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   VG Schleswig, 02.07.2009 - 14 A 243/08   

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https://dejure.org/2009,3713
VG Schleswig, 02.07.2009 - 14 A 243/08 (https://dejure.org/2009,3713)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.07.2009 - 14 A 243/08 (https://dejure.org/2009,3713)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 14 A 243/08 (https://dejure.org/2009,3713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu Rundfunkgebühren für einen im Betrieb vorhandenen PC; Mindestvoraussetzung für eine Gebührenpflicht für sog. "neuartige Rundfunkempfangsgeräte; Weite und entwicklungsoffene Definition des Begriffs "neuartige" Rundfunkempfangsgeräte in § 1 Abs. 1 S. 1 ...

  • RA Kotz

    Rundfunkgebührenbefreiung - Betriebs-PCs

  • akademie.de (Kurzinformation und Volltext)

    Urteil PC-Gebühren & GEZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzten Personalcomputer

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühr bei nicht als Empfänger genutztem PC

  • IWW (Kurzinformation)

    EDV: Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzten PC

  • heise.de (Pressemeldung)

    Keine generellen Rundfunkgebühren für Firmen-Computer

  • heise.de (Pressebericht, 03.08.2009)

    Keine generellen Rundfunkgebühren für Firmen-Computer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblich genutzte PC und die Rundfunkgebühr

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)

    Rundfunkgebühren für PCs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkuntauglicher PC nicht rundfunkgebührenpflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzten Personalcomputer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für gewerblich genutzte PCs - Nutzung gewerblicher PCs als Radioempfangsgerät nicht üblich

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine generelle Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzten PC

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)

    Rundfunkgebühren für PCs

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Rundfunkgebührenpflicht bei gewerblich genutztem PC

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Berlin, 17.12.2008 - 27 A 245.08

    Keine Rundfunkgebühr für internetfähige Computer in Büroräumen bei ausschließlich

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2009 - 14 A 243/08
    Ein Abstellen auf die Nutzungsmöglichkeit, die zu einer sehr weiten Gebührenpflicht führen kann, ist nur gerechtfertigt, solange es sich um Geräte handelt, bei denen typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Besitzer sie tatsächlich zum Empfang von Rundfunksendungen nutzt (VG Berlin, Urt. vom 17.12.2008 - 27 A 245.08 - ).
  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922

    Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2009 - 14 A 243/08
    Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, den PC ohne weiteres als Rundfunkgerät anzusehen (so u.a.: VGH München, Urt. vom 19.05.2009 - 7 B 08.2922 - nach JURIS).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 378/06

    Festsetzung von Rundfunkgebühren für zum Verkauf angebotene Rundfunkgeräte eines

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2009 - 14 A 243/08
    Das OVG Münster hat in seiner Entscheidung vom 02.03.2007 - 19 A 378/06 - zu originalverpackten Rundfunkempfangsgeräten in Verkaufsräumen eine Gebührenpflicht verneint, weil typischerweise in diesem Fall die Rundfunkempfangsgeräte nicht zum Empfang.
  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.07.2009 - 14 A 243/08
    Diese Nutzungsabsicht wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "durch den Besitz eines Empfangsgeräts begründet" (BVerfGE 87, 181, 201).
  • VG Hamburg, 28.05.2010 - 7 K 2132/09

    Gebührenbefreiung für einen internetfähigen PC

    Dies dürfte erst recht bei einem Einsatz im Rahmen der Erwerbstätigkeit gelten (vgl. zum Ganzen VG Gießen, Urt. v. 18.1.2010, ZUM 2010, 372; VG Braunschweig, Urt. v. 20.11.2009, 4 A 188/09, juris; VG Schleswig, Urt. v. 2.7.2009, 14 A 243/08, juris; VG München, Urt. v. 17.12.2008, M 6b K 08.1214).

    Der Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV enthält eine solche Begrenzung nicht (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 28.12.2009, 2366/08, juris; VG Schleswig, Urt. v. 2.7.2009, 14 A 243/08, juris; VG Berlin, Urt. v. 17.12.2008, CR 2009, 161).

    Nach dem Wortlaut von § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV kommt es ausschließlich auf die räumliche Zuordnung zu einem bestimmten Grundstück an (VG Schleswig, Urt. v. 2.7.2009, 14 A 243/08, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2010 - 7 A 10416/10

    Rundfunkgebührenfreiheit für Rechner mit Internetzugang

    Auf die Verhältnisse anderer Rundfunkteilnehmer kann es daher auch im Rahmen der Zweitgerätefreiheit nach § 5 Abs. 3 RGebStV nicht ankommen (vgl. HessVGH, a.a.O., Rn. 39; a.A.: VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 27 A 245.08 - VG Schleswig, Urteil vom 2. Juli 2009 - 14 A 243/08 - beide in juris).
  • VG München, 28.12.2009 - M 6b K 09.768

    Internetfähiger PC als Rundfunkempfangsgerät; Gebührenpflicht

    Zudem wird dann die Rundfunkgebühr zu einer rechtswidrigen Zwangsabgabe für den bloßen Besitz von internetfähigen Kommunikationsgeräten, die für ganz andere Zwecke gedacht sind und genutzt werden (so auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 2.7.2009, 14 A 243/08).
  • VG München, 18.12.2009 - M 6a K 08.3443

    Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

    Zudem wird dann die Rundfunkgebühr zu einer rechtswidrigen Zwangsabgabe für den bloßen Besitz von internetfähigen Kommunikationsgeräten, die für ganz andere Zwecke gedacht sind und genutzt werden (in diesem Sinne auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 2.7.2009, 14 A 243/08).
  • VG München, 13.11.2009 - M 6b K 08.4756

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte internetfähige PCs

    Zudem wird dann die Rundfunkgebühr zu einer rechtswidrigen Zwangsabgabe für den bloßen Besitz von internetfähigen Kommunikationsgeräten, die für ganz andere Zwecke gedacht sind und genutzt werden (in diesem Sinne auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht vom 2.7.2009, 14 A 243/08).
  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10

    BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.;

    vgl., das Erfordernis einer sog. Personenidentität bejahend, VG Würzburg, Urteil vom 27. Januar 2009 - W 1 K 08.1886 -, VG München Urteil vom 22. März 2010 - M 6b K 09.5815 - und dahin tendierend auch VG Hamburg, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 K 2366/08 -, jeweils juris; a.A. z.B. VG Schleswig, Urteil vom 2. Juli 2009 -14 A 243/08 -, VG Trier, Urteil vom 20. Mai 2010 - 2 K 63/10 TR - und VG Hamburg, Urteil vom 25. Mai 2010 - 7 K 2132/09 -, jeweils juris.
  • VG München, 13.11.2009 - M 6b K 09.3099

    Neuartige Rundfunkempfangsgeräte; beruflich genutzter internetfähiger PC;

    Wird jedoch auch im Fall einer atypischen Nutzungsmöglichkeit ohne Weiteres auf die Gebührenpflicht geschlossen und das, obwohl die Nutzungsmöglichkeit vom jeweiligen Gerätenutzer weder gewünscht noch tatsächlich wahrgenommen wird, er sich gegen diese Art der Nutzung auch nicht wehren und sie nicht einmal durch Entsorgung des Gerätes (PCs) abwenden kann, weil er den PC zwingend beruflich benötigt, dann wird die Rundfunkgebühr zu einer rechtswidrigen Zwangsabgabe für den Besitz von internetfähigen Kommunikationsgeräten, die für ganz andere Zwecke gedacht sind (so auch Schleswig-Holstein Verwaltungsgericht vom 2.7.2009, 14 A 243/08).
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