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   LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05   

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https://dejure.org/2005,8249
LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05 (https://dejure.org/2005,8249)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05 (https://dejure.org/2005,8249)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. August 2005 - 14 (7) Sa 723/05 (https://dejure.org/2005,8249)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt bei Bezug von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 3 Abs. 1 EFZG, §§ 850 d Abs. 1, 850 e Nr. 2, 2a, 850 g ZPO
    Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt bei Bezug von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Leistungsbereitschaft als Voraussetzung für einen Entgeltfortzahlungsanspruch; Geltungsdauer der Feststellung des pfändfreien Betrags des Arbeitseinkommens; Bindung des Prozessgerichts im Erkenntnisverfahren an die Festellungen des Vollstreckungsgerichts ...

  • Wolters Kluwer
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 3 Abs. 1 EFZG, §§ 850 d Abs. 1, 850 e Nr. 2, 2a, 850 g ZPO
    Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt bei Bezug von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlungsanspruch und Leistungsunwilligkeit Pfändung wegen Unterhalt bei Bezug von Arbeitsentgelt und Sozialleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 441/99

    Rechte des Schuldners bei Forderungspfändung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
    Da der Schuldner noch Inhaber der Forderung ist, wird ihm von der ganz herrschenden Meinung die Befugnis eingeräumt, auf Feststellung des Bestehens der Forderung oder auf Leistung an den Pfändungsgläubiger zu klagen (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1991, NJW 1991, 3148; BGH, Urteil vom 05.04.2001, NJW 2001, 2178 ff.).

    Da sich die Prozessführungsbefugnis schon daraus ergibt, dass dem Kläger die Forderung insgesamt (noch) gehört, benötigt er keine Erklärung des Pfändungsgläubigers, die ihm eine entsprechende Klageberechtigung vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2001, a.a.O., Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 836 Rn. 5).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
    Eine Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an einen Dritten bei wie hier unverändertem Klagegrund unterfällt als bloße Modifizierung § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, NJW-RR 1990, 505; BGH, Urteil vom 19.03.2004, NJW 2004, 2152, 2154 m.w.N.).

    Dies steht auch mit den Zielen des Zivilprozessreformgesetzes im Einklang (vgl. BGH, Urteil vom 19.03.2004, a.a.O., 2155).

  • BAG, 19.09.1991 - 2 AZR 619/90

    Annahmeverzug und Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
    Die für den Entgeltfortzahlungsanspruch gem. § 3 Abs. 1 EFZG notwendige Leistungsbereitschaft steht nicht bereits dadurch in Zweifel, dass der Arbeitnehmer in einem Kündigungsrechtsstreit einen Auflösungsantrag stellt (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1963, AP Nr. 22 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 19.09.1991 - 2 AZR 619/90 - n.v.).

    Es entspricht schon wegen der ungewissen Erfolgsaussichten eines solchen Antrags nicht der Interessenlage eines zu Unrecht gekündigten Arbeitnehmers und daher auch nicht seinem erkennbaren Parteiwillen anzunehmen, er bringe mit seinem Auflösungsantrag selbst zum Ausdruck, seine Dienste dem Arbeitgeber künftig nicht mehr anbieten zu wollen (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.1963, AP Nr. 22 zu § 615 BGB; BAG, Urteil vom 19.09.1991 - 2 AZR 619/90 - juris; ErfK/Preis, 5. Aufl., § 615 BGB Rn. 47).

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 13/90

    Veräußerung eines einer Partenreederei gehörenden Schiffs; Haftung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
    Da der Schuldner noch Inhaber der Forderung ist, wird ihm von der ganz herrschenden Meinung die Befugnis eingeräumt, auf Feststellung des Bestehens der Forderung oder auf Leistung an den Pfändungsgläubiger zu klagen (vgl. BGH, Urteil vom 25.03.1991, NJW 1991, 3148; BGH, Urteil vom 05.04.2001, NJW 2001, 2178 ff.).
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
    Die Überweisung bewirkt lediglich, dass er die Forderung nicht mehr für sich einziehen, also nicht Leistung an sich verlangen kann (vgl. RGZ 83, 118 f.; BGH, Urteil vom 08.10.1981, NJW 1982, 173 ff = LM § 829 ZPO Nr. 20).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.08.2005 - 14 (7) Sa 723/05
    Eine Umstellung des Klageantrags auf Zahlung an einen Dritten bei wie hier unverändertem Klagegrund unterfällt als bloße Modifizierung § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1989, NJW-RR 1990, 505; BGH, Urteil vom 19.03.2004, NJW 2004, 2152, 2154 m.w.N.).
  • LAG Köln, 28.03.2006 - 9 Sa 1496/05

    Pfändungsgrenze

    Der Schuldner hat gegen die Festsetzung des pfändbaren Teils des Einkommens durch das Vollstreckungsgericht und wegen etwaiger Unrichtigkeit der nach § 850 d ZPO getroffenen Entscheidung die Möglichkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung nach § 766 ZPO (vgl. auch: LAG Düsseldorf, Urteile vom 16. März 2001 - 16 Sa 1765/00 - und vom 29. August 2005 - 14 (7) Sa 723/05 -).
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