Rechtsprechung
AG München, 12.06.2007 - 133 C 27325/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung eines Entgelts für eine Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen ; Voraussetzungen für eine Parteieinvernahme
Kurzfassungen/Presse (9)
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Mehrwertdienste - Ein Netzbetreiber die Vergütung für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter als eigene Forderungen geltend macht, muss sich Täuschungshandlungen des Mehrwertdienstanbieters entgegenhalten lassen
- kanzlei.biz (Kurzinformation)
Macht der Netzbetreiber Forderungen eines Mehrwertdienstanbieters als Eigene geltend, muss er sich den Vorwurf einer Täuschungshandlung vorwerfen lassen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unberechtigte Fremdgebühren in Telefonrechnung
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Täuschungen bei Mehrwertdienste-Abrechnungen zurechenbar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Betrügerischer Mehrwertdienst - Kunden zu "kostenlosen" Service-Telefonaten animiert
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Täuschungen bei Mehrwertdienste-Abrechnungen zurechenbar
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Unberechtigte Fremdgebühren in Telefonrechnung können bei Zahlung verweigert werden
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Vorsicht bei Mehrwertdienstangeboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Täuschungen bei Mehrwertdienste-Abrechnungen zurechenbar
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06
Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch …
Auszug aus AG München, 12.06.2007 - 133 C 27325/06
Nach Maßgabe der obergerichtlichen Rechtsprechung muss sich die Zedentin als Teilnehmernetzbetreiber die im Verhältnis des Kunden zum Drittanbieter bestehenden Einwendungen entgegenhalten lassen ( BGH Urteil vom 16.11.2006, III ZR 58/06 ).