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VGH Bayern, 09.06.2010 - 14 C 10.897 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beschwerdewert (200 Euro) nicht erreicht;Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Nichterreichung des Mindestwerts von 200 EUR; Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Erinnerungsverfahren in Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Urkundsbeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 146 Abs. 3; VwGO § 151; GKG § 66 Abs. 8
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Nichterreichung des Mindestwerts von 200 EUR; Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Erinnerungsverfahren in Form eines Kostenfestsetzungsbeschlusses eines Urkundsbeamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 3 M 10.369
- VGH Bayern, 09.06.2010 - 14 C 10.897
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG München, 28.12.1976 - 11 W 1611/76
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2010 - 14 C 10.897
Denn diese Verfahren könnten, sofern sich ein Beteiligter durch Anwälte vertreten lässt, immer neue Verfahren zur Festsetzung der Kosten eines vorangegangenen Kostenfestsetzungsverfahrens nach sich ziehen (vgl. OLG München vom 28.12.1976 MDR 1977, 502). - Drs-Bund, 01.10.1971 - BT-Drs VI/2644
Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2010 - 14 C 10.897
Der Regelung liegt der Gedanke zu Grunde, das Prinzip der Kostenerstattung nicht so weit auszudehnen, dass Kostenverfahren, die ohnehin nur Anhängsel der Hauptverfahren sind, neue Kostenverfahren erzeugen können (vgl. Begründung zur Vorgängerregelung, BT-Drucks. 6/2644).
- OLG Düsseldorf, 02.07.2012 - 2 Ws 228/12
Beschwerde, Kostenansatz, PKH, analoge Bewilligung
Denn diese Verfahren könnten, sofern sich ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, immer neue Verfahren zur Festsetzung der Kosten eines vorangegangenen Kostenfestsetzungsverfahrens nach sich ziehen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juni 2010, Az.: 14 C 10.897, zitiert nach juris). - VG Ansbach, 29.11.2010 - AN 3 M 10.02104
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Eine Kostenentscheidung entfällt, da das Verfahren gebührenfrei ist und eine Kostenerstattung nicht stattfindet, § 66 Abs. 8 GKG (vgl. BayVGH, B.v. 09.06.2010, 14 C 10.897).