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VGH Bayern, 21.02.2006 - 14 BV 02.1076 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 14 BV 02.1076
- BVerwG, 03.08.2006 - 2 B 22.06
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 25.11.2015 - 14 BV 14.2128
Berufung, Beamter, Schichtzulage, Unterbrechung, Weitergewährung, …
Der Senat gibt insoweit seine in der Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) vertretene Rechtsauffassung auf.Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) und diese Entscheidung billigend das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) eine gegenteilige Ansicht mit der Begründung vertreten hätten, sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 20 Abs. 5 EZulV a. F. ergebe sich, dass diese Zulage im Gegensatz zu den Zulagen nach § 20 Abs. 1 und 2 EZulV a. F. ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen zu bemessen sei, sei dies überholt.
Im Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die zugewiesenen Beamten eine nach den jeweils tatsächlich im Nachtdienst abgeleisteten Stunden abgestufte Schichtzulage erhielten.
Auch der Senat gibt seine in der Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) vertretene Rechtsauffassung, der sich das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich angeschlossen hatte, auf.
- VGH Bayern, 25.11.2015 - 14 BV 14.2129
Schichtdienst, Zulage, Deutsche Bahn AG, Erkrankung
Der Senat gibt insoweit seine in der Entscheidung vom 21.2.2006 - 14 BV 2.1076 vertretene Rechtsauffassung auf.Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) und diese Entscheidung billigend das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) eine gegenteilige Ansicht mit der Begründung vertreten hätten, sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 20 Abs. 5 EZulV a. F. ergebe sich, dass diese Zulage im Gegensatz zu den Zulagen nach § 20 Abs. 1 und 2 EZulV a. F. ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen zu bemessen sei, sei dies überholt.
Im Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die zugewiesenen Beamten eine nach den jeweils tatsächlich im Nachtdienst abgeleisteten Stunden abgestufte Schichtzulage erhielten.
Auch der Senat gibt seine in der Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) vertretene Rechtsauffassung, der sich das Bundesverwaltungsgericht ursprünglich angeschlossen hatte, auf.
- VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 13 K 570/14
Schichtzulage; Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit wegen Urlaub und …
So noch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 -, juris, Rn. 1; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 -, juris, Rn. 16 ff.vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 -, juris, Rn. 16; bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 -, juris, Rn. 1.
- VG München, 21.08.2014 - M 21 K 13.2048
Wechselschichtzulage auch bei Erholungsurlaub, Krankheit oder Fortbildung für …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben zu §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 5 EZulV a.F. allerdings jedenfalls bis zum Jahr 2006 die gegenteilige Ansicht vertreten (BVerwG v. 03.08.2006, Az. 2 B 22.06; BayVGH v. 21.02.2006, Az. 14 BV 02.1076;… ebenso VG Ansbach v. 03.05.2006, Az. AN 11 K 06.00066, Rn. 21 bei juris).Darüber hinaus weicht die Entscheidung - wenngleich in Interpretation der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der neuen Regelung des § 24 EZulV - von einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH v. 21.02.2006, Az. 14 BV 02.1076) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 03.08.2006, Az. 2 B 22.06) ab.
- VG Köln, 23.04.2015 - 15 K 2518/14
Voraussetzungen des Anspruchs eines Beamten auf Fortzahlung nachträglich geltend …
Das habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in seinem Beschluss vom 21.02.2006 - 14 BV 02.1076 -, veröffentlicht in Juris, zutreffend dargelegt.Aufgrund der Eigenart dieser Schichtzulage ist das Bundesverwaltungsgericht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.08.2006 - 2 B 22/06 - im Anschluss an den Beschluss des Bay. VGH vom 21.02.2006 - 14 BV 02.1076 -, beide veröffentlicht in Juris, davon ausgegangen, dass die Fortzahlungsregelung des § 19 Abs. 1 EZulV a. F. für Fälle des § 20 Abs. 5 EZulV a. F. nicht gilt.
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2011 - 4 S 2003/10
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer Schichtzulage
Soweit sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.02.2006 - 14 BV 02.1076 - beruft und ausführt, dass danach alle auf § 20 Abs. 5 EZulV gegründeten Ansprüche (auch) Nachtarbeit voraussetzten, ist darauf hinzuweisen, dass in dem genannten Beschluss hierzu nicht entschieden, sondern lediglich ausgeführt worden ist, dass die Schichtzulage der Beamten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und Bundespost gemäß § 20 Abs. 5 EZulV nach den jeweils tatsächlich im Nachtdienst abgeleisteten Stunden abgestuft sei, nachdem diese Vorschrift - im Unterschied zur allgemeinen Regelung in § 20 Abs. 1 EZulV - lediglich "...geleistete Stunden" voraussetze. - VG Düsseldorf, 23.07.2015 - 13 K 2716/14
Zahlung einer Schichtzulage gegenüber einem Beamten bzgl. der urlaubs- und …
Zur Begründung macht er geltend: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - ausführlich dargelegt, dass es sich bei § 20 Abs. 5 EZulV a.F. um eine Sonderregelung gegenüber den sonst für Beamte und Soldaten geltenden Vorschriften handele und es hier für den Erhalt der Schichtzulage auf die tatsächlich geleisteten Stunden ankomme.