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   VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00   

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VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00 (https://dejure.org/2002,59796)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.11.2002 - 14 A 250/00 (https://dejure.org/2002,59796)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. November 2002 - 14 A 250/00 (https://dejure.org/2002,59796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LWG § 83; ; LWG § 85 Abs. 2; ; WHG § 34 Abs. 2; ; LVwG § 115; ; VwGO § 71

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Die Erhöhung der Kostenforderung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens sei keine unzulässige Verböserung, wenn neue rechtliche Erkenntnisse hinzukämen - wie hier aufgrund des Bekanntwerdens der OVG Entscheidung vom 26.05.1999 (Az. 2 L 231/96).

    OVG nur, wenn die behördlichen Maßnahmen aus Gründen gerade der ordnungsgemäßen Abfallentsorgung ergriffen werden und nicht nur zufällig darauf beruhen, dass es sich um Abfälle handelt, von denen die festzustellende oder zu bekämpfende Gefahr ausgeht (Urteil v. 26.05.1999 - 2 L 231/96 - , NordÖR 1999, 452 = NVwZ 2000, 1196).

    Anknüpfungspunkt ist ein Lebenssachverhalt, der für die Wasserbehörde Anlass bietet, Überwachungsmaßnahmen zu treffen, wobei unerheblich ist, durch wen oder auf welche Weise die Wasserbehörde davon Kenntnis erlangt und wann die Wasserrechtswidrigkeit des Verhaltens festgestellt wird, d.h. ob der Behörde zum Zeitpunkt ihres Tätigwerdens bewusst war, dass ein Verhalten eine Verletzung wasserrechtlicher Pflichten darstellt (Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 23.08.2000 - 2 L 29/99 -, DVBl 2001, 287; Urteil v. 26.05.1999 a.a.O.).

    OVG (v. 26.05.1999 a.a.O.) verwiesen.

    Ein vollständiges Absehen von einer Heranziehung des Veranlassers käme nach Sinn und Zweck der Regelung nur aus Gründen grober Unbilligkeit in Betracht (Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 26.05.1999 a.a.O.).

    Deshalb kommt auch die Heranziehung eines Grundstückseigentümers als Zustandsstörer nicht in Betracht (Urteil v. 26.05.1999 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1993 - 2 L 78/92

    Zum Verhältnis von Wasserrecht und Abfallrecht bei der Erkundung von (illegalen)

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Dies gilt etwa dann, wenn jemand durch sein Verhalten Tatsachen schafft, die bei der Wasserbehörde die berechtigte Einschätzung entstehen lassen, dass eine Schädigung wasserrechtlicher Schutzgüter mit hinreichender Sicherheit zu besorgen ist (Urteil v. 30.01.1995 - 2 L 48/91 -, NVwZ-RR 1995, 567 = ZfW 1995, 181 = NuR 1995, 424; Urteil v. 19.01.1993 - 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75 = ZfW 1993, 232).

    Dass der Beklagte dabei auf Grund der Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsabschätzung zu dem Ergebnis kam, dass - vorerst - kein akuter Handlungsbedarf besteht und es keiner Sanierung bedarf, hat auf die Rechtmäßigkeit der Kostenanforderung auf Grund der gebotenen Ex-ante-Betrachtung keinen Einfluss (Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 19.01.1993 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 48/91

    Voraussetzungen der Abwälzung der Kosten der Gefahrerforschung nach

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Dies gilt etwa dann, wenn jemand durch sein Verhalten Tatsachen schafft, die bei der Wasserbehörde die berechtigte Einschätzung entstehen lassen, dass eine Schädigung wasserrechtlicher Schutzgüter mit hinreichender Sicherheit zu besorgen ist (Urteil v. 30.01.1995 - 2 L 48/91 -, NVwZ-RR 1995, 567 = ZfW 1995, 181 = NuR 1995, 424; Urteil v. 19.01.1993 - 2 L 78/92 -, NVwZ-RR 1994, 75 = ZfW 1993, 232).

    Gefahrerforschung liegt vor, solange lediglich ein Gefahrenverdacht besteht und deshalb im maßgeblichen Zeitpunkt eine unklare Sachlage besteht, die ebenso gut gefährlich wie ungefährlich sein kann und bei der geklärt werden muss, ob ein Schaden vorliegt und in welchem Umfang (Urteil v. 17.11.1994 - 2 L 116/94 - und v. 30.01.1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 37.97

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeiträge, Reformatio in peius im Vorverfahren,

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Erst wenn solche Regelungen fehlen, ist nach den Grundsätzen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten zu entscheiden (BVerwG v. 17.06.1996, - 1 B 100/96 -, NVwZ-RR 1997, 26 = DVBl 1996, 1318; BVerwG v. 05.03.1997 - 8 B 37/97- , Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86; BVerwG v. 28.11.2001 - 8 C 14/01 -, m.w.N. - zitiert nach juris).

    Darüber hinaus existiert insoweit keine landesrechtliche Regelung, die eine Nacherhebung noch nicht verjährter oder auch neu hinzugekommener Auslagen im Rahmen der Gewässeraufsicht verbietet (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG v. 05.03.1997 a.a.O.).

  • VG Bremen, 17.10.1995 - 2 A 95/94
    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Die Kammer kann allerdings offen lassen, ob es unter den gegeben Umständen ausreicht, den Zugang einfach zu bestreiten oder ob ein abweichender Geschehensablauf schlüssig und substantiiert dargelegt werden müsste (so VGH Mannheim, NJW 1986, 210; VG Bremen, NVwZ 1994, 1236 u. NVwZ-RR 1996, 550; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rd. 25, 54; Engelhardt / App VwZG, § 4 Rd. 6 - einfaches Bestreiten reicht allenfalls dann, wenn die Behörde den Abgang überhaupt nicht darlegen kann, VGH Mannheim, VBlBW 1991, 471).
  • BVerwG, 19.05.1999 - 8 B 61.99

    Reformatio in peius; Verböserung im Widerspruchsverfahren; unterbliebene Anhörung

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Dies gilt nach der Neufassung des § 71 VwGO nicht nur für den Fall der Heranziehung neuer Tatsachen, sondern auch für die aufgrund bekannter Tatsachen erfolgende rechtliche Neubewertung (BVerwG v. 19.05.1999 - 8 B 61/99 -, NVwZ 1999, 1218-1220; Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, VwGO, § 71 Rn. 5, 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 L 29/99

    Verantwortlichkeit für die Altlastensanierung auf "Bahngrundstücken" insbesondere

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Anknüpfungspunkt ist ein Lebenssachverhalt, der für die Wasserbehörde Anlass bietet, Überwachungsmaßnahmen zu treffen, wobei unerheblich ist, durch wen oder auf welche Weise die Wasserbehörde davon Kenntnis erlangt und wann die Wasserrechtswidrigkeit des Verhaltens festgestellt wird, d.h. ob der Behörde zum Zeitpunkt ihres Tätigwerdens bewusst war, dass ein Verhalten eine Verletzung wasserrechtlicher Pflichten darstellt (Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 23.08.2000 - 2 L 29/99 -, DVBl 2001, 287; Urteil v. 26.05.1999 a.a.O.).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Wie der Beklagte zutreffend ausführt, können Kosten der Gewässeraufsicht i.S.d. §§ 83, 85 Abs. 2 LWG auch gegenüber einem Hoheitsträger durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden, solange dadurch nicht in dessen hoheitliche Kompetenzen eingegriffen wird (Schl.-Holst. OVG a.a.O., BVerwG v. 25.07.2002 - 7 C 24.01).
  • VG Bremen, 13.08.1993 - 2 A 47/93
    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Die Kammer kann allerdings offen lassen, ob es unter den gegeben Umständen ausreicht, den Zugang einfach zu bestreiten oder ob ein abweichender Geschehensablauf schlüssig und substantiiert dargelegt werden müsste (so VGH Mannheim, NJW 1986, 210; VG Bremen, NVwZ 1994, 1236 u. NVwZ-RR 1996, 550; Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rd. 25, 54; Engelhardt / App VwZG, § 4 Rd. 6 - einfaches Bestreiten reicht allenfalls dann, wenn die Behörde den Abgang überhaupt nicht darlegen kann, VGH Mannheim, VBlBW 1991, 471).
  • BVerwG, 28.11.2001 - 8 C 14.01

    Festsetzung des Wertausgleichs; Berechnungsmethode; Freibetrag; jährliche

    Auszug aus VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00
    Erst wenn solche Regelungen fehlen, ist nach den Grundsätzen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten zu entscheiden (BVerwG v. 17.06.1996, - 1 B 100/96 -, NVwZ-RR 1997, 26 = DVBl 1996, 1318; BVerwG v. 05.03.1997 - 8 B 37/97- , Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 86; BVerwG v. 28.11.2001 - 8 C 14/01 -, m.w.N. - zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1991 - 4 S 1601/89

    Beweislast für Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1984 - 11 S 2099/81

    Zur Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; zur

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