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   AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07   

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https://dejure.org/2010,18273
AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07 (https://dejure.org/2010,18273)
AG Köln, Entscheidung vom 10.03.2010 - 132 C 304/07 (https://dejure.org/2010,18273)
AG Köln, Entscheidung vom 10. März 2010 - 132 C 304/07 (https://dejure.org/2010,18273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Fluggastes gegen ein Luftfahrtunternehmen auf Entschädigungsleistungen wegen Flugausfalls und Umbuchung auf ein anderes Flugzeug mit letztendlicher Verspätung von 33 Stunden; Anforderung an die Auslegung des Ausschlusstatbestandes des Art. 5 Abs. 3 der ...

  • reise-recht-wiki.de

    Flugpassagiere haben gegen die Fluggesellschaft Anspruch auf Ausgleichszahlung über 600 Euro pro Fluggast, wenn der Flug annulliert bzw. mit 33 Stunden Verspätung durchgeführt wurde; ein technischer Defekt ist kein Entlastungsgrund

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Große Verspätung / Außergewöhnliche Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Große Flugverspätung sorgt für Entschädigungsanspruch

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Tz. 20) sowie des BGH (Urt. v. 12.11.2009, Xa ZR 76/07, Tz. 13), ist der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 3 VO eng auszulegen.

    Sind Grund der Annullierung - wie hier - technische Mängel des Flugzeugs, so können diese nur dann (als "unerwarteter Flugsicherheitsmangel" im Sinne von Erwägungsgrund 14 der VO) als "außergewöhnlicher Umstand" qualifiziert werden, wenn sie ein Vorkommnis betreffen, das nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und aufgrund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Tz. 23; BGH a.a.O., Tz. 13).

    Zwar verhalten sich die genannten Entscheidungen des EuGH (Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Tz. 25) sowie des BGH (a.a.O., Tz. 14) auf den ersten Blick nicht zu technischen Mängeln, die sich auch bei ordnungsgemäßer Wartung nicht zeigen.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07
    Die von der Beklagten angeregte Aussetzung des Rechtsstreits analog § 148 ZPO kam jedenfalls deshalb nicht in Betracht, weil das Gericht die Bedenken der Beklagten an der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07, C-432/07) nicht teilt.

    Denn nach der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07, C-432/07), der sich das Gericht anschließt, können auch Fluggäste verspäteter Flüge den in Art. 7 der VO vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn sie - wie hier die Klägerin - wegen eines solchen Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden (EuGH, a.a.O Tz. 61).

    Mit Blick auf die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009, Rs. C-402/07, C-432/07) sind die gleichen Maßstäbe aber auch im Falle von verspäteten Flügen anzulegen.

  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07, Tz. 20) sowie des BGH (Urt. v. 12.11.2009, Xa ZR 76/07, Tz. 13), ist der Ausnahmetatbestand des Art. 5 Abs. 3 VO eng auszulegen.
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus AG Köln, 10.03.2010 - 132 C 304/07
    Denn die Verspätung des Fluges stellt jedenfalls keinen Mangel der Beförderungsleistung im Sinne von § 633 BGB dar (BGH NJW 2009, 2743, 2744).
  • LG Darmstadt, 20.07.2011 - 7 S 46/11

    Verordnung(EG) Nr. 261/2004 / technisches Problem / "außergewöhnliche Umstände" /

    Nach anderer Ansicht ist das zur Annullierung eines Fluges führende Vorliegen eines technischen Defekts nicht geeignet, den Entlastungsbeweis im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu führen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2009, Az: 22 S 215/08, abgedruckt in BeckRS 2009, 23735 = RRa 2009, S. 186 ff; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2010, Az: 29 C 2088/09, abgedruckt in BeckRS 2010, 11001; AG Köln, Urteil vom 10.03.2010, Az: 132 C 304/07, -juris-; Schmid, NJW 2006, 1841, 1844).
  • LG Darmstadt, 01.12.2010 - 7 S 66/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Außergewöhnliche Umstände /

    Nach anderer Ansicht ist das zur Annullierung eines Fluges führende Vorliegen eines technischen Defekts nicht geeignet, den Entlastungsbeweis im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu führen (vgl. AG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.02.2010, Az: 29 C 2088/09, abgedruckt in BeckRS 2010, 11001; AG Köln, Urteil vom 10.03.2010, Az: 132 C 304/07, - juris).
  • LG Darmstadt, 16.04.2014 - 7 S 161/13

    Flugverspätung - Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes

    Nach anderer Ansicht ist das zur Annullierung eines Fluges führende Vorliegen eines technischen Defekts nicht geeignet, den Entlastungsbeweis im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu führen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2009, Az: 22 S 215/08, abgedruckt in BeckRS 2009, 23735 = RRa 2009, S. 186 ff; AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2010, Az: 29 C 2088/09, abgedruckt in BeckRS 2010, 11001; AG Köln, Urteil vom 10.03.2010, Az: 132 C 304/07, -juris-; Schmid, NJW 2006, 1841, 1844).
  • AG Köln, 26.07.2010 - 126 C 96/09

    Fluggast hat bei verspäteter Flugankunft in Frankfurt wegen eines technischen

    Dieser Rechtsprechung haben sich der Bundesgerichtshof, unter anderem mit Urteil vom 18.02.2010 (Aktenzeichen: Xa ZR 106/06), und auch die Instanzgerichte (z. B. AG köln, Urteil vom 10.03.2010, Aktenzeichen: 132 C 304/07) angeschlossen.
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