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   VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00   

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https://dejure.org/2002,23494
VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00 (https://dejure.org/2002,23494)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.10.2002 - 14 A 184/00 (https://dejure.org/2002,23494)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 14 A 184/00 (https://dejure.org/2002,23494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LWG § 83 Abs. 1; ; LWG § 110; ; LVwG § 168 Abs. 1 Nr. 3; ; LVwG § 219 Abs. 1; ; LVwG § 219 Abs. 2 S. 1; ; LVwG § 230; ; LVwG § 238; ; LVwG § 249; ; VVKO § 17 Abs. 1 Nr. 8; ; POG § 13 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    Eine bestehende Ölverunreinigung des Gewässers erfordert hingegen keine Regelungen bezüglich des Hafenbetriebs (vgl. Urteil der Kammer vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - und Urteil des Schl.-Holst. OVG vom 31.01.2002 - 4 L 107/01 - beide m.w.N.).

    Ein solcher Eingriff in hoheitliche Kompetenzen liegt hier gerade nicht vor, da die Klägerin "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (vgl. zu alldem Urteile der Kammer vom 02.04.2001 - 14 A 267/99 -. und vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für die Verkehrssicherungspflichten, die zunächst nur im Privatverkehr gelten und allein nicht geeignet sind, ordnungsrechtliche Verantwortlichkeiten zu begründen; ihre Übertragung vermag daher ordnungsrechtlich auch keine befreiende Wirkung zu entfalten (vgl. wiederum Urteil der Kammer vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 -).

  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    Die wasserrechtlichen Unterhaltungspflichten (§§ 7, 8 BWaStrG und § 28 Abs. 1 WHG) enthalten keine ausschließlichen Regelungen in dem Sinne, dass dadurch die allgemeinere Pflicht zur Erhaltung eines störungsfreien Zustands des Wassereigentums ausgeschlossen wäre (BVerwG, Urteil vom 29.10.1982 - 4 C 4.80 - NVwZ 1983, S. 474 f m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 L 2/01

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung, den Umfang der behördlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    OVG, vgl. Beschluss vom 14.07.1995 - 2 M 7/95 - in ZfW 1997, 56 = NUR 1996, 162 = Die Gemeinde 1996, 54; Beschluss vom 11.04.2001 - 4 M 1/01 - Urteil vom 29.05.2001 - 4 L 2/01 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01

    Hafen; Bestandteil; kommunale Einrichtung; Zustandsverantwortlichkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    Eine bestehende Ölverunreinigung des Gewässers erfordert hingegen keine Regelungen bezüglich des Hafenbetriebs (vgl. Urteil der Kammer vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - und Urteil des Schl.-Holst. OVG vom 31.01.2002 - 4 L 107/01 - beide m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.1995 - 2 M 7/95

    Zur Ermittlung und Inanspruchnahme des Störers für die Sanierung ölverunreinigten

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    OVG, vgl. Beschluss vom 14.07.1995 - 2 M 7/95 - in ZfW 1997, 56 = NUR 1996, 162 = Die Gemeinde 1996, 54; Beschluss vom 11.04.2001 - 4 M 1/01 - Urteil vom 29.05.2001 - 4 L 2/01 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    Ein solcher Eingriff in hoheitliche Kompetenzen liegt hier gerade nicht vor, da die Klägerin "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (vgl. zu alldem Urteile der Kammer vom 02.04.2001 - 14 A 267/99 -. und vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 L 137/93

    Kostenerstattungsanspruch für behördliche Maßnahmen bei Gefahr im Verzug

    Auszug aus VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
    Im Übrigen werden regelmäßig Fragen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Durchsetzbarkeit der Forderung gegenüber den dann noch in Betracht zu ziehenden Pflichtigen eine Rolle spielen (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 23.02.1995 - 4 L 137/93 -).
  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 5 L 420/20

    Rechtsweg bei Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten; ordnungsbehördliche

    Ihre Übertragung vermag daher ordnungsrechtlich auch keine befreiende Wirkung zu entfalten (VG Schleswig, Urteil vom 21. Oktober 2002 - 14 A 184/00 -, Rn. 46, juris; vgl. auch VGH Hessen, Beschluss vom 08. Juli 1991 - 14 TH 1400/91 -, Rn. 9 - 10, juris).
  • VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08

    Inanspruchnahme des Freistaats Thüringen als Zustandsstörer und Waldeigentümer

    Wie in der verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach ausgeführt, geben daher die das privatrechtliche Eigentum des Klägers überlagernden öffentlich-rechtlichen Vorschriften - hier das Betretensrecht aufgrund des Thüringer Waldgesetzes - keine Veranlassung für eine Einschränkung der ordnungsrechtlichen Verantwortung als Zustandsstörer (VG Schleswig-Holstein, U. v. 21.10.2002, 14 A 184/00 zu Bundesrepublik als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen; OVG Schleswig, a.a.O. zu Bundesrepublik als Eigentümerin von Parkplätzen an Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen; BVerwG U. v. 30.11.1990, 7 C 4/90 Bundesrep. als Eigentümerin an Bundeswasserstraßen; alle [...]).
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