Rechtsprechung
| EuGH, 26.06.1980 - 136/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
National Panasonic / Kommission
1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - NACHPRÜFUNGSBEFUGNISSE DER KOMMISSION - NACHPRÜFUNGSENTSCHEIDUNG OHNE VORHERGEGANGENE NACHPRÜFUNG DURCH SCHLICHTEN AUFTRAG - ZULÄSSIGKEIT - AUSKUNFTSVERLANGEN - UNTERSCHIEDLICHES VERFAHREN
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VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 14; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3; EWG-Vertrag Art. 86
1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - NACHPRÜFUNGSBEFUGNISSE DER KOMMISSION - NACHPRÜFUNGSENTSCHEIDUNG OHNE VORHERGEGANGENE NACHPRÜFUNG DURCH SCHLICHTEN AUFTRAG - ZULÄSSIGKEIT - AUSKUNFTSVERLANGEN - UNTERSCHIEDLICHES VERFAHREN - [VERORDNUNG NR. 17 DES RATES , ART. 11 , 13 UND 14] - - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1980 - 136/79
- EuGH, 26.06.1980 - 136/79
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1980, 2033
- NJW 1981, 513
Wird zitiert von ... (32)
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Der Gerichtshof hat die rechtsstaatlichen Grundsätze des Übermaßverbots und der Verhältnismäßigkeit als allgemeine Rechtsgrundsätze bei der Abwägung zwischen den Gemeinwohlzielen der Gemeinschaftsrechtsordnung und der Wesensgehaltsgarantie der Grundrechte generell anerkannt und in ständiger Rechtsprechung gehandhabt (…vgl. aus neuerer Zeit z. B. die Entscheidungen in den Fällen Internationale Handelsgesellschaft, a.a.O., S. 1137;… Hauer, a.a.O.;… Testa u. a., Urteil vom 19. August 1980, RS 41/79, 121/79 und 796/79, Slg. 1980, S. 1979 (1997); National Panasonic, Urteil vom 26. Juni 1980, RS 136/79, Slg. 1980, S. 2033 (2059 f.); Heijn…, Urteil vom 19. September 1984, RS 94/83, Slg. 1984, S. 3263; Fearon…, Urteil vom 6. November 1984, RS 182/83, Slg. 1984, S. 3677; Altöle, Urteil vom 7. Februar 1985, RS 240/83;… vgl. dazu M. Hilf, EuGRZ 1985, S. 647 (649)).Das Gebot des rechtlichen Gehörs hat er als wesentliches Erfordernis eines fairen Verfahrens erachtet (vgl. Pecastaing…, Urteil vom 5. März 1980, RS 98/79, Slg. 1980, S. 691 ff.; National Panasonic, Urteil vom 26. Juni 1980, RS 136/79, Slg. 1980, S. 2033 (2058)).
- EuGH, 22.10.2002 - C-94/00
Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung Nr. 17 - …
48 Zudem hat die Kommission in der Nachprüfungsentscheidung möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, und die Punkte aufzuführen, auf die sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnrn. 26 und 27).Die Nachprüfungen sollen es nämlich der Kommission ermöglichen, die Unterlagen zusammenzustellen, die erforderlich sind, um die Richtigkeit und die Tragweite einer bestimmten Sach- und Rechtslage zu überprüfen, für die die Kommission bereits über Erkenntnisse verfügt (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 13 und 21).
Der Gerichtshof hat daraus gefolgert, dass eine Nachprüfungsentscheidung nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, wenn sie der Kommission nur erlauben sollte, die nötigen Anhaltspunkte für die Beurteilung der Frage einer Vertragsverletzung zusammenzutragen (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 28 bis 30).
83 Die Kommission hat auch möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, auf welche Punkte sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 26 und 27) und welche Befugnisse die Kontrolleure der Gemeinschaft haben.
- EuGH, 21.09.1989 - 46/87
Hoechst / Kommission
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Kommission zwischen diesen beiden Möglichkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls wählen ( Urteil vom 26 . Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic, Slg . 1980, 2033 ).Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 ( National Panasonic, a . a . O ., Randnr . 20 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der siebten und achten Begründungserwägung der Verordnung Nr .
- EuGH, 17.10.1989 - 85/87
Dow Benelux / Kommission
Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 ( National Panasonic, Slg . 1980, 2033, Randnr . 25 ) festgestellt hat, sind die wesentlichen Teile der Begründung einer Nachprüfungsentscheidung in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr .Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Kommission zwischen diesen beiden Möglichkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls wählen ( Urteil vom 26 . Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic, Slg . 1980, 2033 ).
Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 ( National Panasonic, a . a . O ., Randnr . 20 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der siebten und achten Begründungserwägung der Verordnung Nr .
- EuG, 11.12.2003 - T-66/99
Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Nachprüfung in den Räumlichkeiten …
Zu diesem Zweck räumt sie der Kommission weitreichende Ermittlungs- und Nachprüfungsbefugnisse ein; in ihrer achten Begründungserwägung heißt es, die Kommission müsse im gesamten Bereich des Gemeinsamen Marktes über die Befugnis verfügen, Auskünfte zu verlangen und Nachprüfungen vorzunehmen, " die erforderlich sind" , um Verstöße gegen die Artikel 85 und 86 des Vertrages zu ermitteln (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnr. 20, und vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnr. 15).Zudem hat die Kommission in der Nachprüfungsentscheidung möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, und die Punkte aufzuführen, auf die sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 26 und 27).
- EuG, 11.12.2003 - T-59/99
Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Nachprüfung in den Räumlichkeiten …
Zu diesem Zweck räumt sie der Kommission weitreichende Ermittlungs- und Nachprüfungsbefugnisse ein; in ihrer achten Begründungserwägung heißt es, die Kommission müsse im gesamten Bereich des Gemeinsamen Marktes über die Befugnis verfügen, Auskünfte zu verlangen und Nachprüfungen vorzunehmen, " die erforderlich sind" , um Verstöße gegen die Artikel 85 und 86 des Vertrages zu ermitteln (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnr. 20, und vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnr. 15).Zudem hat die Kommission in der Nachprüfungsentscheidung möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, und die Punkte aufzuführen, auf die sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 26 und 27).
- EuGH, 18.10.1989 - 374/87
Orkem / Kommission
Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 ( National Panasonic, Slg . 1980, 2033 ) in bezug auf die die Nachprüfungsanordnungen betreffende analoge Vorschrift des Artikels 14 Absatz 3 anerkannt hat, genügt eine Entscheidung den Anforderungen der Verordnung Nr . - EuG, 11.03.1999 - T-141/94
EGKS-Vertrag - Wettbewerb - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von …
Die in Artikel 47 Absatz 1 des Vertrages vorgesehenen Nachprüfungen dienen nämlich nicht zur Feststellung eines Rechtsfehlers, sondern sollen es der Kommission nur ermöglichen, die zur Überprüfung der Richtigkeit und Tragweite einer bestimmten Sach- oder Rechtslage erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnr. 21). - EuGH, 17.10.1989 - 97/87
Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Kommission zwischen diesen beiden Möglichkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls wählen ( Urteil vom 26 . Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic, Slg . 1980, 2033 ).Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 ( National Panasonic, a . a . O ., Randnr . 20 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der siebten und achten Begründungserwägung der Verordnung Nr .
- EuG, 11.12.2003 - T-65/99
Wettbewerb - Verordnung (EWG) Nr. 4056/86 - Nachprüfung in den Räumlichkeiten …
Zu diesem Zweck räumt sie der Kommission weitgehende Ermittlungs- und Nachprüfungsbefugnisse ein; in ihrer achten Begründungserwägung heißt es, die Kommission müsse im gesamten Bereich des Gemeinsamen Marktes über die Befugnis verfügen, Auskünfte zu verlangen und Nachprüfungen vorzunehmen, " die erforderlich sind" , um Verstöße gegen die Artikel 85 und 86 des Vertrages zu ermitteln (Urteile des Gerichtshofes vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnr. 20, und vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S/Kommission, Slg. 1982, 1575, Randnr. 15).Zudem hat die Kommission in der Nachprüfungsentscheidung möglichst genau anzugeben, wonach gesucht wird, und die Punkte aufzuführen, auf die sich die Nachprüfung beziehen soll (Urteil National Panasonic/Kommission, Randnrn. 26 und 27).
- EuG, 12.12.2006 - T-228/02
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- BFH, 19.03.1996 - VII R 87/95
- EuG, 12.12.1991 - T-39/90
- EuGH, 13.10.2011 - C-463/10
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- EuGH, 08.04.1992 - C-62/90
Kommission / Deutschland
- EuG, 28.02.2002 - T-395/94
- EuG, 08.03.1995 - T-34/93
- EuG, 27.09.2005 - T-134/03
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- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-315/99
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von den deutschen Behörden zugunsten der …
- EuG, 08.03.2007 - T-340/04
Wettbewerb - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Loyale …
- EuG, 26.10.2010 - T-23/09
Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2011 - C-472/10
Invitel - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 3 Abs. 1 in Verbindung …
- EuG, 09.11.1994 - T-46/92
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-94/00
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1980 - 136/79 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
National Panasonic (UK) Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Wettbewerb: Nachprüfungen der Kommission
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1980 - 136/79
- EuGH, 26.06.1980 - 136/79
Rechtsprechung
| RG, 04.02.1880 - I 136/79 |
Volltextveröffentlichungen
- opinioiuris.de
Mitverschuldens der Schiffsbesatzung
Zeitschriftenfundstellen
- RGZ 1, 44
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