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   VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08   

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VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08 (https://dejure.org/2009,31078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 137-IV-08 (https://dejure.org/2009,31078)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 137-IV-08 (https://dejure.org/2009,31078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Inhalt von Durchsuchungsbeschlüssen wegen bestehenden Tatverdachts des Betrugs eines Rechtsanwalts; Anforderungen an die ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ...

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05

    Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
    Zwar liegt der Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Anwalt und Mandant auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und geordneten Rechtspflege, weshalb diese Belange eine besondere Beachtung bei der Prüfung der Angemessenheit einer strafprozessualen Zwangsmaßnahme verlangen (vgl. BVerfGK 9, 143 [148]).
  • VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 93-IV-07
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
    aa) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
    Dazu ist von ihm zu verlangen, dass ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (vgl. BVerfG NJW 2007, 1443).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
    c) Auch die Möglichkeit einer Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) wird vom Beschwerdeführer nicht dargetan; den strafprozessualen Eingriffsnormen des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung kann keine berufsregelnde Tendenz entnommen werden (vgl. BVerfGE 113, 29 [48]).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 127-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 137-IV-08
    2. Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2008 - Vf. 127-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der

    dd) Die Möglichkeit einer Verletzung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) unmittelbar durch den Sicherstellungs- und Herausgabebeschluss wird vom Beschwerdeführer schon deswegen nicht hinreichend dargetan, weil den strafprozessualen Eingriffsnormen des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung keine objektiv berufsregelnde Tendenz entnommen werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 3. April 2018 (282 ER 05 Gs 1236/18) und des Landgerichts Leipzig vom 19. November 2018 (8 Qs 40/18) verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).

    (1) Vom Ermittlungsrichter ist zu verlangen, dass im Durchsuchungsbeschluss ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 39-IV-19

    Durchsuchung, Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt, Auffindeverdacht

    Den strafprozessualen Eingriffsnormen des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung kann keine objektiv berufsregelnde Tendenz entnommen werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Die angefochtenen Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 3. Mai 2018 und des Landgerichts Leipzig vom 8. April 2019 verletzen die Beschwerdeführerin nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. a) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume wie Anwaltskanzleien gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - Vf. 90-IV-06; Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).

    (1) Vom Ermittlungsrichter ist zu verlangen, dass im Durchsuchungsbeschluss ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 145-IV-15
    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 93-IV-07; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Der Beschwerdebegründung lässt sich nicht entnehmen, warum die Durchsuchungsanordnung diejenigen Beweismittel, nach denen gesucht werden soll, nicht so bezeichnet hat, wie es nach Lage der Dinge geschehen konnte (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08 m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2023 - 5-IV-23
    Die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts vom 8. Juni 2022 und des Landgerichts vom 22. Dezember 2022 verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. aa) Art. 30 Abs. 1 SächsVerf schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung, wozu auch Arbeits- und Geschäftsräume gehören können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).

    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).

    Vom Ermittlungsrichter ist zu verlangen, dass im Durchsuchungsbeschluss ein dem Beschuldigten angelastetes Verhalten geschildert wird, das - wenn es wirklich begangen worden sein sollte - den Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. September 2006 - 2 BvR 1219/05 - juris Rn. 16).

  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Nur wenn die Anordnung einer Durchsuchung erkennen lässt, dass das Fachgericht Inhalt und Tragweite des Grundrechts aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf verkannt hat, ist ein Eingreifen des Verfassungsgerichtshofes angezeigt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 72-IV-19; Beschluss vom 27. Juni 2019 - Vf. 121-IV-18; Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
    Ferner muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 147-IV-11
    Auch muss der jeweilige Eingriff in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Tat und der Stärke des Tatverdachts stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2009 - 59-IV-09

    Verfassungsbeschwerde wegen eventueller Manipulation eines laufenden

    Dabei muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - Vf. 137-IV-08 und Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 14-IV-08
    aa) Soweit er sich zu Art. 4 SächsVerf der Beschwerdebegründung im Verfahren 137-IV-07 anschließt, ist nach wie vor nicht dargetan, inwiefern der Wegfall des Namens "Niederschlesischer Oberlausitzkreis" einen Bezug zu den in Art. 4 SächsVerf verbürgten Wahlrechtsgrundsätzen und Wahlrechten aufweist (so bereits: SächsVerfGH, Beschluss vom 31. Januar 2008 - Vf. 137-IV-08).
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