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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 14 A 1256/05   

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https://dejure.org/2007,8791
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 14 A 1256/05 (https://dejure.org/2007,8791)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2007 - 14 A 1256/05 (https://dejure.org/2007,8791)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 14 A 1256/05 (https://dejure.org/2007,8791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung zur Zahlung von Gewerbesteuer entsprechend den Maßstäben des Strafbefreiungserklärungsgesetzes; Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch die unterschiedliche Behandlung von "steuerehrlichen" und "steuerunehrlichen" Bürgern; Entscheidung über die persönliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1051 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5045/04

    Festsetzung der ESt im Hinblick auf das StraBEG

    Denn selbst wenn man der Auffassung des Klägers folgt, dass die durch das StraBEG ausgelöste unterschiedliche Behandlung von steuerehrlichen und steuerunehrlichen Bürgern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, würde ihn eine Nichtigerklärung des StraBEG durch das BVerfG nicht begünstigen, da nicht zwingend wäre, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung treffen würde, die in seinem Sinne läge (vgl. Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 16.02.2005, 11 K 1528/04, n.v., nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2007, 14 A 1256/05, Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2007, 262; FG Köln, Urteil vom 01.03.2007, 9 K 7050/02, EFG 2007, 1159; FG Düsseldorf Urteil vom 16.03.2007, 18 K 12/05 E, EFG 2007, 1607).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 3 K 3302/04

    Keine Anwendung des StraBEG für antragsveranlagten Arbeitnehmer

    Ergänzend nimmt der Senat auf die Gründe des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts - OVG - für das Land Nordrhein-Westfalen - NRW - vom 9. Mai 2007, (14 A 1256/05, veröffentlicht: Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2007, 262 sowie bei [...]) sowie des Beschlusses des BVerfG vom 25. Februar 2008 (2 BvL 14/05, a.a.O.) Bezug.
  • FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5054/04

    Vereinbarkeit der pauschalierten Besteuerung aus § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1

    Denn selbst wenn man der Auffassung des Klägers folgt, dass die durch das StraBEG ausgelöste unterschiedliche Behandlung von steuerehrlichen und steuerunehrlichen Bürgern gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, würde ihn eine Nichtigerklärung des StraBEG durch das BVerfG nicht begünstigen, da nicht zwingend wäre, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Neuregelung treffen würde, die in seinem Sinne läge (vgl. Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 16.02.2005, 11 K 1528/04, n.v., nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2007, 14 A 1256/05, Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2007, 262; FG Köln, Urteil vom 01.03.2007, 9 K 7050/02, EFG 2007, 1159; FG Düsseldorf Urteil vom 16.03.2007, 18 K 12/05 E, EFG 2007, 1607).
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