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   FG München, 22.09.1983 - X 131/83 E   

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FG München, 22.09.1983 - X 131/83 E (https://dejure.org/1983,4600)
FG München, Entscheidung vom 22.09.1983 - X 131/83 E (https://dejure.org/1983,4600)
FG München, Entscheidung vom 22. September 1983 - X 131/83 E (https://dejure.org/1983,4600)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2544
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 03.07.2013 - 3 W 296/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    Bei einer mehrmonatigen Abwesenheit muss der Schuldner Vorkehrungen treffen, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (in Abweichung zu OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. April 1997, 5 U 4/97, OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Oktober 1997, Qs 123/97, NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f. und FG München, Urteil vom 22. September 1983, X 131/83, zitiert nach Juris).

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).

  • OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 297/13

    Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen

    Der Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, dass auch bei einer mehrmonatigen Abwesenheit des Schuldners eine Person keine Vorkehrungen treffen muss, dass gerichtliche Zustellungen ihn ggf. auch an seinem Urlaubsort erreichen können (OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.1997 - 5 U 4/97 - OLGR Braunschweig 1997, 146 f. = MDR 1997, 884 f.; LG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1997 - Qs 123/97 - NStZ 1998, 267 f. = VRS 94, 452 f.; FG München, Urteil vom 22.09.1983 - X 131/83, zitiert nach Juris).
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   FG Nürnberg, 29.05.1985 - V 131/83   

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FG Nürnberg, 29.05.1985 - V 131/83 (https://dejure.org/1985,20719)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.1985 - V 131/83 (https://dejure.org/1985,20719)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - V 131/83 (https://dejure.org/1985,20719)
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   FG Nürnberg, 03.04.1985 - V 131/83   

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FG Nürnberg, 03.04.1985 - V 131/83 (https://dejure.org/1985,22928)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03.04.1985 - V 131/83 (https://dejure.org/1985,22928)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03. April 1985 - V 131/83 (https://dejure.org/1985,22928)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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   EuGH - 131/83   

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EuGH - 131/83 (https://dejure.org/9999,93661)
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 05.12.1996 - C-174/96

    Lopes / Gerichtshof

    Da weder in der Satzung noch in der Verfahrensordnung eine Abweichung oder Ausnahme von diesem Erfordernis vorgesehen ist, kann somit die Einreichung einer vom Kläger selbst unterzeichneten Klageschrift für die Erhebung einer Klage nicht ausreichen (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 131/83, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-408/08

    Lancôme / HABM - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    9 - Beschlüsse vom 15. März 1984, Vaupel/Gericht erster Instanz (131/83, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8), und vom 5. Dezember 1996, Lopes/Gerichtshof (C-174/96, Slg. 1996, I- 6401, Randnr. 10).
  • EuGH, 05.12.1996 - C-175/96

    Lopes / Gerichtshof

    Da weder in der Satzung noch in der Verfahrensordnung eine Abweichung oder Ausnahme von diesem Erfordernis vorgesehen ist, kann somit die Einreichung einer vom Kläger selbst unterzeichneten Klageschrift für die Erhebung einer Klage nicht ausreichen (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 15. März 1984 in der Rechtssache 131/83, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-299/95

    Friedrich Kremzow gegen Republik Österreich.

    (1) - Beschluß vom 15. März 1984 in der Rechtssache 131/83 (nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1989 - 126/87

    Sergio Del Plato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    10 und 11; Beschluß vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 349/85, Dänemark/Kommission, nicht veröffentlicht, Randnr. 2; Beschluß vom 15. März 1984 in der Rechtssache 131/83, Vaupel, ABl.
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