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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1981 - 14 C 1/80   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1981 - 14 C 1/80 (https://dejure.org/1981,3238)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.02.1981 - 14 C 1/80 (https://dejure.org/1981,3238)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Februar 1981 - 14 C 1/80 (https://dejure.org/1981,3238)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 44
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 865/12

    Neue Rechtsansicht des VGH Hessen zu den Voraussetzungen der Befangenheit von

    Die Annahme eines unmittelbarer Vor- oder Nachteils ist nicht auf die Fälle direkter Kausalität beschränkt; maßgeblich kommt es vielmehr darauf an, ob der Gemeindevertreter aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1981 - 14 C 1/80 -, NVwZ 1982 S. 44; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. April 2004 - 8 S 1374/03 - juris, Rdnr. 19; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juni 2009 - 2 A 10098/09 - juris Rdnrn. 25 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

    Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "Unmittelbarkeit" des Vor- oder Nachteils werden zu den im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften der landesrechtlichen Kommunalverfassungsgesetze unterschiedliche Auffassungen vertreten: Zum einen soll eine solche Unmittelbarkeit dann anzunehmen sein, "wenn die Entscheidung ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes eine natürliche Person direkt berührt" (HessVGH, Urt. v. 10.03.1981 -11 OE 12/80 -, NVwZ 1982, 44).

    Nach anderer Auffassung soll maßgeblich sein, ob der Gemeindevertreter auf Grund besonderer persönlicher Beziehungen zum Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (OVG Lbg, Beschl. v. 19.02.1981 -14 C 1/80 -, NVwZ 1982, 44; ähnlich v. Mutius, VerwArch 65, 429, 435).

  • OVG Niedersachsen, 03.09.2019 - 10 LC 231/18

    Bürgermeister; Hauptverwaltungsbeamter; Inkompatibilität; Interessenkollision;

    Denn dem mit § 41 NKomVG verfolgten Ziel, die "Sauberkeit" der Kommunalverwaltung sicherzustellen und jeden bösen Schein zu vermeiden, wird nur eine Auslegung der Vorschrift gerecht, die darauf abstellt, ob das Ratsmitglied auf Grund besonderer persönlicher Beziehungen zu dem Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.02.1981 - 14 C 1/80 -, NVwZ 1982, S. 44).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    Nach anderer Auffassung soll maßgeblich sein, ob der Gemeindevertreter auf Grund besonderer persönlicher Beziehungen zum Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (OVG Lbg., Beschl. v. 19.02.1981 - 14 C 1/80 -, NVwZ 1982, 44; ähnlich v. Mutius, VerwArch 65, 429, 435).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2011 - 9 L 11.11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot; Vertretung in einem Bereich, in dem der

    Die Straßenreinigungssatzung gibt zudem den Gebührenmaßstab und Gebührensatz genau vor sowie wer Gebührenpflichtiger ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1981 - 14 C 1.80 -, NVwZ 1982, 44).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02

    Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig

    Nach anderer Auffassung soll maßgeblich sein, ob der Gemeindevertreter auf Grund besonderer persönlicher Beziehungen zum Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (OVG Lüneburg, B. v. 19.02.1981 -14 C 1/80 -, NVwZ 1982, 44; ähnlich v. Mutius, VerwArch 65, 429, 435).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
    Nach anderer Auffassung soll maßgeblich sein, ob der Gemeindevertreter auf Grund besonderer persönlicher Beziehungen zum Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (OVG Lbg., Beschl.v. 19.02.1981 -14 C 1/80 -, NVwZ 1982, 44 [OVG Niedersachsen 19.02.1981 - 14 C 41/80] ; ähnlich v. Mutius, VerwArch 65, 429, 435).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1990 - 10 M 30/90

    Befangenheit von Gemeindevertretern

    Der Zweck des Mitwirkungsverbots, das auch in anderen Bundesländern in ähnlicher Form besteht, geht dahin, die Unparteilichkeit der Gemeindevertreter und zugleich deren Ansehen in der Öffentlichkeit zu sichern, d. h. das Vertrauen der Bürger in die Objektivität der Tätigkeit der Gemeindevertretung zu erhalten und zu festigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 19.2.1981, NVwZ 1982, 44; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.2.1989, NVwZ 1990, 588; OVG Münster, Urt. v.10.3.1989, NVwZ-RR 1990, 43; Galette/Laux, Komm. zur GO, § 22 Abs. 1 Anm. 1).
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