Rechtsprechung
LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rückzahlung von Ausbildungskosten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 307 BGB
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit der Rückzahlungsklausel eines Formulararbeitsvertrags; Rückzahlung der Kosten für die Ausbildung zum zertifizierten Automobilverkäufer; Bindung des Arbeitnehmers an den ausbildenden Betrieb im Fall des erfolgreichen Abschlusses einer vom Arbeitgeber ...
- Judicialis
BGB § 307
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307
Rückzahlungsvereinbarung bei Ausbildung zum zertifizierten Automobilverkäufer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rückzahlungsverpflichtung der Ausbildungskosten bei Ablehnung eines unbefristeten Arbeitsangebots
- docplayer.org (Leitsatz)
Ausbildungskosten, Rückzahlung, § 307 BGB
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 03.05.2005 - 17 Ca 8813/04
- LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2006, 404
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05
Liegt nur eine Ausbildungsdauer bis zu zwei Monaten vor, ist eine längere Bindung als ein Jahr nur zulässig, wenn eine besonders hohe Qualifikation mit hohen Vorteilen auf dem Arbeitsmarkt oder besonders hohe Kosten angefallen sind (siehe BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 - NJW 1994, S. 835). - BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05
Vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsmodernisierung war Prüfungsmaßstab für die Rechtswirksamkeit einer Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB (siehe BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05
Dagegen sind Aus- und Fortbildungen, die lediglich innerbetrieblichen Nutzen haben und für den Arbeitnehmer keine zusätzlichen Vorteile auf den Arbeitsmarkt bringen, nicht geeignet, die Basis für ein Rückzahlungsverlangen zu bilden (siehe BAG, Urteil vom 19.02.2004 - 6 AZR 552/02 -, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Köln, 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05
Eine solche Billigkeitskontrolle findet auf vorformulierte allgemeine Arbeitsvertragsbedingungen nach der Schuldrechtsmodernisierung keine Anwendung mehr, weil insoweit die §§ 305 ff. BGB eine abschließende Spezialregelung hinsichtlich einer allgemeinen, allein den Inhalt einer Regelung überprüfenden Angemessenheitskontrolle darstellen (siehe BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - NZA 2005, S. 1111).
- LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 5 Sa 203/08
Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer, …
Die Parteien haben gerade keine Rückzahlungsvereinbarung für eine von der Beklagten finanzierte duale Fortbildungsmaßnahme bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil vereinbart (vgl. LAG Köln Urt. v. 06.03.2006 - 14 (11) Sa 1327/05 -, NAZ-RR 2006, 404 ff.).