Weitere Entscheidung unten: StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014

Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18965
StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13 (https://dejure.org/2014,18965)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2014 - 1 VB 131/13 (https://dejure.org/2014,18965)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 1 VB 131/13 (https://dejure.org/2014,18965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    bb) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet dagegen nach der für ein Landesverfassungsgericht nach § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Einrichtung eines Instanzenzuges (vgl. BVerfGE 104, 220 - Juris Rn. 33; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; zur Verbindlichkeit siehe BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 89 u. 99).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 34).

    Sie dürfen nicht nur dann angenommen werden, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 96).

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 97).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Inhaltsgleich ist das entsprechende Landesgrundrecht nur, wenn es in dem zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 96, 345).

    bb) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet dagegen nach der für ein Landesverfassungsgericht nach § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Einrichtung eines Instanzenzuges (vgl. BVerfGE 104, 220 - Juris Rn. 33; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; zur Verbindlichkeit siehe BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 89 u. 99).

    Soweit diese bundesrechtlichen Vorschriften Art. 67 Abs. 3 LV widersprechen, gilt nach Art. 31 GG nur das Bundesrecht (vgl. BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 68).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bislang offen gelassen, ob sich eine Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG berufen kann (vgl. BVerfGE 61, 82 - Juris Rn. 74; BVerfGE 107, 299 - Juris Rn. 39).

    Zwar kann sich die Beschwerdeführerin - eine Gemeinde - auch als juristische Person des öffentlichen Rechts auf Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berufen (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG und BVerfGE 61, 82 - Juris Rn. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Zur Begründung der Klagen führte sie aus, der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 11. März 2010 (2 S 2938/08) entschieden, dass der einheitliche Frischwassermaßstab unzulässig sei.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG in der im Jahr 2000 geltenden Fassung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezweckte, sondern sich nur auf solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen bezog, die aus Prognoseirrtümern resultierten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.3.2010 - 2 S 2938/08 Juris Rn. 43).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 34).

    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe, wenn das Berufungsgericht auf andere entscheidungstragende Gründe abstellt als das Verwaltungsgericht, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 40).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Daher können die Länder hinsichtlich der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsgerichte nur noch im Rahmen ausdrücklicher Vorbehalte regelnd tätig werden (vgl. BVerfGE 83, 24 - Juris Rn. 27; Degenhart, in: Sachs , GG, 6. Aufl. 2011, Art. 74 Rn. 25).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27.8.2010 - 2 BvR 3052/09 -, Juris Rn. 12; Gaier, NVwZ 2011, 385, 387).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Denn dieses Argument entspricht - worauf die angegriffenen Beschlüsse hinweisen - der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Es ist nicht zulässig, diese Prüfung ins Zulassungsverfahren vorzuverlagern und damit die eigentlich erforderliche Beweisaufnahme zu umgehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - , Juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13

    Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13
    Denn dieses Argument entspricht - worauf die angegriffenen Beschlüsse hinweisen - der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • BVerwG, 05.07.1955 - I C 45.55

    Der Verwaltungsgerichtshof Bebenhausen als oberstes allgemeines

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 VB 58/14

    Verfassungsbeschwerden einer Privatschule gegen Beschlüsse des

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 67 Abs. 1 LV unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 32; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 34).

    Ein solches Verfahren würde den Zugang zur Berufung in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 34).

    Unzulässig ist des Weiteren, das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Erwägungen zu verneinen, die ihrerseits grundsätzliche Bedeutung haben (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 35; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 97).

    b) Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 35; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 97; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.11.2013 - 2 BvR 1895/11 -, Juris Rn. 15).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 VB 57/14

    Verfassungsbeschwerden einer Privatschule gegen Beschlüsse des

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 67 Abs. 1 LV unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 32; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 34).

    Ein solches Verfahren würde den Zugang zur Berufung in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise einschränken (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 34).

    Unzulässig ist des Weiteren, das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit Erwägungen zu verneinen, die ihrerseits grundsätzliche Bedeutung haben (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 35; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 97).

    b) Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 35; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 97; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.11.2013 - 2 BvR 1895/11 -, Juris Rn. 15).

  • KG, 17.02.2015 - 9 U 129/13

    Amtshaftung im Strafvollzug: Rechtmäßigkeit eines Hafteinschlusses von täglich 23

    Hierbei ist der Senat davon ausgegangen, dass bei menschenunwürdigen Haftbedingungen, die, von vorliegend, dem der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 3. November 2009 - VerfGH 184/07 - zugrunde liegenden Fall vergleichbar sind, regelmäßig eine monatliche Entschädigung von 600 Euro angemessen ist, wenn keine - hier fehlenden - konkreten Besonderheiten des Einzelfalles gegeben sind, die die Beeinträchtigung als besonders schwer oder aber weniger schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 9 U 329/12 -, Urteil vom 10. April 2014 - 9 U 358/12 - sowie Urteil vom 15. April 2014 - 9 133/13).

    Ist für den Gefangenen nicht von vornherein klar, wann die Belastungen enden werden, sind die genannten Haftbedingungen auch nicht kurzfristig zumutbar (vgl. Senat, Urteil vom 14. August 2012 - 9 U 121/11 - juris Tz. 13; Urteil vom 25. März 2015 - 9 U 133/13).

  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a.-, Juris Rn. 32; BVerfGE 74, 228 - Juris Rn. 25; BVerfGE 96, 27 - Juris Rn. 48).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsverwerfungsbeschluss des

    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a.-, Juris Rn. 32; BVerfGE 74, 228 - Juris Rn. 25; BVerfGE 96, 27 - Juris Rn. 48) und dadurch den Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 - Juris Rn. 14).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.04.2017 - 1 VB 119/16
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 67 Abs. 1 LV unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. VerfGH, Urteil vom 15.2.2016 - 1 VB 57/14 -, VBlBW 2016, S. 241 f.; StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a. -, Juris Rn. 32; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88).
  • VG Freiburg, 30.09.2015 - 1 K 1163/14

    Abrechnungsbescheid über Abwassergebühr

    Die Beklagte erhob dagegen Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, die mit Beschluss vom 17.07.2014 (1 VB 131/13) als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Die Verfahren 1 VB 131/13, 1 VB 132/13 und 1 VB 133/13 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und unter dem Aktenzeichen 1 VB 131/13 weitergeführt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13, 132/13, 133/13, 1 VB 131/13, 1 VB 132/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,111040
StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13, 132/13, 133/13, 1 VB 131/13, 1 VB 132/13 (https://dejure.org/2014,111040)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2014 - 131/13, 132/13, 133/13, 1 VB 131/13, 1 VB 132/13 (https://dejure.org/2014,111040)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 131/13, 132/13, 133/13, 1 VB 131/13, 1 VB 132/13 (https://dejure.org/2014,111040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,111040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    bb) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet dagegen nach der für ein Landesverfassungsgericht nach § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Einrichtung eines Instanzenzuges (vgl. BVerfGE 104, 220 - Juris Rn. 33; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; zur Verbindlichkeit siehe BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 89 u. 99).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 34).

    Sie dürfen nicht nur dann angenommen werden, wenn der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als sein Misserfolg (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 96).

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 97).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Inhaltsgleich ist das entsprechende Landesgrundrecht nur, wenn es in dem zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis wie das Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 96, 345).

    bb) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet dagegen nach der für ein Landesverfassungsgericht nach § 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) verbindlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht die Einrichtung eines Instanzenzuges (vgl. BVerfGE 104, 220 - Juris Rn. 33; BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; zur Verbindlichkeit siehe BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 89 u. 99).

    Soweit diese bundesrechtlichen Vorschriften Art. 67 Abs. 3 LV widersprechen, gilt nach Art. 31 GG nur das Bundesrecht (vgl. BVerfGE 96, 345 - Juris Rn. 68).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bislang offen gelassen, ob sich eine Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rechts auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG berufen kann (vgl. BVerfGE 61, 82 - Juris Rn. 74; BVerfGE 107, 299 - Juris Rn. 39).

    Zwar kann sich die Beschwerdeführerin - eine Gemeinde - auch als juristische Person des öffentlichen Rechts auf Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berufen (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG und BVerfGE 61, 82 - Juris Rn. 63).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar ist eine Auslegung und Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO danach dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 125, 104 - Juris Rn. 88; BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 34).

    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe, wenn das Berufungsgericht auf andere entscheidungstragende Gründe abstellt als das Verwaltungsgericht, die nicht ohne Weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.7.2013 - 1 BvR 3057/11 -, Juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Zur Begründung der Klagen führte sie aus, der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 11. März 2010 (2 S 2938/08) entschieden, dass der einheitliche Frischwassermaßstab unzulässig sei.

    Dies gilt insbesondere deshalb, weil § 9 Abs. 2 Satz 4 KAG in der im Jahr 2000 geltenden Fassung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht die Korrektur fehlerhafter Gebührenkalkulationen bezweckte, sondern sich nur auf solche Kostenunter- und Kostenüberdeckungen bezog, die aus Prognoseirrtümern resultierten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.3.2010 - 2 S 2938/08 Juris Rn. 43).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Daher können die Länder hinsichtlich der Organisation und des Verfahrens der Verwaltungsgerichte nur noch im Rahmen ausdrücklicher Vorbehalte regelnd tätig werden (vgl. BVerfGE 83, 24 - Juris Rn. 27; Degenhart, in: Sachs , GG, 6. Aufl. 2011, Art. 74 Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2010 - 2 S 136/10

    Kalkulation von Gebühren für Abwasserbeseitigung; Mischsystem

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Denn dieses Argument entspricht - worauf die angegriffenen Beschlüsse hinweisen - der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 2 S 511/13

    Keine neue Kalkulation bei freiwilliger Reduzierung von Gebühren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Denn dieses Argument entspricht - worauf die angegriffenen Beschlüsse hinweisen - der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.9.2010 - 2 S 136/10 -, Juris Rn. 5, und vom 17.4.2013 - 2 S 511/13 -, Juris Rn. 19).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Es ist nicht zulässig, diese Prüfung ins Zulassungsverfahren vorzuverlagern und damit die eigentlich erforderliche Beweisaufnahme zu umgehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - , Juris Rn. 19).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 131/13
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27.8.2010 - 2 BvR 3052/09 -, Juris Rn. 12; Gaier, NVwZ 2011, 385, 387).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13

    Ausgleich von Kostendeckungen bei einjähriger oder mehrjähriger Gebührenbemessung

  • BVerwG, 05.07.1955 - I C 45.55

    Der Verwaltungsgerichtshof Bebenhausen als oberstes allgemeines

  • StGH Baden-Württemberg, 29.10.1955 - GR 2/55
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht