Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3852/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2010 - 2 S 811/10  

    Abgrenzung zwischen Hundehaltung zu persönlichen und zu gewerblichen Zwecken

    Zu Leitsatz 1: Vergleiche OVG Münster, Urteile vom 03.11.2005 - 14 A 3852/04 - AUR 2006, 139-140 und vom 03.02.2005 - 14 A 1569/03 - KStZ 2005, 98-99. (Rn.38).

    Eine Berechtigung zur Erhebung einer Steuer auf einen solchen Aufwand kann deshalb auch nicht von den Gemeinden aus den landesrechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes hergeleitet werden (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 03.11.2005 - 14 A 3852/04 - AUR 2006, 139 und vom 03.02.2005 - 14 A 1569/03 - KStZ 2005, 98).

  • VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09  

    Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei

    Selbst wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Frage der Notwendigkeit des Hundes für die Berufsausübung nicht so stringent sehen würde (vgl. Urteil vom 03. November 2005 - 14 A 3852/04 -, veröffentlicht in Juris), unterliegt der Hund des Klägers der Steuerpflicht.
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