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   BFH, 21.12.2001 - IX B 91, 138/01, IX B 91/01, IX B 138/01   

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https://dejure.org/2001,11669
BFH, 21.12.2001 - IX B 91, 138/01, IX B 91/01, IX B 138/01 (https://dejure.org/2001,11669)
BFH, Entscheidung vom 21.12.2001 - IX B 91, 138/01, IX B 91/01, IX B 138/01 (https://dejure.org/2001,11669)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 2001 - IX B 91, 138/01, IX B 91/01, IX B 138/01 (https://dejure.org/2001,11669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Steuerliche Zusammenveranlagung Getrenntlebender - Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung - Überkreuzvermietung

  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; AO 1977 § 42; ; EStG § 26 Abs. 1

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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 100/83

    Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes in einen anderen Verwaltungsakt -

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
    Die Vermutung, dass Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, gelte nicht, wenn sie räumlich getrennt voneinander wohnten (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 1985 VI R 100/83, BFH/NV 1987, 431).

    a) Das finanzgerichtliche Urteil weicht nicht vom BFH-Urteil in BFH/NV 1987, 431 ab.

  • BFH, 14.04.1988 - IV R 225/85

    Kein Fremdvergleich bei Verträgen zwischen Partnern nichtehelicher

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
    Das FG ist damit möglicherweise vom BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 225/85 (BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, 671) abgewichen.

    d) Sowohl die mögliche Abweichung des FG vom BFH-Urteil in BFHE 153, 224, BStBl II 1988, 670, 671, als auch die mögliche Verletzung des § 76 Abs. 2 FGO sind jedoch nicht entscheidungserheblich.

  • BFH, 26.11.1997 - IX B 47/97

    Dauerndes Getrenntleben und doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
    b) Die Abweichung vom BFH-Beschluss vom 26. November 1997 IX B 47/97 (BFH/NV 1998, 585) ist nicht schlüssig dargetan.
  • BFH, 05.10.1966 - VI 42/65

    Wahlrecht der Ehegatten zwischen Zusammenveranlagung und getennter Veranlagung

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
    Nach dem angeführten Urteil des BFH kann bei der Frage, ob die getrennt wohnenden Ehegatten auch getrennt leben, berücksichtigt werden, ob ein Ehegatte mit einer anderen Person zusammenlebt (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 5. Oktober 1966 VI 42/65, BFHE 87, 208, BStBl III 1967, 84).
  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
    Der X. Senat hat allerdings die Grundsätze des Fremdvergleichs bei Verlobten gleichwohl in einem Fall zugrunde gelegt, in dem besondere Anhaltspunkte für das Fehlen gegenläufiger Interessen vorlagen (Urteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, zu 2. c).
  • BFH, 21.10.1966 - IV R 83/66

    Anforderungen an den Nachweis von Verträgen unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 21.12.2001 - IX B 91/01
    b) Das FG ist nicht vom BFH-Urteil vom 21. Oktober 1966 IV R 83/66 (BFHE 87, 82, BStBl III 1967, 22) abgewichen.
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