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   EuGH, 25.05.1978 - 136/77   

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EuGH, 25.05.1978 - 136/77 (https://dejure.org/1978,1086)
EuGH, Entscheidung vom 25.05.1978 - 136/77 (https://dejure.org/1978,1086)
EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1978 - 136/77 (https://dejure.org/1978,1086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    1 . KOMPLEXER WIRTSCHAFTLICHER SACHVERHALT - BEURTEILUNG - VERWALTUNG - ERMESSENSSPIELRAUM - UMFANG - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3 Unterabs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; Verordnung (EWG) Nr. 974/71 Art. 1 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 722/75; ; Verordnung Nr. 2021/75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. KOMPLEXER WIRTSCHAFTLICHER SACHVERHALT - BEURTEILUNG - VERWALTUNG - ERMESSENSSPIELRAUM - UMFANG - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - GRENZEN - [VERORDNUNGEN NR. 722/75 UND 2021/75 DER KOMMISSION]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 25.05.1978 - 136/77
    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75, Balkan/Hauptzollamt Berlin- Packhof (Slg. 1976, 19), der Kommission einen weiten Ermessensspielraum für die Entscheidung der Frage eingeräumt, ob die Gefahr einer Störung gegeben sei oder nicht.

    Die Kommission erinnert daran, daß sie bei der Beurteilung der komplexen Markt- und Währungsverhältnisse in diesem Bereich einen weiten Ermessensspielraum besitze und sich die richterliche Nachprüfung auf die Gesichtspunkte des offenbaren Irrtums, des Ermessensmißbrauchs und der offensichtlichen Kompetenzüberschreitung beschränke (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 55/75, Balkan, sowie EuGH 20. Oktober 1977 - Roquette/Französische Zollverwaltung, 29/77 - Slg. 1977, 1835).

  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.05.1978 - 136/77
    Die Kommission erinnert daran, daß sie bei der Beurteilung der komplexen Markt- und Währungsverhältnisse in diesem Bereich einen weiten Ermessensspielraum besitze und sich die richterliche Nachprüfung auf die Gesichtspunkte des offenbaren Irrtums, des Ermessensmißbrauchs und der offensichtlichen Kompetenzüberschreitung beschränke (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 55/75, Balkan, sowie EuGH 20. Oktober 1977 - Roquette/Französische Zollverwaltung, 29/77 - Slg. 1977, 1835).
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 25.05.1978 - 136/77
    Der Gerichtshof habe sich in seinem Urteil vom 24. Oktober 1973 (Balkan/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1973, 1091) schon einmal mit der Frage befaßt, ob die Währungsausgleichsbeträge wegen Verstoßes gegen das Verbot zollgleicher Abgaben rechtswidrig seien.
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Da der Gerichtshof den Organen der Europäischen Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets einen weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zuerkennt und nur die Einhaltung äußerster Grenzen ("offensichtlicher Irrtum", "Ermessensmissbrauch", "Grenzen des Ermessensspielraums") überprüft (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, S. 1245, Rn. 4; Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, S. 3333, Rn. 25; Urteil vom 25. Oktober 1977, Metro/Kommission, 26/76, Slg. 1977, S. 1875, Rn. 50; Urteil vom 17. Dezember 1981, De Hoe/Kommission, C-151/80, Slg. 1981, S. 3161, Rn. 9; Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Rn. 97; Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Rn. 61 f.), hat er auf der Ebene der Kompetenzausübung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) als begrenzendes Korrektiv entfaltet (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Buitoni, 122/78, Slg. 1979, S. 677, Rn. 16/18; Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25 ff.; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Rn. 13; Urteil vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni, C-133, 300 und 362/93, Slg. 1994, I-4863, Rn. 41; Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone, C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Rn. 51 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Rn. 61 ff.; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28 ff.;Trstenjak/Beysen, EuR 2012, S. 265 ).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Sie hat in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Urteile des Gerichtshofs vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache 55/75 (Balkan/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1976, 19) und vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (A. Racke/Hauptzollamt Mainz) verwiesen.
  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Dazu verweist der Rat auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes über den Umfang des Ermessensspielraums, über den ein Organ in der Beurteilung eines komplexen wirtschaftlichen Sachverhalts verfügt, sowie über die Rolle des Richters, der die Rechtmäßigkeit der Ausübung einer solchen Befugnis überprüft (der Rat führt insbesondere das Urteil vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77, Slg. S. 1245, an).

    Die Kommission wendet sich ebenfalls gegen die vom Rat aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 136/77 gezogenen Schlußfolgerungen.

    Was die Relevanz der Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Rechtssache 136/77 betrifft, so hält der Rat an seiner Ansicht fest, es sei - anders als die Kommission behaupte - seine Sache, sämtliche allgemeinen Faktoren wirtschaftlicher und sozialer Art zu prüfen, die im Hinblick auf seine Entscheidung als erheblich berücksichtigt werden könnten.

  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Die vom Gericht vorgenommene Auslegung des Urteils vom 25. Mai 1978, Racke (136/77, Slg. 1978, 1245), sei insoweit fehlerhaft, als der entscheidende Umstand, der bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der in jener Rechtssache in Rede stehenden Maßnahmen zu berücksichtigen gewesen sei, in der Natur der streitigen Abgaben und nicht darin bestanden habe, wer sie eingeführt habe.
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Entgegen dem Vorbringen der Republik Polen steht die Erhebung der mit Art. 3 der Verordnung Nr. 1972/2003 vorgeschriebenen Abgabe nicht im Widerspruch zum in Art. 25 EG aufgestellten Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung, da die genannte Abgabe keine einseitig von einem Mitgliedstaat beschlossene Abgabe darstellt, sondern eine gemeinschaftsrechtliche Maßnahme, die übergangsweise zur Bewältigung bestimmter Schwierigkeiten ergriffen wurde, die sich aus dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union für die gemeinsame Agrarpolitik ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, 1245, Randnr. 7).
  • EuGH, 30.11.1978 - 88/78

    Hauptzollamt Hamburg / Kendermann

    Sie verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (Fa. A. Racke/Hauptzollamt Mainz).

    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (Racke/Hauptzollamt Mainz - Slg. 1978, 1245) entschieden, daß die Kommission die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht überschritten hat, als sie die Aufrechterhaltung der Währungsausgleichsbeträge bei Ein- und Ausfuhren von Wein nach und von Deutschland wegen der im Beurteilungszeitraum bestehenden Lage auf dem Weinmarkt für gerechtfertigt hielt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-296/93

    Französische Republik und Irland gegen Kommission der Europäischen

    ( 31 ) Urteil vom 20. Oktober 1977 in der Rechtssache 29/77 (Roquette Frères, Slg. 1977, 1835, 1842, Randnrn. 19 und 20 f.); Urteil vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (Racke, Slg. 1978, 1245, 1256, Randnr. 4).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-248/95

    SAM Schiffahrt GmbH und Heinz Stapf gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Vgl. ferner etwa Urteil vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77 (Racke, Slg. 1978, 1245, Randnr. 4), Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 166/78 (Italien/Rat, Slg. 1979, 2575, Randnr. 14), und Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1987 - 128/86

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Siehe e contrario insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1975 in der Rechtssache 78/74, Deuka/ Einfuhr- und Vorratsstelle, Slg. 1975, 421, Randnr. 6.10 - Urteile des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in der Rechtssache 136/77, Racke/Hauptzollamt Mainz, Slg. 1978, 1245, Randnr. 9; vom 30. November 1978 in der Rechtssache 87/78, Welding/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof, Slg. 1978, 2457, Randnr. 11; vom 27. September 1979 in der Rechtssache 230/78, Eridania u. a./Minister für Landwirtschaft und Forsten u. a., Slg. 1979, 2749, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.1979 - 166/78

    Gouvernement de la Italienische Republik gegen Rat der Europäischen

    Insoweit gilt nach ständiger Rechtsprechung für die erlassenden Organe ein weiter Ermessensspielraum und ist die gerichtliche Prüfung folglich auf die Fragen beschränkt, ob "der Behörde kein offensichtlicher Irrtum oder Ermessensmißbrauch unterlaufen ist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums nicht offensichtlich überschritten hat" (EuGH 25. Mai 1978 - Firma A. Racke/Hauptzollamt Mainz, 136/77 - Slg. 1978, 1245).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-359/89

    SAFA Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. - Gemeinsame

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1980 - 100/79

    Hauptzollamt Essen gegen Interatalanta Handelsgesellschaft mbH & Co. KG. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.1980 - 95/80

    Société Havraise Dervieu-Delahais und andere gegen Directeur général des douanes

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1979 - 12/78

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1978 - 98/78

    A. Racke gegen Hauptzollamt Mainz. - Währungsausgleichsbeträge - Veröffentlichung

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   VGH Baden-Württemberg, 30.08.1977 - X 136/77   

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VGH Baden-Württemberg, 30.08.1977 - X 136/77 (https://dejure.org/1977,18091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.08.1977 - X 136/77 (https://dejure.org/1977,18091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. August 1977 - X 136/77 (https://dejure.org/1977,18091)
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   FG Berlin, 01.08.1978 - V 136/77   

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FG Berlin, 01.08.1978 - V 136/77 (https://dejure.org/1978,16681)
FG Berlin, Entscheidung vom 01.08.1978 - V 136/77 (https://dejure.org/1978,16681)
FG Berlin, Entscheidung vom 01. August 1978 - V 136/77 (https://dejure.org/1978,16681)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   AG Passau, 19.10.1977 - C 136/77   

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AG Passau, 19.10.1977 - C 136/77 (https://dejure.org/1977,13601)
AG Passau, Entscheidung vom 19.10.1977 - C 136/77 (https://dejure.org/1977,13601)
AG Passau, Entscheidung vom 19. Oktober 1977 - C 136/77 (https://dejure.org/1977,13601)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77 (https://dejure.org/1978,4881)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.05.1978 - 136/77 (https://dejure.org/1978,4881)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 1978 - 136/77 (https://dejure.org/1978,4881)
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  • EU-Kommission PDF

    A. Racke gegen Hauptzollamt Mainz.

    Währungsausgleichsbeträge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    Im Urteil der Rechtssachen 67-85/75 (EuGH 17. März 1976 - Lesieur Cotelle et Associés SA u.a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1976, 391) wurde unterstrichen, die Errichtung des Ausgleichssystems sei aus der Besorgnis erfolgt, daß durch Währungsmaßnahmen Verkehrsverzerrungen zustande kommen könnten, und im Urteil der Rechtssache 74/74 (EuGH 14. Mai 1975 - Comptoir National Technique Agricole (CNTA) SA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1975, 533) wurde darauf hingewiesen, die Ausgleichsbeträge dienten dem Schutz des Preisniveaus in dem betroffenen Mitgliedstaat.

    Vor allem aber ist wichtig, daß in mehreren Urteilen (Rechtssachen 74/74, 55/75 sowie zuletzt in der Rechtssache 29/77) betont worden ist, der Kommission stehe bei der Beurteilung der Störungsfrage ein weiter Ermessensspielraum zu, weshalb im Gerichtsverfahren nur geprüft werden könne, ob ein offensichtlicher Irrtum, ein Ermessensmißbrauch oder eine offensichtliche Ermessensüberschreitung vorliege.

  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    So wurde im Urteil der Rechtssache 5/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1973, 1091) hervorgehoben, der Währungsausgleich diene der Erhaltung herkömmlicher Handelsströme, ein Gedanke, der im Urteil der Rechtssache 55/75 (EuGH 22. Januar 1976 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1976, 19) mit der Wendung zum Ausdruck kam, es sei die Wirkung von Währungsmaßnahmen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

    Ihre Stichhaltigkeit wurde seinerzeit - ich erinnere nur an die Urteile der Rechtssachen 5/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1973, 1091), 9/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Carl Schlüter/Hauptzollamt Lörrach - Slg. 1973, 1135) und 10/73. (EuGH 24. Oktober 1973 - Rewe Zentral AG/Hauptzollamt Kehl - Slg. 1973, S. 1175) - nicht anerkannt.

  • EuGH, 20.10.1977 - 29/77

    Roquette / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    Insofern ist nicht von der Hand zu weisen, was Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen zur Rechtssache 29/77 EuGH 20. Oktober 1977 - SA Roquette Frères/Französischen Staat, Zollverwaltung ("Währungsausgleichsbeträge") - Slg. 1977, 1835) für erwägenswert gehalten hat, nämlich, daß die Kommission ihre Gründe nur dann anzugeben braucht, wenn sie mit Blick auf Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung Nr. 974/71 davon überzeugt ist, daß Währungsausgleichsbeträge trotz der Währungslage nicht mehr angewandt werden sollten.

    Vor allem aber ist wichtig, daß in mehreren Urteilen (Rechtssachen 74/74, 55/75 sowie zuletzt in der Rechtssache 29/77) betont worden ist, der Kommission stehe bei der Beurteilung der Störungsfrage ein weiter Ermessensspielraum zu, weshalb im Gerichtsverfahren nur geprüft werden könne, ob ein offensichtlicher Irrtum, ein Ermessensmißbrauch oder eine offensichtliche Ermessensüberschreitung vorliege.

  • EuGH, 17.03.1976 - 67/75

    Lesieur / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    Im Urteil der Rechtssachen 67-85/75 (EuGH 17. März 1976 - Lesieur Cotelle et Associés SA u.a./Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1976, 391) wurde unterstrichen, die Errichtung des Ausgleichssystems sei aus der Besorgnis erfolgt, daß durch Währungsmaßnahmen Verkehrsverzerrungen zustande kommen könnten, und im Urteil der Rechtssache 74/74 (EuGH 14. Mai 1975 - Comptoir National Technique Agricole (CNTA) SA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Slg. 1975, 533) wurde darauf hingewiesen, die Ausgleichsbeträge dienten dem Schutz des Preisniveaus in dem betroffenen Mitgliedstaat.
  • EuGH, 22.01.1976 - 55/75

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    So wurde im Urteil der Rechtssache 5/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1973, 1091) hervorgehoben, der Währungsausgleich diene der Erhaltung herkömmlicher Handelsströme, ein Gedanke, der im Urteil der Rechtssache 55/75 (EuGH 22. Januar 1976 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1976, 19) mit der Wendung zum Ausdruck kam, es sei die Wirkung von Währungsmaßnahmen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    Ihre Stichhaltigkeit wurde seinerzeit - ich erinnere nur an die Urteile der Rechtssachen 5/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1973, 1091), 9/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Carl Schlüter/Hauptzollamt Lörrach - Slg. 1973, 1135) und 10/73. (EuGH 24. Oktober 1973 - Rewe Zentral AG/Hauptzollamt Kehl - Slg. 1973, S. 1175) - nicht anerkannt.
  • EuGH, 24.10.1973 - 10/73

    Rewe / Hauptzollamt Kehl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1978 - 136/77
    Ihre Stichhaltigkeit wurde seinerzeit - ich erinnere nur an die Urteile der Rechtssachen 5/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Balkan-Import-Export GmbH/Hauptzollamt Berlin-Packhof - Slg. 1973, 1091), 9/73 (EuGH 24. Oktober 1973 - Carl Schlüter/Hauptzollamt Lörrach - Slg. 1973, 1135) und 10/73. (EuGH 24. Oktober 1973 - Rewe Zentral AG/Hauptzollamt Kehl - Slg. 1973, S. 1175) - nicht anerkannt.
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