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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02   

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https://dejure.org/2002,24180
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02 (https://dejure.org/2002,24180)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.07.2002 - 13a D 53/02 (https://dejure.org/2002,24180)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 13a D 53/02 (https://dejure.org/2002,24180)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Köln, 27.11.2008 - 1 K 1823/99
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Der Antrag der Beigeladenen gemäß § 99 Abs. 2 VwGO i.d.F.d. RmBereinVpG auf Feststellung, dass die Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 13. Februar 2002 - VII A 3 -16 08 03/5 -, den Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 8. Februar 1999 - BK 4e-98-024/E21.09.98 - im Verfahren 1 K 1823/99 VG Köln ungeschwärzt offen zu legen, rechtswidrig ist, hat keinen Erfolg.

    Soweit die Beigeladene unter ausdrücklicher Bezeichnung ihrer Schrift vom 21. Mai 2002 als Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO hilfsweise bzw. äußerst hilsweise beantragt, die Beklagte zu verpflichten, es zu unterlassen, ihren Beschluss vom 8.2.1999 ungeschwärzt dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 1 K 1823/99 zu übersenden bzw.

    nach § 43 VwGO festzustellen, dass die Beklagte nicht befugt ist, ihren Beschluss vom 8.2.1999 ungeschwärzt dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren 1 K 1823/99 offenzulegen, sind die Anträge bereits unzulässig.

    Würde man die Hilfsanträge der Beigeladenen unter Hintanstellung des dargestellten Mangels dahin verstehen, dass sie für das laufende Klageverfahren 1 K 1823/99 VG Köln, in welchem ihr die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen droht, eine solche Geheimnispreisgabe verhindernde gerichtliche Entscheidung - außerhalb einer Prüfung nach § 99 Abs. 2 VwGO - erstrebt, könnten ihre Hilfsanträge als Anträge nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufgefasst werden, wobei offen bleiben kann, ob im Wege der einstweiligen Anordnung auch ein Feststellungsausspruch verfolgt werden kann.

    Im dortigen Verfahren 1 K 1823/99 und nur in diesem drohte der Beigeladenen die Preisgabe ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, nicht in einem beim Oberverwaltungsgericht anhängigen Verfahren, etwa einem - allerdings nicht anhängigen - Berufungsverfahren zum Ausgangsverfahren 1 K 1823/99 VG Köln .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1999 - 13 B 1812/99

    Rechtsmittel gegen die einstweilige Anordnung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Soweit der 13. Senat des angerufenen Gerichts orientiert am Wortlaut des § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO alter Fassung dennoch dessen weite Anwendung für möglich gehalten und im Beschluss vom 25. November 1999 - 13 B 1812/99 - vertreten hat, das Verfahren nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eröffne für die - dortige - Antragstellerin im Falle einer für sie negativen Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde das gerichtliche Überprüfungsverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO, gilt das nur für § 99 VwGO alter Fassung, nicht aber für seine gegenwärtige Fassung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2001 - 13 E 190/01

    Ausgestaltung der sog. in camera-Prüfung einer Verweigerungsberechtigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Dafür spricht schon der Hintergrund, vor dem die Neuregelung des § 99 Abs. 2 VwGO ergangen ist, nämlich der durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106, an den Gesetzgeber ergangene Auftrag zur Neuregelung, vgl. insoweit BTDrucks. 14/6393 Seite 10, und der jener Entscheidung zu Grunde liegende Fall der Verweigerung der Aktenvorlage.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 13 E 276/00

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 99 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2002 - 13a D 53/02
    Dafür spricht ferner die Tatsache, dass sich der Gesetzgeber gerade nicht für den vom 13. Senat des angerufenen Oberverwaltungsgerichts mit Beschlüssen vom 23. November 2000 - 13 E 276/00 - und vom 4. Juli 2001 - 13 E 190/01 - eingeschlagenen Weg, der eine vertretbare Konfliktlösung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl im Fall der beabsichtigten Zurückhaltung des Akteninhalts als auch der beabsichtigten Preisgabe ermöglichte, entschieden hat.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 1 BvR 2087/03

    Zum Erlass einer eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2087/03

    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2087/03

    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2087/03

    Verlängerung einer einstweiligen Anordnung

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 31.05.2005 - 1 BvR 2111/03

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung für die Dauer von sechs Monaten

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 01.12.2004 - 1 BvR 2111/03

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 28.06.2004 - 1 BvR 2087/03

    Erneute Wiederholung der eA zur Sicherung der Geheimhaltung von Geschäfts- und

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
  • BVerfG, 22.11.2005 - 1 BvR 2111/03

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung

    b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 2002 - 13a D 53/02 -,.
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