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   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.01.2011 - 14 A 2290/10   

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    Rechtmäßigkeit einer steuerlichen Regelung zur monatlichen Besteuerung von Geldspielgeräten anhand des Maßstabs des Einspielergebnisses jedes angefangenen Kalendermonats in einer städtischen Satzung; Notwendigkeit einer Saldierungsmöglichkeit von positiven und negativen Einspielergebnissen von Geldspielgeräten i.R.v. Steuerregelungen




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Wird zitiert von ... (4)  

  • FG Bremen, 11.04.2012 - 2 K 2/12  

    Vergnügungssteuersatzerhöhung ab dem 1.4.2011 für Geldspielgeräte in Bremen nicht

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben bestehe keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. Oberverwaltungsgericht - OVG - Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. August 2009 2 LB 42/08, NVwZ-RR 2009, 973; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Januar 2011 14 A 2290/10, juris; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Hessen, Urteil vom 11. November 2010 5 B 1827/10, ZKF 2011, 119, juris Rz 11; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2011 4 L 34/10, juris Rz 49 f.).

    Daher besteht verfassungsrechtlich nach dem Grundsatz gleicher Zuteilung steuerrechtlicher Lasten (Art. 3 Abs. 1 GG ) keine Verpflichtung, das defizitäre Einspielergebnis eines Gerätes mit dem positiven Einspielergebnis desselben Gerätes aus einem anderen Besteuerungszeitraum oder eines anderen Gerätes aus demselben Besteuerungszeitraum für Zwecke der Vergnügungssteuer zu verrechnen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Januar 2011 14 A 2290/10, juris Rz 8 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2011 4 L 323/09, juris Rz 38 f. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 323/09  

    Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit von Festsetzungen

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 14 A 2290/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, jeweils zit. nach [...]; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94d m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10  

    Beschränkung der gerichtlichen Kontrolle auf die Vereinbarkeit der Festsetzungen

    Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben besteht keine Verpflichtung zur Verrechnung der negativen Bruttokasse einzelner Geräte mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6. Januar 2011 - 14 A 2290/10 - VGH Hessen, Beschl. v. 11. November 2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10. August 2009 - 2 LB 42/08 -, jeweils zit. nach [...]; vgl. weiter Driehaus, a.a.O., § 3 Rdnr. 173b; Rosenzweig/Freese, KAG Nds., § 3 Rdnr. 94d m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 14.12.2011 - 6 K 1685/10  

    Vermögenssteuer; Mindeststeuer; erdrosselnde Wirkung; Beweiswert

    b) Auch dass die negativen Bruttokassen einzelner Geräte nicht mit der positiven Bruttokasse anderer Geräte im Erhebungszeitraum oder mit derjenigen desselben Gerätes in einem anderen Erhebungszeitraum verrechnet werden, begegnet nach den bereits dargelegten verfassungsrechtlichen Vorgaben keinen rechtlichen Bedenken und führt auch nicht zur Unzulässigkeit der hier zu beurteilenden Mindeststeuerregelung (vgl. hierzu und zum Folgenden: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2011 - 4 L 323/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.01.2011 - 14 A 2290/10 - Hess. VGH, Beschluss vom 11.11.2010 - 5 B 1827/10 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2009 - 2 LB 42/08 -).
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