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   VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15   

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https://dejure.org/2015,38261
VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15 (https://dejure.org/2015,38261)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03.12.2015 - 139-IV-15 (https://dejure.org/2015,38261)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 139-IV-15 (https://dejure.org/2015,38261)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 53-IV-11

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde, wenn Instanzgericht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist nur dann gegeben, wenn das zur nachträglichen Überprüfung berufene Gericht die Voraussetzungen des Exekutivakts vollständig eigenverantwortlich nachprüft (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2009 - Vf. 53-IV-11).
  • OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 53 Ss OWi 103/13

    Geschwindigkeitsbeschränkung, Zusatzschild, Beschränkung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 28. Mai 2013 - [2 Z] 53 Ss-OWi 103/13 [50/13]) lasse der umfassende Normbefehl entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Auffassung zumindest bei Geschwindigkeitsbeschränkungen Erwägungen zum Schutzzweck der Anordnung und eine einschränkende, fallbezogene Auslegung nicht zu; zudem ergebe sich aus dem die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnenden Verkehrszeichen einschließlich des Zusatzzeichens die vom Beschwerdeführer behauptete Zweckbindung (Schule) gerade nicht.
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 91-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 91-IV-04, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • OLG Dresden, 15.09.2015 - 23 Ss 594/15

    Geschwindigkeitsbegrenzung "Mo-Fr 6-18 Uhr" gilt auch am Feiertag

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15
    Mit seiner am 26. Oktober 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 29. Mai 2015 (5 OWi 148 Js 10478/15) und gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 15. September 2015 (23 Ss 594/15 [Z]).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 77-IV-23
    25. Oktober 2019 - Vf. 36-IV-19; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 101-IV-18

    Unangreifbarkeit von Anhörungsrügen zurückweisenden gerichtlichen Entscheidungen

    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 105-IV-19
    Es ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 96-IV-16
    - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 103-IV-17
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 9-IV-16
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 108-IV-18

    Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bei einer Verlegung

    des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 68-IV-18
    Es ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Auslegung einfachen Rechts oder die Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen durch die Fachgerichte zu kontrollieren (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 139-IV-15; Beschluss vom 24. August 2017 - Vf. 103-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 83-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2017 - 3-IV-17
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