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   VG Berlin, 19.07.2006 - 14 A 135.97   

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https://dejure.org/2006,42574
VG Berlin, 19.07.2006 - 14 A 135.97 (https://dejure.org/2006,42574)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.07.2006 - 14 A 135.97 (https://dejure.org/2006,42574)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 14 A 135.97 (https://dejure.org/2006,42574)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07

    Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von

    Zwar hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Urteil vom 19.07.2006 (14 A 135.97, veröffentlicht in Juris) ebenso wie Landgericht (Urteil S. 7), angenommen, durch die Ermöglichung der Verdauung von Milchzucker würden solche Produkte, die wie das der Beklagten Laktase zuführen, die physiologische Funktion (Körperfunktion) "Verdauung" beeinflussen.

    Allein der Umstand, dass in einer erstinstanzlichen Entscheidung, nämlich der des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19.07.2006 (14 A 135.97) zur Frage einer "metabolischen Wirkung" von Laktase-Präparaten eine andere - nach Auffassung des Senats aus o. g. Gründen unzutreffende, weil den Anforderungen an die "physiologische Beeinflussung" nicht gerecht werdende Auffassung - vertreten wird, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, zumal sich der Senat bei seiner Auslegung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht.

  • VG Berlin, 23.04.2008 - 14 A 116.04

    Untersagung der Herstellung und des Inverkehrbringens des Zytostatikums

    Die Gerichte haben bei der Beurteilung derartiger Dauerverwaltungsakte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn - wie hier - das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitpunkts bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998, BVerwGE 106, 141; Urteil vom 14. April 2005, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 16 = NVwZ 2005, 1198; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. März 2006, PharmR 2007, 71; OVG Münster, Beschluss vom 18. Mai 2005, PharmR 2006, 216; vgl. auch Urteil der Kammer vom 19. Juli 2006 - VG 14 A 135.97 -, juris).

    Da die Änderungsrichtlinie die Bestimmungen des Titels IV nicht etwa gleichzeitig um den Terminus "Zwischenprodukt" angereichert hat, ist davon auszugehen, dass auch Zwischenprodukte Arzneimittel sein können - vorausgesetzt natürlich, sie genügen der Arzneimitteldefinition in Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie, die im Arzneimittelgesetz in § 2 Abs. 1 ihren Niederschlag gefunden hat und bei der Auslegung dieser Vorschrift stets im Blick zu behalten ist (vgl. dazu im Einzelnen Urteil der Kammer vom 19. Juli 2006 - VG 14 A 135.97 -, juris m. w. N.).

  • VG Berlin, 10.08.2007 - 14 A 106.05

    "Penis-Steifungscreme" ist als Arzneimittel zulassungspflichtig

    Die Auslegung dieser Vorschrift hat sich an der europarechtlichen Arzneimittel-Definition zu orientieren, wie sie in Artikel 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG vom 31. März 2004 enthalten ist (richtlinienkonforme Auslegung, vgl. im Einzelnen Urteil der erkennenden Kammer vom 19. Juli 2006, VG 14 A 135.97, juris, s. ferner Beschluss der Kammer vom 28. Februar 2007, VG 14 A 270.99).
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