Rechtsprechung
   AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27393
AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20 (https://dejure.org/2020,27393)
AG Köln, Entscheidung vom 14.09.2020 - 133 C 213/20 (https://dejure.org/2020,27393)
AG Köln, Entscheidung vom 14. September 2020 - 133 C 213/20 (https://dejure.org/2020,27393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,27393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Rückzahlung / Prognoseentscheidung / Corona-Pandemie

  • reiserechtfuehrich.com

    Kostenfreier Rücktritt von Pauschalreise wegen Corona-Pandemie bestätigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Reisevertrag wegen Corona: Anforderungen an Prognoseentscheidung - Corona-Virus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona: Reisestorno ohne amtliche Reisewarnung? - Kunden können eine Corona-Gefahrensituation im Urlaubsland auch auf andere Weise belegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung bei Rücktritt wegen der Corona-Pandemie.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenfreier Rücktritt von Pauschalreisen wegen Covid-19 Pandemie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stornokosten Corona

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Corona und Reiserecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für kostenfreie Reisestornierung wegen Virus-Pandemie genügt gewisse Wahrscheinlichkeit für gesundheitsgefährdende Ausbreitung - Vorliegen einer Reisewarnung oder Betroffenheit des Zielgebiets von Virus-Ausbruch nicht erforderlich

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Frankfurt/Main, 11.08.2020 - 32 C 2136/20

    Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Covid-19

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20
    Soweit er bereits Zahlungen erhalten hat, sind diese gemäß § 346 Abs. 1 BGB zurückzuzahlen (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 11. August 2020 - 32 C 2136/20 juris; BeckOGK/ Harke , Stand: 01.08.2020, BGB § 651h Rn. 20).

    Es handelt sich um eine Prognoseentscheidung in Bezug auf den geplanten Reisezeitraum, für die es auf eine ex-ante-Betrachtung ankommt (AG Frankfurt, Urteil vom 11. August 2020 - 32 C 2136/20 juris; Staudinger/Achilles-Pujol , in: Schmidt, COVID-19, 1. Aufl. 2020, § 7 Rn. 24).

    Vielmehr genügt zur dahingehenden Einordnung bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung (zutreffend AG Frankfurt, Urteil vom 11. August 2020 - 32 C 2136/20 juris).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20
    In seinem Urteil vom 15.10.2002 (X ZR 147/01, NJW 2002, 3700) urteilte der Bundesgerichtshof, dass ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (nach jetzigem Recht: Rücktritt infolge außergewöhnlicher Umstände) auch dann besteht, wenn mit dem Eintritt eines schädigenden Ereignisses mit erheblicher, und nicht erst mit überwiegender, Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist.
  • AG Augsburg, 07.07.2016 - 15 C 89/16

    Kündigung einer Pauschalreise aufgrund Terrorgefahr

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20
    Auch reine Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes können bereits ausreichend sein (vgl. AG Augsburg, Urteil vom 7.7.2016 - 15 C 89/16, NJW-RR 2017, 118).
  • AG Augsburg, 09.11.2004 - 14 C 4608/03

    Anspruch auf Rückzahlung des vollen vereinbarten Reisepreises; Begriff der

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20
    Dies gilt vor allem, wenn am Bestimmungsort ein deutlich höheres Infektionsrisiko besteht als am Wohnort (bereits zu SARS 1: AG Augsburg, Urteil vom 09. November 2004 - 14 C 4608/03, RRa 2005, 84; Harke , in: BeckOGK-BGB, Stand: 01.08.2020, § 651h Rn. 46).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2020 - 133 C 213/20
    Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nur dann einen erstattungsfähigen Schaden dar, soweit die Einschaltung eines Rechtsanwaltes als Maßnahme der Rechtsverfolgung angemessen und erforderlich war (BGH, Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14, NJW 2015, 3793).
  • AG Stuttgart, 13.10.2020 - 3 C 2559/20

    Pauschalreisevertrag: Rücktritt vor einer Nordkap-Kreuzfahrtreise während der

    Ob dies, wie erforderlich, zum Zeitpunkt der Reise der Fall sein wird, ist bei einer vor Reiseantritt abgegebenen Rücktrittserklärung durch eine Prognoseentscheidung zu beurteilen, im Rahmen welcher danach zu fragen ist, ob die konkrete Reise aus einer ex-ante-Betrachtung heraus erheblich beeinträchtigt sein wird (vgl. Staudinger/Ruks DAR 2020, 314, 315; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; ebenso: AG Frankfurt, Urteil vom 11. August 2020 - 32 C 2136/20 (18), juris Rn. 38; AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 15 ff; Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl., § 7 Rn. 24; BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 44, 46 jew. mwN [Stand: 01.08.2020]).

    Zu berücksichtigen ist daher zum einen mit welcher Wahrscheinlichkeit, für welche Rechtsgüter Gefahren drohen und zum anderen auch ob der konkreten Reise, wie etwa im Falle von Abenteuerreisen, ein gewisses Gefahrenpotential bereits immanent ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3700 juris Rn. 11 f.; vgl. auch: AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 20; ähnlich BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 46 [Stand: 01.08.2020]).

    Für eine Beeinträchtigung der Reise durch die COVID-19-Pandemie, wird insoweit vertreten, dass für eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB ausreicht, wenn ein konkretes Risiko für einen erheblichen Gesundheitsschaden besteht, weil am Reiseort im Vergleich zum Wohnort des Reisenden und der Zeit der Reisebuchung ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht (so BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 46 [Stand: 01.08.2020]; ähnlich AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 21: "realistische Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung, die zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis zum Tode führen kann").

  • OLG Hamm, 30.08.2021 - 22 U 33/21

    Schulreise; entschädigungsloser Rücktritt vom Reisevertrag; Covid 19-Pandemie

    Für eine Beeinträchtigung der Reise durch die COVID-19-Pandemie wird insoweit vertreten, dass es für eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB ausreicht, wenn ein konkretes Risiko für einen erheblichen Gesundheitsschaden besteht, weil im Rahmen der Reise bzw. am Reiseort im Vergleich zum Wohnort des Reisenden und der Zeit der Reisebuchung ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht (vgl. AG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2020 aaO; AG Köln, Urteil vom 14.09.2020 - 133 C 213/20 -, BeckRS 2020, 23502 Rn. 18 m.w.N.; BeckOK BGB/Geib BGB § 651h Rn. 20a m.w.N.; BeckOGK/Harke, 1.5.2021, BGB § 651h Rn. 47 m.w.N.).

    Dies ist indes nicht entscheidend, da eine für den Reisezeitraum geltende Reisewarnung zwar ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer hinreichenden Gefahrenlage darstellt (vgl. LG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2021, aaO Rn. 28; BeckOGK/Harke BGB § 651h Rn. 47), aber keine Voraussetzung für einen Rücktritt gemäß § 651h Abs. 3 BGB ist (vgl. AG Köln, Urteil vom 14.09.2020, aaO Rn. 18; AG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2020 aaO Rn. 18; BeckOGK/Harke BGB § 651h Rn. 47).

  • BGH, 02.08.2022 - X ZR 53/21

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zu den Folgen eines

    Nach einer Auffassung soll allein eine ex-ante-Prognose auf der Grundlage der im Zeitpunkt des Rücktritts verfügbaren Erkenntnisse maßgeblich sein; nachträglichen Änderungen soll demgegenüber keine Bedeutung zukommen (so Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 3. Aufl. 2021, § 7 Rn. 26; BeckOKBGB/Geib, 62. Edition, Stand 1. Mai 2022, § 651h Rn. 24; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; Staudinger/Ruks, DAR 2020, 314, 315; MünchKomm.BGB/Tonner, 8. Aufl. 2020, § 651h Rn. 42; Tonner, RRa 2021, 55, 56/58 [mit Vorbehalten]; AG Frankfurt am Main, NJW-RR 2020, 1315 Rn. 22 ff.; AG Köln, RRa 2021, 70, 71; AG München, RRa 2021, 85 f.; AG Duisburg, RRa 2021, 72 f.).
  • AG Stuttgart, 23.10.2020 - 3 C 2852/20

    Reiserücktritt wegen erheblicher Beeinträchtigung einer Busrundreise durch die

    Ob dies, wie erforderlich, zum Zeitpunkt der Reise der Fall sein wird, ist bei einer vor Reiseantritt abgegebenen Rücktrittserklärung durch eine Prognoseentscheidung zu beurteilen, im Rahmen welcher danach zu fragen ist, ob die konkrete Reise aus einer ex-ante-Betrachtung heraus erheblich beeinträchtigt sein wird (vgl. Staudinger/Ruks DAR 2020, 314, 315; Löw, NJW 2020, 1252, 1253; ebenso: AG Frankfurt, Urteil vom 11. August 2020 - 32 C 2136/20 (18), juris Rn. 38; AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 15 ff; Staudinger/Achilles-Pujol in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl., § 7 Rn. 24; BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 44, 46 jew. mwN [Stand: 01.08.2020]).

    Zu berücksichtigen ist daher zum einen mit welcher Wahrscheinlichkeit, für welche Rechtsgüter Gefahren drohen und zum anderen auch ob der konkreten Reise, wie etwa im Falle von Abenteuerreisen, ein gewisses Gefahrenpotential bereits immanent ist (vgl. BGH, NJW 2002, 3700 juris Rn. 11 f.; vgl. auch: AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 20; ähnlich BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 46 [Stand: 01.08.2020]).

    Für eine Beeinträchtigung der Reise durch die COVID-19-Pandemie, wird insoweit vertreten, dass für eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB ausreicht, wenn ein konkretes Risiko für einen erheblichen Gesundheitsschaden besteht, weil am Reiseort im Vergleich zum Wohnort des Reisenden und der Zeit der Reisebuchung ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht (so BeckOGK-BGB/Harke, § 651h Rn. 46 [Stand: 01.08.2020]), oder wenn die "realistische Wahrscheinlichkeit einer schweren Erkrankung, die zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis zum Tode führen kann" besteht (so AG Köln, Urteil vom 14. September 2020 - 133 C 213/20, juris Rn. 21).

  • LG Düsseldorf, 25.10.2021 - 22 S 77/21

    Corona-Pandemie / Außergewöhnliche Umstände / Rücktritt / Mangel

    Dementsprechend entspricht es der herrschenden Auffassung, dass es für einen kostenfreien Rücktritt gem. § 651h Abs. 1, Abs. 3 BGB ausreichend ist, wenn im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung aufgrund einer objektiven ex-ante-Prognose mit erheblicher Wahrscheinlichkeit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände eintreten werden, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Durchführung der Reise oder der Beförderung der Reisegäste an den Bestimmungsort führen würden (vgl. AG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.8.2020 - 32 C #####/####, NJW-RR 2020, S. 1315, 1316 Rz. 22 ff.; AG Köln, Urteil vom 14.09.2020 - 133 C 213/20, BeckRS 2020, 23502 Rz. 13; AG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2020 - 3 C #####/####, NJW-RR 2021, S. 53; AG München, Urteil vom 27.10.2020 (159 C #####/####), DAR 2021, S. 35, 36; AG Duisburg, Urteil vom 14.12.2020 - 506 C #####/####, BeckRS 2020, 37777; BeckOK-BGB/Geib, 56. Edition [Stand: 01.11.2020], § 651h Rn. 21a; MüKo-BGB/Tonner, 8. Auflage 2020, § 651h Rn. 42; jurisPK-BGB/Steinrötter, 9. Auflage 2020, § 651h Rn. 44.1; Löw, NJW 2020, S. 1252, 1253; Führich, NJW 2020, S. 2137, 2139; Staudinger/Ruks, DAR 2020, S. 314, 315; Staudinger/Achilles-Pujol, in: Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Coronakrise, 2. Auflage 2020, § 7 Rn. 24).

    Entweder müsse der Reisende dann nur eine (wegen des sehr frühzeitigen Rücktritts sehr geringfügige) Stornogebühr zahlen oder eine solche Stornogebühr entfalle schließlich sogar wegen der Berücksichtigung nachfolgender Entwicklungen gänzlich (vgl. AG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.8.2020 - 32 C #####/####, NJW-RR 2020, S. 1315, 1316 Rz. 22 ff.; AG Köln, Urteil vom 14.09.2020 - 133 C 213/20, BeckRS 2020, 23502 Rz. 13; BeckOK-BGB/Geib, 56. Edition [Stand: 01.11.2020], § 651h Rn. 21a; MüKo-BGB/Tonner, 8. Auflage 2020, § 651h Rn. 42; jurisPK-BGB/Steinrötter, 9. Auflage 2020, § 651h Rn. 44.1; Löw, NJW 2020, S. 1252, 1253; Führich, NJW 2020, S. 2137, 2139; Staudinger/Ruks, DAR 2020, S. 314, 315; Staudinger/Achilles-Pujol, in: Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Coronokrise, 2. Auflage 2020, § 7 Rn. 24).

  • AG Duisburg, 07.12.2020 - 51 C 1394/20

    Anspruch des Reiseveranstalters auf Stornokosten bei pandemiebedingtem Rücktritt

    Es handelt sich um eine Prognoseentscheidung, für die es auf eine ex-ante-Betrachtung ankommt (vgl. AG Köln, Urt. v. 14.09.2020 - 133 C 213/20 Rn. 15; Staudinger/Ruks , DAR 2020, 314, 315).
  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2021 - 24 O 510/20

    Corona: Abgesagte Kreuzfahrt

    Vielmehr ist im Wege einer Prognoseentscheidung zu fragen, ob die konkrete Reise aus ex ante Sicht erheblich beeinträchtigt sein wird (vgl. Löw, MW 2020, 1252, 1253; AG Frankfurt, NJW-RR 2021, 53; AG Frankfurt NJW-RR 2020, 1315; AG Köln BeckRS 2020, 23502).
  • AG Hannover, 07.05.2021 - 548 C 7046/20

    Pandemiebedingter Rücktritt von Auslandsreise vor Reisebeginn

    Die tatsächliche Entwicklung der Gefahrenlage bleibt unbeachtlich (vgl. Amtsgericht Köln, Urteil vom 14.09.2020 - 133 C 213/20 = RRa 2021, 70; Amtsgericht Frankfurt, Urteil vom 11.08.2020 - 32 C 2136/20 = COVuR 2020, 538, 540: Harke, in: BeckOGK, BGB, Stand: 01.02.2021, § 651h Rn. 46; Steinrötter, in: jurisPK, BGB, Stand: 11.05.2020, § 651h Rn. 44.1; Löw, NJW 2020, 1252, 1253).

    Aufgrund des extensiveren Wortlauts des § 651h Abs. 3 BGB im Vergleich zu § 651j Abs. 1 BGB a.F. sowie in Ansehung der verbraucherfreundlichen Zielsetzung der Pauschalreise-Richtlinie (vgl. nur Erwägungsgründe 1 S. 1, 3 Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302) ist aber jedenfalls davon auszugehen, dass es für einen berechtigten Rücktritt mindestens ausreichen sollte, wenn mit einer Wahrscheinlichkeit zu 25% von reisebeeinträchtigenden Umständen ausgegangen werden kann (weitgehender Amtsgericht Köln, Urteil v. 14.09.2020 - 133 C 213/20 = RRa 2021, 70; Führich, NJW 2020, 2137, 2138; Tonner, in: MüKo, BGB; § 651h Rn. 44; ebenfalls krit. Staudinger/Achilles-Pujol, in: Schmidt, Covid-19, § 7 Rn. 24).

  • LG Kassel, 05.10.2021 - 5 O 459/21

    Reiserücktrittsversicherung - Zahlung bei Covid-Verdacht

    Für eine Beeinträchtigung der Reise durch die COVID-19-Pandemie reicht es für eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des § 651h Abs. 3 BGB aus, wenn ein konkretes Risiko für einen erheblichen Gesundheitsschaden besteht, weil im Rahmen der Reise bzw. am Reiseort ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht (vgl. AG Duisburg, BeckRS 2021, 21052; AG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2020 aaO; AG Köln, Urteil vom 14.09.2020 - 133 C 213/20 -, BeckRS 2020, 23502 Rn. 18 m.w.N.; OLG Hamm a.a.O.; BeckOK BGB/Geib BGB § 651h Rn. 20a m.w.N.; BeckOGK/Harke, 1.5.2021, BGB § 651h Rn. 47 m.w.N.).
  • AG Bonn, 30.03.2021 - 113 C 232/20

    Coronapandemie verhindert Schüleraustausch: Klage auf Erstattung einer Anzahlung

    Es kommt auf eine Ex-ante-Beurteilung im Zeitpunkt des Rücktritts an, das heißt es ist darzulegen, dass die Reise durch die Pandemie voraussichtlich erheblich beeinträchtigt sein wird (AG Frankfurt, Urteil vom 11.08.2020, 32 C 2136/20(18); AG Köln, Urteil vom 14.09.2020, 133 C 213/20; AG München, Urteil vom 27.10.2020, 159 C 13380/20).
  • LG Düsseldorf, 11.10.2021 - 22 S 97/2149
  • LG Stuttgart, 09.12.2021 - 5 S 28/21

    Rücktritt von einem Vertrag über einen Gastschulaufenthalt wegen der

  • AG Köln, 04.04.2022 - 133 C 268/21
  • AG Duisburg, 11.02.2021 - 51 C 2485/20

    Rücktritt von einer Flugpauschalreise vor Reisebeginn wegen der Corona-Pandemie

  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 170/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht