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   VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99   

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https://dejure.org/2001,63694
VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99 (https://dejure.org/2001,63694)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 (https://dejure.org/2001,63694)
VG Schleswig, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 14 A 359/99 (https://dejure.org/2001,63694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LVwG § 219 Abs. 1; ; LVwG § 219 Abs. 2; ; LVwG § 230; ; LVwG § 238; ; LVwG § 249; ; HafenVO § 3; ; LWG § 3; ; LWG § 108; ; LWG § 110; ; WaStrG § 1 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 2 L 258/91

    Anspruch eines Landes gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Eine binnen- oder seeschifffahrtspolizeiliche Zuständigkeit des Bundes kam daneben oder statt dessen nicht in Betracht, da die durch die Ölverunreinigungen verursachten Gefahren nicht mehr in den für eine Zuständigkeitsbegründung erforderlichen Zusammenhang mit den Anforderungen gestellt werden konnten, die ihrerseits an die Schiffe und deren Betrieb auf der Bundeswasserstraße zur Verhütung von Gefahren für die Reinheit des Wassers zu stellen sind (vgl. BVerwGE 87, 181, 185; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.04.1992 - 2 L 258/91 - im VK Bl. 1992, 432).

    OVG (v. 30.04.1992 a.a.O. m.w.N.) darauf zu verweisen, daß auch eine - hier nur gedachte - Ordnungsverfügung gegen einen Hoheitsträger zulässig wäre, solange die Wirkungen der Verfügung nicht den Grad einer Kompetenznegation des anderen Hoheitsträgers annimmt und die Erfüllung dessen hoheitlicher Aufgaben nicht beeinträchtigt (vgl. auch Götz, Allg. Polizei- und Ordnungsrecht, 12. Aufl., Rn. 238 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95

    Überplant die Gemeinde ein Altlastengrundareal, wird sie dadurch - im Regelfall -

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Zuzustimmen ist dem beklagten Amt und der Beigeladenen darin, dass eine Inanspruchnahme der Beigeladenen wegen eines etwaigen Ursachenzusammenhangs mit der landseitigen Altlast nur in Frage kommt, wenn eine solche Verantwortlichkeit dem Grunde nach unzweifelhaft feststeht und insoweit auch eine Unmittelbarkeit der gesetzten Ursache für den Gefahreneintritt anzunehmen ist (vgl. etwa Schl.-Holst. OVG in ZfW 1997, 56 ff = NuR 1996, 162 ff und OVG Münster in NVwZ 1997, 804 ff; zuletzt Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 29.5.2001 - 4 L 2/01-).
  • VG Kassel, 12.04.1979 - IV E 415/78
    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).".
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90

    Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Eine binnen- oder seeschifffahrtspolizeiliche Zuständigkeit des Bundes kam daneben oder statt dessen nicht in Betracht, da die durch die Ölverunreinigungen verursachten Gefahren nicht mehr in den für eine Zuständigkeitsbegründung erforderlichen Zusammenhang mit den Anforderungen gestellt werden konnten, die ihrerseits an die Schiffe und deren Betrieb auf der Bundeswasserstraße zur Verhütung von Gefahren für die Reinheit des Wassers zu stellen sind (vgl. BVerwGE 87, 181, 185; Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 30.04.1992 - 2 L 258/91 - im VK Bl. 1992, 432).
  • VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97

    Vorgehen der Abfallbehörde gegen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger:

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).".
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 L 2/01

    Anforderungen an den Nachweis der Verursachung, den Umfang der behördlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Zuzustimmen ist dem beklagten Amt und der Beigeladenen darin, dass eine Inanspruchnahme der Beigeladenen wegen eines etwaigen Ursachenzusammenhangs mit der landseitigen Altlast nur in Frage kommt, wenn eine solche Verantwortlichkeit dem Grunde nach unzweifelhaft feststeht und insoweit auch eine Unmittelbarkeit der gesetzten Ursache für den Gefahreneintritt anzunehmen ist (vgl. etwa Schl.-Holst. OVG in ZfW 1997, 56 ff = NuR 1996, 162 ff und OVG Münster in NVwZ 1997, 804 ff; zuletzt Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 29.5.2001 - 4 L 2/01-).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Das BVerwG hat insoweit entschieden, dass die wasserrechtlichen Unterhaltungspflichten (§§ 7, 8 BWaStrG und § 28 Abs. 1 WHG) keine ausschließlichen Regelungen in dem Sinne enthalten, dass dadurch die allgemeinere Pflicht zur Erhaltung eines störungsfreien Zustands des Wassereigentums ausgeschlossen wäre (Urteil vom 29.10.1982 - 4 C 4.80 - NVwZ 1983, S. 474 f m.w.N.) Eine Übertragung dieser Unterhaltungspflichten auf Dritte kann folglich auch nicht zu einer Befreiung von diesen allgemeinen Pflichten führen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.1995 - 2 M 7/95

    Zur Ermittlung und Inanspruchnahme des Störers für die Sanierung ölverunreinigten

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Zuzustimmen ist dem beklagten Amt und der Beigeladenen darin, dass eine Inanspruchnahme der Beigeladenen wegen eines etwaigen Ursachenzusammenhangs mit der landseitigen Altlast nur in Frage kommt, wenn eine solche Verantwortlichkeit dem Grunde nach unzweifelhaft feststeht und insoweit auch eine Unmittelbarkeit der gesetzten Ursache für den Gefahreneintritt anzunehmen ist (vgl. etwa Schl.-Holst. OVG in ZfW 1997, 56 ff = NuR 1996, 162 ff und OVG Münster in NVwZ 1997, 804 ff; zuletzt Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 29.5.2001 - 4 L 2/01-).
  • VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Dass die Beigeladene unter den gegebenen Umständen als Eigentümerin einer Hafenwasserfläche in einer Bundeswasserstraße vom Grundsatz her auch hätte herangezogen werden können, hat die Kammer in einem ähnlichen Fall bereits entschieden (Urteil v. 2.4.2001 - 14 A 267/99 - hier war die Beigeladene als Beklagte im Verfahren): .
  • VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95

    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99
    Dies ist aber - wie dargelegt - gerade nicht der Fall, da die Beklagte hier "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne daß ihre schiffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (so i.E. auch VG Kassel, NJW 1980, 305, 307; Hess. VGH, NVwZ 1997, 304; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.1997 -14 TZ 1755/97- nach juris).".
  • VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, untere Wasserbehörde, Eilkompetenz

    Eine bestehende Ölverunreinigung des Gewässers erfordert hingegen keine Regelungen bezüglich des Hafenbetriebs (vgl. Urteil der Kammer vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - und Urteil des Schl.-Holst. OVG vom 31.01.2002 - 4 L 107/01 - beide m.w.N.).

    Ein solcher Eingriff in hoheitliche Kompetenzen liegt hier gerade nicht vor, da die Klägerin "nur" wie jeder andere Eigentümer in Anspruch genommen wird, ohne dass ihre schifffahrtspolizeilichen Kompetenzen tangiert würden (vgl. zu alldem Urteile der Kammer vom 02.04.2001 - 14 A 267/99 -. und vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 - m.w.N.).

    Entsprechendes gilt für die Verkehrssicherungspflichten, die zunächst nur im Privatverkehr gelten und allein nicht geeignet sind, ordnungsrechtliche Verantwortlichkeiten zu begründen; ihre Übertragung vermag daher ordnungsrechtlich auch keine befreiende Wirkung zu entfalten (vgl. wiederum Urteil der Kammer vom 15.10.2001 - 14 A 359/99 -).

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