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   AG Köln, 21.04.2011 - 137 C 691/10   

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https://dejure.org/2011,5216
AG Köln, 21.04.2011 - 137 C 691/10 (https://dejure.org/2011,5216)
AG Köln, Entscheidung vom 21.04.2011 - 137 C 691/10 (https://dejure.org/2011,5216)
AG Köln, Entscheidung vom 21. April 2011 - 137 C 691/10 (https://dejure.org/2011,5216)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 97a Abs. 2, 97a Abs. 1 Satz 2, 97 Abs. 2 UrhG
    Urheberrechtsverletzung; Nutzung von Bildern in einer eBay-Auktion; angemessenes Lizenzentgelt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht kein Anspruch auf Zahlung für die Nutzung von Bildern im Internet zwecks Verkaufs von Reifen und Felgen bei eBay; Voraussetzungen eines Zahlungsanspruchs für die Nutzung von Bildern im Internet i.R. eines Verkaufs von Reifen und Felgen bei eBay

  • rechtambild.de

    Urteil vom 21. April 2011 – 137 C 691/10

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzung eines Gewährleistungsrechte wahrnehmenden Käufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es besteht kein Anspruch auf Zahlung für die Nutzung von Bildern im Internet zwecks Verkaufs von Reifen und Felgen bei eBay; Voraussetzungen eines Zahlungsanspruchs für die Nutzung von Bildern im Internet i.R. eines Verkaufs von Reifen und Felgen bei eBay

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Abmahnpauschale von 100,00 EUR für unerlaubte Bildverwendung bei einem privaten eBay-Verkauf

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Ermäßigte Abmahngebühren trotz unbefugter Verwendung mehrerer fremder Fotos

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Begrenzung der Abmahnkosten auf 100.- EUR

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Nutzung von Bildern in einer eBay-Auktion

  • heise.de (Pressebericht, 13.08.2011)

    Gericht begrenzt Abmahn-Entgelt für eBay-Fotoklau auf 100 Euro

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kosten-Deckelung für Abmahnungen wegen Verwendung fremder Fotos

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ermäßigte Abmahngebühren trotz unbefugter Verwendung mehrerer fremder Fotos

  • business-on.de (Kurzinformation)

    LG Köln zur Deckelung der Abmahnkosten bei Verwendung von Fotos bei eBay

  • abmahnung-urheberrechtsverletzung.de (Rechtsprechungsübersicht)

    In welchen Fällen greift die Gebührenbegrenzung des § 97 a Abs. 2 UrhG ein?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für wiederverwendete eBay-Bilder

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung fremder Produktfotos bei eBay - Kosten der Abmahnung auf EUR 100 reduziert

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Verwendung geschützter Fotos bei eBay lässt Anwendung von § 97a Abs. 2 UrhG zu

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    EBay - Probleme mit Fotos // Auf eBay kann es immer wieder zu rechtlichen Problemen mit Fotos für Produkte kommen

Besprechungen u.ä.

  • kanzleikompa.de (Kurzanmerkung)

    Köln erteilt Foto-Abmahn-Trollen eine Absage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 20.01.2000 - 29 U 4724/99

    Umfang der Rechteeinräumung; Anforderungen an die Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus AG Köln, 21.04.2011 - 137 C 691/10
    Dann kann auf sich beruhen, ob der unbekannt gebliebene Lichtbildner Berufsfotograph ist und es deshalb von erheblicher Bedeutung für ihn ist, dass durch Namensnennung auf seine Leistungen hingewiesen wird (vgl. OLG München NJW-RR 2000, 1574).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - L 6 U 50/07

    Zeckenbiss als Arbeitsunfall

    Auszug aus AG Köln, 21.04.2011 - 137 C 691/10
    Auch wenn die Bilder nach abgeschlossener "Auktion" für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Einstellung noch aufrufbar bleiben, bleibt für eine Schadensschätzung unter Heranziehung der Tabelle der MFM als Ausgangspunkt der für 1 Woche empfohlene Betrag maßgebend, (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2007 - 6 U 50/07).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 6 U 168/12

    Verletzung von Urheberrechten an Lichtbildern durch Nutzung dieser auf einer

    Anders als bei aufwändig gestalteten künstlerischen Produktlichtbildern eines professionellen Fotografen, wie sie den Mitgliedern des Senats aus dem Werbematerial gewerblicher Bekleidungsunternehmen bekannt sind und an denen die MFM-Empfehlungen ausgerichtet sind, hat die Geschäftsführerin der Klägerin eine Mitarbeiterin hier vor einem einfachen statischen Hintergrund ohne zusätzlichen Einsatz besonderer Requisiten (abgesehen von einem Barhocker) abgelichtet (vgl. zu einer solchen Konstellation AG Köln vom 21.04.2011 - 137 C 691/10 - Rn. 23 f.; AG Düsseldorf vom 13.07.2011 - 57 C 1701/11 - Rn. 23; jeweils zitiert nach juris).
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