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   AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16   

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https://dejure.org/2017,38677
AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16 (https://dejure.org/2017,38677)
AG München, Entscheidung vom 13.04.2017 - 132 C 17280/16 (https://dejure.org/2017,38677)
AG München, Entscheidung vom 13. April 2017 - 132 C 17280/16 (https://dejure.org/2017,38677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schmerzensgeld, Schmerzen, Beschaffenheit, Ermessen, Verletzung, Mangel, Gutachten, Rechtsanwaltskosten, Verunstaltung, Feststellung, Zustimmung, Technik, Verfahren, Zeitpunkt, berechtigtes Interesse, angemessenes Schmerzensgeld, Ermessen des Gerichts

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Je t´aime mon amour

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Tattoo für 100 Euro wird richtig teuer

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen mangelhafter Tätowierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine Tätowierung mit Mängeln

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei mangelhafter Tätowierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Misslungene Tätowierung: Drum prüfe, wer dich ewig anmalt

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Haftung wegen mangelhaft gestochener Tätowierung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld und Schadensersatz für stümperhaftes Tattoo

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mangelhafte Tätowierung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mieses Tattoo - Ist ein tätowierter Schriftzug verwaschen und unleserlich, hat die Kundin Anspruch auf Schmerzensgeld

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Tätowiererin muss einer Kundin das gezahlte Entgelt zurück-, sowie 1.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einwilligung in Tätowierung schließt Schmerzensgeldanspruch nicht aus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.03.2014 - 12 U 151/13

    Schmerzensgeld und keine Nachbesserung bei mangelhaftem Tattoo

    Auszug aus AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16
    Derjenige, der sich einer solchen Prozedur unterzieht, willigt zwar in die Körperverletzung ein; die Einwilligung ist dabei aber darauf bezogen, dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; Diercks-Harms, MDR 2011, 462, 465; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 717).

    Aufgrund des Umstands, dass ein Tattoo stets mit einem körperlichen Eingriff und Schmerzen verbunden ist, ist es dem Kunden regelmäßig nicht zumutbar, noch einmal einen Eingriff durch diejenige Person zu dulden, die bereits einen ersten körperlichen Eingriff in fehlerhafter Weise durchgeführt hat; insofern kommt dem Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Tätowierers besondere Bedeutung zu (OLG Hamm, NJW-RR 2014, 717, 718).

  • LG Kassel, 13.05.2009 - 1 S 34/09

    Tattoo - Mängelgewährleistung

    Auszug aus AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16
    Unstreitig haben die Parteien einen Vertrag über das Erstellen der streitgegenständlichen Tätowierung geschlossen; dieser unterfällt dem Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB, da damit ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers in Form einer erbrachten Tätowierung geschuldet ist (so auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris zum vergleichbaren Fall des Permanent-Make-Up).

    Derjenige, der sich einer solchen Prozedur unterzieht, willigt zwar in die Körperverletzung ein; die Einwilligung ist dabei aber darauf bezogen, dass die Behandlung mangelfrei und nach den Regeln der Kunst erbracht wird (vgl. LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; Diercks-Harms, MDR 2011, 462, 465; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 717).

  • AG Wuppertal, 21.08.2014 - 34 C 265/12

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mangelhaftigkeit der Durchführung eines

    Auszug aus AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16
    Unstreitig haben die Parteien einen Vertrag über das Erstellen der streitgegenständlichen Tätowierung geschlossen; dieser unterfällt dem Werkvertragsrecht, §§ 631 ff. BGB, da damit ein konkreter Erfolg seitens des Unternehmers in Form einer erbrachten Tätowierung geschuldet ist (so auch LG Kassel, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 1 S 34/09 -, juris; vgl. auch AG Wuppertal, Urteil vom 21. August 2014 - 34 C 265/12 -, juris zum vergleichbaren Fall des Permanent-Make-Up).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus AG München, 13.04.2017 - 132 C 17280/16
    Ein Festellungsinteresse ist dann nur ausgeschlossen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 3414, 3415, m.w.N.).
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