]; Urteil vom 12.06.1997 - 5/96 -, juris, Rn. 32; Schreiber, NJW 1998, 492 [494] zur vergleichbaren Rechtslage in Thüringen; siehe auch St r e le n , in: Schreiber, BWahlG, 9. Aufl. 2013, § 12 Rn. 19 zum Bundesrecht -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [398]; Schreiber, NJW 1998, 492 [494] -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [398] -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [400 ff.] -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [402 ff.] -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [405 ff.]; Schreiber, NJW 1998, 492 -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [404 f.] -.

    VerfGH, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [404 f.] -.

  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Denn die hinter dem im Wege der Stufenklage verfolgten Zahlungsbegehren der Klägerin stehende Möglichkeit der sog. dreifachen Schadensberechnung ist eine im Nachgang an die Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts im Urteil vom 08.06.1895 (I 13/95, RGZ 35, 63 - Ariston) nur gewohnheitsrechtlich entwickelte (zur historischen Entwicklung Ernicke , Die sog. dreifache Schadensberechnung: Entstehung - Etablierung - Expansion, 2020, passim), im Zuge der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben (Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG - Enforcement-RL, ABl. EU Nr. L 157 vom 30.04.2004, S. 45; berichtigt in ABl. EU Nr. L 195 vom 02.06.2004 und ABl. EU Nr. L 204 vom 04.08.2007, S. 27) gesetzlich konkretisierte und dabei möglicherweise in ihren dogmatischen Grundstrukturen in Randbereichen veränderte Besonderheit aus dem Bereich des Immaterialgüterrechts sowie bestimmter anderer, mit "klassischen" Immaterialgüterrechten vergleichbarer Rechtspositionen (wie z.B. wettbewerbsrechtlich geschützte Positionen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse usw.), ohne dass die im Detail streitigen Einzelheiten hier von Belang wären.
  • VerfGH Thüringen, 25.09.2018 - VerfGH 24/17

    Abstrakte Normenkontrolle der Fraktion der AfD zur Verfassungsmäßigkeit u. a. der

    Dieser Wahlrechtsgrundsatz untersagt den unberechtigten Ausschluss von Staatsbürgern von der Teilnahme an der Wahl überhaupt und verbietet dem Gesetzgeber, bestimmte Bevölkerungsgruppen aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von der Ausübung des Wahlrechts auszunehmen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - 13/95 -, LVerfGE 6, 387 [397] = juris Rn. 57 m. w. N.).
  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    Die Möglichkeit der Ausübung des Kommunalwahlrechts am Ort der beruflichen Tätigkeit des Ehepartners würde dies zuungunsten der Familie ausschließen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.08.2009 - 15 A 1372/09 - Juris Rdnr. 43 ff.; a. A. Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - 13/95 - Juris Rdnr. 65 und dem folgend VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - 1 K 227/11 We, beide noch zu Bestimmungen des damaligen Thüringer Melderechts, siehe hierzu aber auch unten).

    e) Selbst wenn man der Ansicht folgt, auch ein verheirateter oder eine Lebenspartnerschaft führender Einwohner müsse die Möglichkeit erhalten, am Schwerpunkt seiner Lebensbeziehung, der auch nicht am Wohnort seiner Familie sein kann, seinen kommunalwahlrechtlichen Einfluss auszuüben (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 12.06.1997 - a. a. O.; VG Weimar, Urteil vom 24.05.2012 - a. a. O.), führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

    Es trifft jedoch dann nicht mehr zu, wenn beide Ehegatten oder nur einer von ihnen seinen Beruf an einem Ort ausübt, von dem aus er nicht täglich zur "Stammwohnung" zurückkehren kann, eine Erscheinung, die mit den sich wandelnden Lebens- und Gesellschaftsverhältnissen ebenso in Verbindung steht wie mit den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes." (Urteil vom 12.06.1997 - a. a. O.).

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Die Anerkennung dieser dritten, hier zur Erörterung stehenden Art der Berechnung der Entschädigung wegen Patentverletzung geht, wie in RGZ 70, 249, 250 dargestellt, auf die Rechtsprechung schon des Reichsoberhandelsgerichts (ROHG 22, 338) und dann des Reichsgerichts (RGZ 35, 63) über die Verpflichtung zur Herausgabe des aus einer Urheberrechtsverletzung gezogenen Gewinns zurück.

    In der Entscheidung RGZ 35, 63 (70 ff), deren Grundsätze dann in der Entscheidung RGZ 43, 56 (59) für das Patentrecht übernommen worden sind, war, soweit es hier interessiert, im wesentlichen gesagt, daß bei der Forderung auf Herausgabe des Verletzergewinns das schadenstiftende Ereignis nicht darin gesehen werde, daß der Verletzer überhaupt und daß er ohne Genehmigung des Verletzten die Verletzungshandlung begangen hat, sondern darin, daß er sich durch die Verletzungshandlung die ihm nicht zustehenden Früchte des geistigen Eigentums des Verletzten zu seinem eigenen Vorteil angeeignet hat und trotz Erkenntnis seiner unrechtmäßigen Bereicherung behalten will.

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Eine solche Art der Schadensbegründung findet sich zwar noch in der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 35, 63, 70 ff. sowie die Darstellung der Entwicklung im Urteil des Bundesgerichtshofes v. 29.5.1962 - I ZR 132/60, GRUR 1962, 509, 512 f. - Dia-Rähmchen II).
  • LAG Hamburg, 29.08.2002 - 7 Sa 11/02

    Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Gießen, 11.06.2008 - 8 K 444/08

    Wählbarkeit eines Stadtverordneten

    Soweit er sich unter Verweis auf den Thüringer Verfassungsgerichtshof (U. v. 12.06.1997 - 13/95 -) darauf beruft, unter dem Blickwinkel des Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) müsse einem modernen Eheverständnis Rechnung getragen werden, wonach Eheleute häufig aus Gründen verschiedener Arbeitsplätze an unterschiedlichen Orten wohnten, vermag dies die Kammer im Hinblick auf die wahlrechtlichen Konsequenzen der mangelnden Wählbarkeit am Ort der Nebenwohnung nicht zu überzeugen.
  • VGH Hessen, 12.11.2009 - 8 A 1621/08

    Feststellung des Ausscheidens aus einer Stadtverordnetenversammlung wegen

    Die demgegenüber gegen die strikte Anbindung der melderechtlichen Hauptwohnung an nur eine Familienwohnung bzw. gegen die zwingende Verknüpfung der melderechtlichen Hauptwohnung mit dem aktiven und passiven Wahlrecht gerichteten Entscheidungen des Bremer Wahlprüfungsgerichts II. Instanz vom 17. Dezember 1993 - St 1/93 - (NJW 1994 S. 1526 f.), des Bremer Staatsgerichtshofs vom 28. Februar 1994 - St 2/93 - (NVwZ 1994 S. 996 f.) und des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juni 1997 - 13/95 - (NJW 1998 S. 525 ff. = DÖV 1997 S. 1001 ff. = juris) sind zu besonderen Fallgestaltungen ergangen, mit denen die des Klägers nicht vergleichbar ist (so auch BremStGH a.a.O. zu dem von ihm entschiedenen Fall); es bedarf hier deshalb keiner Auseinandersetzung mit den dort vertretenen Auffassungen.
  • LAG Hamburg, 20.08.2002 - 6 Sa 95/01

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Anforderungen an

  • BGH, 27.02.1963 - Ib ZR 131/61

    Plastikkorb

  • LAG Brandenburg, 12.03.1998 - 3 Sa 746/97

    Betriebsübergang: Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Übernehmer

  • VerfGH Thüringen, 30.11.2011 - VerfGH 7/10

    Wahlprüfungsbeschwerde

  • OLG Köln, 16.03.1990 - 6 U 83/89
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht