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   VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160   

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VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160 (https://dejure.org/2019,1194)
VG München, Entscheidung vom 23.01.2019 - M 13B DA 19.160 (https://dejure.org/2019,1194)
VG München, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - M 13B DA 19.160 (https://dejure.org/2019,1194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BDG § 27; StPO § 94, § 99, § 100 Abs. 3 S. 2
    Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • Wolters Kluwer

    Polizeibeamter; Verdacht Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung; Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung von Wohnungen und Spinden; Beschlagnahme elektronische Postfächer

  • rewis.io

    Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts der Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09

    Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Die bei einem Mail-Provider befindlichen und sicherzustellenden E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Postdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar; ihre Beschlagnahme kann daher auf der Grundlage von § 99 StPO angeordnet werden (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris; BGH, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 99 Rn. 9 ff; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.08.2017 - 3 K 11220/17 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.9.2017 - 3 K 12552/17 - juris).

    Insbesondere betrifft die beantragte Anordnung keine Eingriffsmaßnahme nach § 100a StPO, weil die zu beschlagnahmenden E- Mail-Sendungen nicht mehr Gegenstand einer aktuell andauernden Telekommunikation sind, wenn sie sich im Gewahrsam des Mail-Providers - wenn auch nur für den Bruchteil einer Sekunde - befinden (BGH, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 100a Rn 8, 31 m.w.N.).

    Hierin kommt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass richterlichen Herausgabeanordnungen allgemein Folge zu leisten ist (BGH, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09

    Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte die ihm vorgeworfenen Dienstpflichtwidrigkeiten verübt hat und keine konkreten Umstände gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie gegen seine Schuld sprechen (VGH BW, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09, juris; BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1, juris, Rn. 23; OVG RhPf, B.v. 12.1.2007 - 16a CD 07.1, juris Rn. 11).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung oder Postbeschlagnahme regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn - wie hier - beim Nachweis, dass der Antragsgegner der Reichsbürgerbewegung angehört - die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04, juris; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380, juris; VGH BW, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09, juris).

  • VGH Bayern, 07.03.2007 - 16a CD 07.1
    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Beamte die ihm vorgeworfenen Dienstpflichtwidrigkeiten verübt hat und keine konkreten Umstände gegen die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens sowie gegen seine Schuld sprechen (VGH BW, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09, juris; BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1, juris, Rn. 23; OVG RhPf, B.v. 12.1.2007 - 16a CD 07.1, juris Rn. 11).

    Die Verletzung der Pflicht zum Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie der Pflicht, für die Erhaltung einzutreten, sind deshalb geeignet, das zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn bestehende Vertrauensverhältnis unheilbar zu zerstören, und somit seine Dienstentfernung zu rechtfertigen (BayVGH, B.v. 7.3.2007 - 16a CD 07.1).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2015 - 10 M 4/15

    Verletzung beamtenrechtlicher Dienstpflichten durch Negierung der Geltung des

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Beamter als "Reichsbürger" oder Anhänger der "Reichsbürgerbewegung" die Geltung des Grundgesetzes und die verfassungsmäßigen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt (OVG NW, B.v. 22.3.2017 - 3d 296/17.O. juris; VG Düsseldorf, B.v. 23.11.2016 - 35 K 13737/16, juris; VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S 16.1250, juris; OVG LSA, B.v. 21.5.2015 - 10 M 4/15 u.a. juris).

    Sollte sich der dringende Tatverdacht bestätigen, dass der Antragsgegner den "Reichsbürgern" zuzuordnen ist oder deren Überzeugungen teilt, liegt hierin ein schwerwiegendes Dienstvergehen i.S.v. § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG (vgl. OVG NW, B.v. 22.3.2017 - 3d 296/17.O, juris; OVG LSA, B.v.21.5.2015 - 10 M 4/15 u.a., juris).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Die Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, dessen Organe und Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (BVerfG, B.v. 22.5.1975 - 2 BvL 13/73, juris).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04

    Verletzung von Art 13 Abs 1, 2 GG durch unverhältnismäßige Wohnungsdurchsuchung -

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung oder Postbeschlagnahme regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn - wie hier - beim Nachweis, dass der Antragsgegner der Reichsbürgerbewegung angehört - die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04, juris; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380, juris; VGH BW, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09, juris).
  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Die bei einem Mail-Provider befindlichen und sicherzustellenden E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Postdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar; ihre Beschlagnahme kann daher auf der Grundlage von § 99 StPO angeordnet werden (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - juris; BGH, Beschluss vom 31.03.2009 - 1 StR 76/09 - juris; Graf in BeckOK, StPO § 99 Rn. 9 ff; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.08.2017 - 3 K 11220/17 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 22.9.2017 - 3 K 12552/17 - juris).
  • VGH Bayern, 19.10.2009 - 16b DC 09.2188

    Disziplinarrecht; Durchsuchungsanordnung (Wohn- und Geschäftsräume);

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Die Kostenentscheidung bleibt, weil es sich um eine unselbstständige Nebenentscheidung handelt, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188, juris).
  • VGH Bayern, 28.04.2014 - 16b DC 12.2380

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Art und Weise der Durchsuchung;

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung oder Postbeschlagnahme regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn - wie hier - beim Nachweis, dass der Antragsgegner der Reichsbürgerbewegung angehört - die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, B.v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04, juris; BayVGH, B.v. 28.4.2014 - 16b DC 12.2380, juris; VGH BW, B.v. 16.3.2009 - DB 16 S 57/09, juris).
  • VG München, 20.06.2016 - M 5 S 16.1250

    Polizeibeamten wird Führung der Dienstgeschäfte nach Auftritt im Fernsehen

    Auszug aus VG München, 23.01.2019 - M 13B DA 19.160
    Dies ist nicht gewährleistet, wenn ein Beamter als "Reichsbürger" oder Anhänger der "Reichsbürgerbewegung" die Geltung des Grundgesetzes und die verfassungsmäßigen Strukturen der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt (OVG NW, B.v. 22.3.2017 - 3d 296/17.O. juris; VG Düsseldorf, B.v. 23.11.2016 - 35 K 13737/16, juris; VG München, B.v. 20.6.2016 - M 5 S 16.1250, juris; OVG LSA, B.v. 21.5.2015 - 10 M 4/15 u.a. juris).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2016 - 35 K 13737/16

    Rechtswidrige Beschlagnahme und Durchsuchung des Dienstcomputers eines Beamten

  • VG Karlsruhe, 22.08.2017 - 3 K 11220/17

    Vereinsverbot; Sicherstellung von bei einem E-Mail-Provider gespeicherte E-Mails;

  • VG Karlsruhe, 22.09.2017 - 3 K 12552/17

    Beschlagnahme eines E-Mail-Accounts wegen Vereinsverbots

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2020 - 80 DB 1.20
    Denn das Verwaltungsgericht hat unter Außerachtlassung von § 27 Abs. 1 Satz 3 DiszG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 StPO (vgl. VG München, Beschluss vom 23. Januar 2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 82; Weiß in: Weiß/Koch, GKÖD Band II, BDG § 27, Stand Juli 2017, Rn. 52) den Antragsgegner über die angestrebte Durchsuchung durch Zustellung des nicht rechtskräftigen Beschlusses informiert, ohne dem Antragsteller zuvor die Möglichkeit zu lassen, mittels einer Beschwerde eine Stattgabe zu erwirken.
  • VG Saarlouis, 14.09.2022 - 4 L 1085/22

    Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung bei einem

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (vgl. BVerfG, B. v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B. v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B. v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3474

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 27.05.2022 - DA 22.2800

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegen Beamten wegen diskrimierender

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (vgl. BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 02.06.2020 - M 19B DA 20.1166

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen des

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3479

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren wegen des

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3478

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung gegenüber Polizeibeamten wegen

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 19.05.2022 - M 19B DA 22.2551

    Disziplinarverfahren: Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen einen

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
  • VG München, 26.07.2021 - M 19B DA 21.3476

    Zulässigkeit einer disziplinarrechtlichen Durchsuchungsanordnung bei Verdacht von

    Diese E-Mails sind mit den im Gewahrsam eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters befindlichen Briefsendungen und Telegrammen vergleichbar (BVerfG, B.v. 16.6.2009 - 2 BvR 902.06 - juris; BGH, B.v. 31.3.2009 - 1 StR 76.09 - juris; VG München, B.v. 23.1.2019 - M 13B DA 19.160 - juris Rn. 44).
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