Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06 |
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Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
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- OLG Hamm, 26.11.1986 - 20 U 122/86
Versicherungsfall in der Fahrzeugversicherung; Grob fahrlässiges Verhalten
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06
Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (vgl. schon Senat, Urt. v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl. v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101). - OLG Hamm, 24.11.1989 - 20 W 59/89
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06
Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (…vgl. schon Senat, Urt. v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl. v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101). - OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 23 U 108/94
Verkehrsunfall; Grobe Fahrlässigkeit des Kraftfahrers; Ablenkung vom …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06
Allerdings ist daraus nicht abzuleiten, dass der Kläger nicht nur wie von ihm geschildert seinen Blick auf den Nebensitz gerichtet hat, sondern dass er darüber hinaus - was die Beklagte vermutet sich möglicherweise nach heruntergefallenen Gegenständen gebückt hat, ein Verhalten, das in der Rechtsprechung gemeinhin als grob fahrlässig eingestuft wird (…vgl. schon Senat, Urt. v. 26.11.1986 20 U 122/86 - VersR 1987, 353; Senat, Beschl. v. 24.22.1989 20 W 59/89 - r+s 1990, 228; OLG Frankfurt, r+s 1997, 101). - BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01
Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2007 - U 134/06
Allerdings ist es zunächst Sache des Versicherungsnehmers, ihn entlastende Tatsachen näher zu substantiieren, da der Versicherer außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennen kann (BGH, Urt. v. 29.01.2003 - IV ZR 173/01 - NJW 2003, 1118).